Kassieren Immobilienmakler doppelt, wenn sich Verkäufer und Käufer überlappen?
Nehmen wir mal an Herr X hat eine Wohnung, möchte diese verkaufen und heuert dafür einen Immobilienmakler an, damit dieser das für ihn erledigt. Nun ist der Immobilienmakler aber ganz clever und sucht sich einfach einen seiner Kunden, desr sowieso nach einer Wohnung sucht und denn Makler auch angeheuert hat, eine für ihn zu suchen. Dann zeigt der Makler dem Suchenden die Wohnung und dieser möchte sie kaufen. Wer muss dem Makler dann seine Provision zahlen? Käufer oder Verkäufer, schließlich profitieren beide davon und haben dem Makler auch beide den Auftrag gegeben. Somit gilt die Anordnung nicht mehr, dass der zahlt, der den Auftrag gestellt hat... Bekommt der Makler dann einfach von beiden eine Provision und verdient dadurch doppelt oder wie ist das?
Kenn ihr euch damit besser aus und könnt mir eine Antwort geben? Falls ja, danke ich jetzt schonmal für alle :)
2 Antworten
Hallo Nookyo,
leider hat hier der Vorredner nicht recht!!! Es wundert mich immer wieder welche Ratschläge hier an Fragende gegeben werden und man stellt immer wieder fest das die Leute keine Ahnung von dieser Materie haben. Das ärgert mich sehr!!!!!!!!
Denn das Bestellerprinzip gilt nur bei Vermietung für Wohnraum!!! Selbst die Gewerbliche Vermietung fällt nicht unter das Bestellerprinzip!!!
Der Verkauf von Immobilien ist individuell verhandelbar!!! Der Gesetzgeber gibt hier keine genaue Aussage dazu, wie hoch die Provision sein soll und wie oft er dies von einem Kunden bekommt. Als Sittenwidrig gilt aber alles über 10% bei einem Objekt!!! Also einfach mit dem Makler reden.
Viel Glück und liebe Grüße
Andreprodomo
Das bedeutet, es wird zwischen den beiden Parteien, also Käufer und Verkäufer ausgehandelt, wer zahlt und der Markler bekommt nur die Courtage, einer Beauftragung, richtg?
„Ein solches Vorgehen ist im Rahmen des Bestellerprinzips nicht zulässig! Damit ein Makler den Suchauftrag eines Mieters bedienen kann, muss er ausschließlich für den Mieter das von ihm gewünschte Objekt suchen. Hier hat aber der Eigentümer vorher schon den Vermittlungsauftrag erteilt.“
Das sagt Immo-Welt dazu.
Hier muss also der Verkäufer bezahlen, der er den Makler ja beauftragt, bevor dieser die Wohung für den Käufer anbieten kann.
Hallo Derzi,
leider ist deine Aussage grottenfalsch!!!!! Wenn man sich nicht auskennt, dann bitte keine Ratschläge geben. Denn das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum!!!!!!!!
Auch die gewerbliche Vermietung fällt hier nicht unter das Bestellerprinzip!!!!
Der Verkauf von Immobilien ist immer individuell verhandelbar!!! Der Makler darf sich von beiden bedienen! Ich mache diesen Job fast 15 Jahre.
Lg Andreprodomo
Ach nö, hab gerade nochmal genau nachgelesen. Bestellerprinzip gilt tatsächlich nur bei Mietwohnungen.
Bei Verkäufen können der Verkäufer und der Makler frei aushandeln, wer die Maklerkosten trägt.
Doppelt kassieren geht dann also immer noch nicht, weil der Verkäufer dann kurzerhand aushandelt, dass der Käufer die Maklerkosten zu übernehmen hat.