Urlaubsanspruch mit Schulpflichtigen Kindern / Kindertagespflege
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Meine Tochter geht ab nächstem Monat zur Tagesmutter da wir keinen KITA-Platz gefunden haben und die Tagesmutter noch dazu bedeutend besser finden (unsere KITA's in der Umgebung sind Mist)
Jetzt würde ich gerne wissen wie es sich mit meinem Urlaubsanspruch verhällt. Nachstehenden Text habe ich im Netz gefunden:
Sozial bevorrechtigte Mitarbeiter Liegen ihm nämlich mehrere Urlaubswünsche vor, muss er die einzelnen Interessen abwägen und dabei berücksichtigen: Ferien schulpflichtiger Kinder und Öffnungszeiten von Kindertagesstätten
Jetzt meine Frage: Habe ich ein RECHT meinen Jahresurlaub entsprechend dann zu nehmen wenn auch die Tagesmutter Ihren Urlaub nimmt? Insbesondere geht es um die 3 Wochen im Sommer.
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Grüße
7 Antworten
Hallo,
also es verhält sich so: Dein Vorgesetzter schaut danach welcher deiner Kollegen/Kolleginnen mit kleinen Kindern (und schulpflichtigen Kindern natürlich auch) auch genau in dieser Zeit frei haben möchten wie du. Diese Kollegen möchten ja auch zu diesem Zeitpunkt frei haben, weil deren KiTa auch geschlossen ist bzw. deren Tagesmutter auch da Urlaub hat. Wenn nur Kollegen mit Kindern und mit dem gleichen Urlaubswunsch hast und irgendeiner in deiner Abteilung aber unbedingt da sein muss in dieser Zeit, dann kannst du auch eventuell Pech haben. Haben alle deine direkten Kollegen (kleine) Kinder? Wann hat denn deine Tagesmutter genau frei? In der Schulferien oder außerhalb? Dein Vorgesetzter muss den Angestellten mit Kindern eigentlich vorrangig frei geben. Und aus meiner Erfahrung möchten die meisten ohne Kinder (bzw. mit "erwachsenen" Kindern) sowieso lieber außerhalb der Schulferienzeit frei haben, weil es da viel günstiger ist in den Urlaub zu fahren.
LG AnLab
Einerseits sollte ein AG bei der Urlaubsvergabe die Interessen von Eltern berücksichtigen. Dies gilt aber nicht für alle Urlaubstage, sondern nur begrenzt. Auch ist kein Rechtsanspruch daraus abzuleiten.
Ebenso ist dabei zu berücksichtigen,w as überhaupt machbar ist- wenn alle zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub wollen, kann das ja auch problematisch werden.. übertriebenes Beispiel: 10 Eltern im Betrieb und 9 wollen alle vom 1.6.- 15.7.
Ob Kita oder TM, ist dabei unerheblich.
ich kenne es vond en meisten AG so, dass schon im Vorfeld gesagt w ird, in den Sommerferien haben die Eltern ggf. Vorrang. Und dann wird geschaut,w ie es sich ausgeht.
men Freund verzichtet z.B. gerne auf Urlaub in der ferienzeit, da freuen sich die "bekinderten".. die dann umgekehrt z.B. gucken,d ass es klappt, dass er seinen herbsturlaub kriegt,w o er im Ausland seine Eltern besucht.
ist also auch nen bissl die Frage des "Hand in Hand", "einer mit dem anderen"
du hast das Recht, vorrangig Urlaub nehmen zu duerfen. Trotzdem hast du dich mit anderen abzusprechen und musst rechtzeitig planen.
Mein Tipp als Vollzeit arbeitende alleinerziehende Mutter. Erkundige dich sehr rechtzeitig nach dem Urlaub der Tagesmutter, fuer naechsten Sommer am besten schon jetzt, spaetestens Januar. Besprich dann den Urlaub mit deinem Chef und auch mit deinen jeweiligen Kollegen (die mit dir kollidieren koennten). Das gibt denen auch die Moeglichkeit, drumherumplanen zu koennen, bzw. du weisst jetzt schon, dass da Reglungsbedarf ist oder jemand anderes da auch unbedingt Urlaub braucht. Es gibt ja vielleicht auch weitere Leute mit schulpflichtigen Kindern, die den gleichen Anspruch geltend machen.
Langfristig laesst sich das meist regeln und notfalls muss halt auch mal die Oma fuer ein paar Tage einspringen und vielleicht hast du ja noch einen Ehemann, der da auch frei nehmen kann. Spaetestens in der Schulzeit kann man mit Urlaub da kaum mehr alles abdecken.
Du hast das Recht auf den vertraglich festgelegten Urlaub. Wann dieser genommen werden darf ist abzusprechen. Auch andere Mitarbeiter haben Gründe, weshalb Sie wann Urlaub nehmen. Wie es im Unternehmen geregelt wird, ist unterschiedlich und wenn man dauerhaft dort bleiben möchte, schadet es nicht hier auch kollegial miteinander umzugehen und nicht nur sich selbst zu sehen.
Du kannst natürlich den Urlaub frühzeitig beantragen und darauf hinweisen, dass Du wissen musst, ob dieser klar geht, da Du sonst in dieser Zeit die Kinderbetreuung anders organisieren müsstest.
Übrigens gibt es auch Mitarbeiter ohne Kinder, die gute Gründe für einen Urlaub in der Ferienzeit hätten. Z. B. wenn der Lebensgefährte oder Ehepartner Lehrer oder Kindergärtner ist und daher vorgeschriebenen Betriebsferien hat. Oder sollen diese Paare nie gemeinsam Urlaub machen dürfen?
Nein, das hast du nicht - denn wenn etwas dagegen spricht, hast du Pech gehabt. Dein Kind ist dein Privatvergnügen und nicht das Problem deines Chefs.
Wenn es sich einrichten lässt und der AG kann einem MA Urlaub gewähren, hast du natürlich den Vortritt (höchstens der andere MA hat einen besseren Grund).
Dein Kind ist dein Privatvergnügen und nicht das Problem deines Chefs.
Ich hoffe, dass sich an dieser Denke in diesem Land bald etwas ändert.
Kinder sind nicht nur Privatvergnügen, sondern auch zukünftige Zahler deiner Rente.
Wir haben sehr wohl als Gesellschaft ein Interesse an Kindern. Und Unternehmer sind Teil der Gesellschaft also tragen sie auch dafür Verantwortung.