Hat man als einzelner Eigentümer rechtlich Anspruch auf Nutzung des Gemeinschaftseigentums?
In unserer Eigentümergemeinschaft wurde ein Gemeinschaftskeller zum Privatkeller eines Eigentümers umgewidmet? Habe ich als Eigentümer Anspruch auf Nutzung meines Miteigentumsanteils wenn er in der Teilungserklärung noch als solcher aufgeführt ist? Den anderen Eigentümern ist es egal und sie wollen nur ihre Ruhe / ihren Frieden mit dem Privatnutzer...
Ein Problem ist dabei, dass der eigentliche Gemeinschaftskeller von wieder einem anderen genutzt wird und der quasi zweckentfremdete Gemeinschaftskeller laut Teilungserklärung zwei anderen gehört.
7 Antworten
Sie können eine solchen Mehrheitsbeschluß fristgerecht erfolgreich anfechten; ansonsten erwächst dieser in Bestandskraft.
Da kann nicht Jemand den Gemeinschftskeller für sich beanspruchen. Schließlich haben alle Mieter für den Gemeinschaftskeller bezahlt.
Die Mieter wissen ja gar nichts von dem Keller, der auch nie in Mietverträgen erwähnt wurde.
Du hast die Antwort indirekt schon selber gegeben. Der Kellerraum wird von einem Bewohner so benutzt wie wenn es sein Sondereigentum wäre. Und das ist es ja faktisch nicht laut Teilungserklärung, sofern ich dich richtig verstanden habe. Die anderen Eigentümer sind dadurch benachteiligt, weil sie den Raum nicht mehr als Gemeinschaftsraum nutzen können, aber andererseits dafür bezahlen müssen.
Entweder die Gemeinschaft beschließt, die Teilungserklärung zu ändern, oder die Nutzung in der jetzigen Form wird untersagt. Außerdem ist zu beachten, dass ein Kellerraum nicht wie ein Wohnraum benutzt werden darf, denn dann müßte man beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen.
Für die Änderung des Eigentums braucht es einen Beschluss der Eigenümerversammlung, mit Einheit, nicht nur mit Mehrheit.
Die Umwidmung müsste hernach grundbuchrechtlich eingetragen werden.
In unserer Eigentümergemeinschaft wurde ein Gemeinschaftskeller zum Privatkeller eines Eigentümers umgewidmet?
Einfach so oder gab es darüber einen gemeinschaftlichen Beschluss?
Ein Problem ist dabei, dass der eigentliche Gemeinschaftskeller von wieder einem anderen genutzt wird und der quasi zweckentfremdete Gemeinschaftskeller laut Teilungserklärung zwei anderen gehört.
Aus der Beschreibung werde ich nicht so recht schlau. Was sagt denn der Verwalter dazu?
Wenn sich da nichts mehr nachvollziehen lässt und die Teilungserklärung etwas anderes sagt, dann würde ich sagen, dass der Gemeinschaftskeller nach wie vor als Gemeinschaftskeller von allen genutzt werden darf.
So wie sich das anhört, scheint der Verwalter da aber sein eigenes Süppchen zu kochen und alle anderen kuschen, um keinen Ärger zu bekommen? Schon mal über einen Verwalterwechsel nachgedacht?
Ein gemeinschaftlicher Beschluss läßt sich nicht mehr nachvollziehen ... muss in den 1970er oder 1980er Jahren gewesen sein.
Problem ist, der Verwalter wohnt mit in dem Haus und ist besagter Nutznießer.