Einfach anmelden?
Hallo ich brauche mal einen Rat.1 Meine ex und ich teilen gemeinsames Sorgerecht für unser gemeinsame Tochter. Nun hat sie die kleine in der schule angemeldet ohne meine Unterschrift. Ist das rechtens? 2 haben wir mit gemeinsamen sorgerecht gleichzeitig auch gemeinsames aufenthalts estimmungsrecht? Danke im vorfeld für die infos.
6 Antworten
Eigentlich braucht die Schule die Unterschrift von dir, sonst geht es nicht
Ich habe Kontakt zu ihr. Nur erschwert sie mir es.
Das stimmt nicht.
Nicht wenn man angibt keinen Kontakt zum Vater zuhaben.
Eigentlich braucht die Schule Deine Unterschrift.
Bei Grundschulen ist aber der Wohnort entscheidend, d.h. ob Du willst oder nicht, das Kind kann nur auf diese eine Schule. Da verzichtet man dann auch auf die Unterschrift des Vaters.
Weiterführende Schulen bestehen oft nicht auf die Unterschrift, weil Schulpflicht besteht.
D.h. sind die Eltern sich nicht einig, kommt es zum Prozeß. Bis aber das Gericht beschließt, auf welche Schule das Kind kommt, muß das Kind trotzdem der Schulfpflicht nachkommen.
Die warten also einfach die Klage ab.
Unterschrift für die Anmeldung bei der Schule: das hättest du auch unterschreiben dürfen. Ob die Anmeldung ohne deine Unterschrift gültig ist: frage deinen Anwalt. Gemeinsames Sorgerecht heißt nicht, dass beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen. Das Recht liegt bei dem, bei dem das Kind lebt. LG
falsch. gsr heißt, dass in der regel beide eltern auch das gemeinsame abr haben. das recht liegt bei einem allein, wenn es vom gericht so beschlossen wurde. nicht nur weil das kind dort lebt. informiere dich besser.
Nein, völlig falsch.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt immer bei beiden Eltern.
Nur ein Gerichtsbeschluss kann das ABR an ein Elternteil vergeben.
Automatisch passiert da nichts.
das abr ist bei der anmeldung der schule völlig uninteressant. das abr regelt nur wo das kind derzeit lebt. die anmeldung der schule wird in der schule des einzugsgebietes vorgenommen. die ist auch ohne deine unterschrift gültig, da es schulpflicht gibt. wenn du das prüfen möchtest, steht es dir frei in die schule zu gehen und die anmeldung ebenfalls zu unterschreiben. das ändert nichts daran, dass das kind dort in die schule geht, dort irgendwo in den hort geht und weiterhin bei ihrer mutter lebt. was also sind deine motive ein paar buchstaben unter etwas zu setzen, was eh fest steht.
Nun, das ist im Rahmen des Gesetzes, denn Sie ist verpflichtet die kleine schnellstens wieder in eine Schule anzumelden, sonst würde Sie sich ja strafbar machen. Natürlich wenn du nicht mit dieser Entscheidung, einverstanden bist kannst du rechtliche Schritte einleiten und versuchen zu begründen wieso, warum.... das Kind nicht dort in die Schule gehen sollte.
Genau, absolut zutreffend !