Hat mein Exmann das Recht die Tagesmutter meiner Tochter kennen zu lernen?
Ich möchte aus verschiedenen Gründen nicht, dass mein Ex-Mann Kontakt hat zu der Tagesmutter, wo meine Tochter tagsüber ist, wenn ich nicht da bin - weder dass er dort persönlich hingeht, noch dort anruft. Kann ich ihm dies verwehren oder hat er das Recht dazu (gemeinsames Sorgerecht), hier "einzugreifen"? Er hat über mich jederzeit die Möglichkeit Kontakt mit seiner Tochter zu haben und er kann sie z.B. auch von der Schule abholen, wenn er will. Ich möchte nur, dass u.a.die Tagesmutter tabu ist. Kennt jemand hier die Rechtslage?
10 Antworten
Privat kann der Vater eurer Tochter treffen und sogar ausgehen mit wem er das will.
Wenn du Sorge hast, dass beim Bettgeflüster etwas über den Umgang mit deiner Tochter herauskommt, kannst du dir entweder jemanden anderen suchen oder die beiden werden es so geschickt einfädeln, dass du es nicht mitbekommst, wenn die tagesmutter ihren Job mag.
Was willst du dagen also groß unternehmen?
Schließlich kannst du ja auch mit dem Nachhilfelehrer eurer Tochter etwas anfangen, ohne dass dein Exmann dagegen entwas unternehmen kann...
HTH
G imager761
Gemeinsames Sorgerecht heißt sicher nicht, dass du bestimmen kannst, wie der Vater sein Sorgerecht ausübt. Du kannst viel wollen. Und den Rat von Tommi, der dir so gefällt, solltest du dir nicht zu Herzen nehmen, wenn du nicht bitter enttäuscht werden willst.
du willst ihm gern das leben schwer machen, willst ein tabu errichten trotz eines gleichberechtigten sorgerechts. du willst das kind benutzen, um auf ihm herumzuhacken. und dass sollte doch gerade vermieden werden. du willst zwar von ihm getrennt sein, ihn aber weiterhin mit kleinen quälereien unter druck setzen. das heisst, du hast dich in wahrheit nicht von diesem mann gelöst. nun sieh dir diese lage mal an, von der seite sozusagen, schlaf drüber, lach drüber, und dann zieh schlußfolgerungen daraus: lass ihn endlich los und in ruhe!
@ Alle: Danke an Tommmi - habe mich inzwischen rechtlich informiert und Deine Antwort ist die einzig richtige (durch Anwalt bestätigt). An die Vorherigen: ich weiß garnicht, was hier manchmal - abgesehen von dem rechtlich falschen Inhalt - für eine Emotionalität im Gange ist. Wahrscheinlich habt ihr alle schlechte Erfahrungen mit euren Ex-Frauen gemacht diesbezüglich,sonst wäret ihr nicht so angreifend mir gegenüber. Ich will niemand etwas streitig machen - so hat in diesem Fall der Ex-Mann jederzeit von mir die Möglichkeit, seine Tochter zu sehen usw. Es hatte einen bestimmten Grund, warum ich das gefragt habe und dieser lag in der Erfahrung der Vergangenheit, wo nämlich sowohl "Papa" als auch "Opa" meine Tochter bei der Tagesmutter abgeholt haben,ohne dass ich informiert war und dann konnte ich suchen, wo meine Tochter ist, da es die Tagesmutter dann irgendwann auch nicht mehr geblickt hat, wie sie sich zu verhalten hat......das nur zur kurzen Erklärung - bevor ich hier hingestellt werde,als wäre ich eine Mutter, die Ihre Verantwortung gegenüber einem Kind nicht kennt. Schön wäre in diesem Forum: lieber mal Fragen, was der Hintergrund einer Frage ist, als mit Polemie sofort in die Behauptung / den Angriff über zu gehen.
Liebe Wish2007, es wurde doch hier von niemandem behauptet das du eine "Rabenmutter" bist. Was mich bei deiner obigen Antwort stört ist das du sagst wir sollen nach dem Hintergrund fragen. Warum stellst du denn deine ursprüngliche Frage nicht sofort so das alle sie verstehen. Ich persönlich habe es , vielleicht war es Naivität, so verstanden als ob dein Ex-Mann diese Frau generell nicht kennenlernen dürfte. Das ist die eine Seite, die andere wäre die, ob du den Namen der Tagesmutter nennen mußt. Aber selbst wenn er sie kennt heißt es doch noch lange nicht das er seine Tochter ohne dein Wissen einfach abholt. Das dürfte er natürlich nicht. Aber nichts desto trotz ist es in der Realität, wenn er es wirklich will, ein leichtes die Tagesmutter ausfindig zu machen. Auf jeden Fall wünsche ich dir und deiner Tochter das es mit deinem Ex zu keinem Streit kommt bzw. er sich wieder legt auch im Sinne deines Kindes und deiner Nerven. LG Lola60
Was spricht denn dagegen? Ihr beide habt doch das Sorgerecht vom Gericht zugesprochen bekommen. Also kannst du ihm das auch nicht verweigern. Außerdem hat die Tagesmutter ja auch noch ein Wort mitzureden, oder?
Die Tagesmutter ist Dienstleister, befürchte ich. Die Eltern müssen sich schon einig sein, wo das Kind gut aufgehoben ist. Schon mal sowieso bei gemeinsamem Sorgerecht. Die Tagesmutter hat da nur bedingt was mitzureden. Sie kann sagen, das gefährdet die Gesundheit des Kindes wenn die Eltern sich nicht einig sind und dass man das Kinder nicht willkürlich rumzerren kann. Aber rechtlich, sind Tagesmütter Dienstleister. LG Lotus