Zählt eine mündliche Zusage gegenüber dem Makler?
Hallo, Ich hoffe, ich könnte mich trotz der etwas komplizierten Sachlage klar ausdrücken: Wir möchten ein Haus kaufen welches online für 197.000 ausgeschrieben war. Nach einer Besichtigung sagten wir dem Makler telefonisch zu, wir würden das Haus auf jedenfall kaufen, es gehe nur noch um den Preis. Am nächsten Tag rief der Makler an und meinte wir könnten es für 190.000 haben, die Verkäufer haben ihr ok gegeben. Wir sagten ihm nochmals wir nehmen es und machten einen Termin im Haus für den nächsten Tag aus. Dort hatte der Makler allerdings keine Papiere dabei,da er das ok unserer Bank abwarten wollte. Wir sagten ihm dass die Finanzierung steht, wir nur noch am vergleichen der Banken sind. Heut morgen ruft der Makler an und meine eine andere Familie möchte es für den vollen Kaufpreis nehmen (197.000). Wir müssen also überbieten. Die anderen Käufer haben nächste Woche einen Finanzierungstermin. Je nach dem was dabei raus kommt, können wir es also zu einem noch unklaren Preis haben, oder wir kommen in ein Bieterverfahren.
Nun meine Frage: In wie fern zählt die mündliche Vereinbarung, da wir fest zum Kauf zu gesagt hatten? Ist das wirklich alles nichtig??
8 Antworten
so wie ich das verstehe habt ihr durch die Zusage keinen Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrages zu 190000 Euro - siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-von-einer-Immobilienverkaufszusage-seitens-Verkauefer---f186936.html - etwas anderer Sachverhalt, dürfte aber im Grundsatz auch hier zutreffen
da wir selber gerade auf Immobiliensuche sind weiss ich, dass dieses Vorgehen auf jeden Fall üblich ist - i.d.R. wird dieses Verfahren erst eingestellt wenn man dem Makler eine schriftliche Zusage zum Kauf erteilt - und wie gesagt scheint ja die Vorgehensweise rein rechtlich keinen Kaufanspruch zu begründen - maximal eben Schadensersatz, wenn man schon Aufwendungen durch die Zusage hatte.
Ist es dann normal, dass der Makler immer wieder Gründe findet, welche einer Reservierung im Wege stehen?
ich denke, dass ein "guter" Makler eine Wohnung verbindlich reserviert und gemeinsam mit dem Verkäufer auf einen Kaufabschluss im geschilderten Fall hinwirkt - ganz unabhängig von weiteren Besichtigungen wenn Sache noch nicht in trockenen Tüchern ist. Leider scheint es in diesem Bereich aber immer noch schlechte Dienstleister zu geben.
Ihr habt den Kauf für 190.000 Euro zugesagt. Daher muss der Makler euch das Haus auch für 190.000 Euro verkaufen. Wenn er jetzt mit der sehr üblichen Abzockermasche von "der anderen Familie" kommt und euch einen höheren Preis aus den Rippen leiern will, ist das Angebot eurerseits nicht mehr gültig und ihr solltet ihm ganz klar NEIN sagen. Dann wirst du sehen, wie schnell er wieder auf 190.000 Euro zurück geht. Und DANN müsst ihr schlauer sein als der Makler und sagen, dass ihr JETZT nur noch bereit seit, das Haus für 180.000 Euro zu kaufen. Dann habt ihr alles richtig gemacht.
Das ist ein ziemlich hohes Risiko... Er hatte gestern beiläufig erwähnt, dass er gestern Mittag eine Besichtigung hatte. Heut morgen meinte er auch, diese Familie machte gestern absolut nicht den Eindruck, dass sie sich wirklich interessieren würden, er sei selbst erstaunt darüber, dass sie es nun kaufen wollen.
Ich würde mich nicht abzocken lassen.
Daher muss der Makler euch das Haus auch für 190.000 Euro verkaufen.
Mit Sicherheit nicht. Der Makler ist weder Eigentümer noch Verkäufer der Immobilie sondern lediglich Vermittler eines Geschäftes.
...oder verzockt. Eins von beidem.
Aber selbst die Reservierung wäre nur ein "Vorgeplänkel" da der Kauf/Verkauf von Immobilien eines notariellen Vertrages bedarf. Selbst wenn beide Parteien schon beim Notar sitzen und eine hat unterschrieben, kann die andere Partei immer noch einen Rückzieher machen. Ob die Angelegenheit moralisch ethisch in Ordnung ist interessiert die rechtsverbindliche Form Da nicht, sondern höchsten die "Maklerinnung" sofern er da Mitglied ist.
Einen dinglichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums begründet ausschließlich ein notarieller Kaufvertrag; alles andere sind Absichtserklärungen und Vorgeplänkel.
Aber so wie wir uns das jetzt erklären, hat er die Reservierung bzw. den Kaufvertrag hinaus gezögert. Wir wollten die ganze Woche schon reservieren aber er hatte immer wieder Gründe, weshalb das noch nicht möglich wäre bzw weshalb das noch nichts bringt
m.E. ist bereits ein Vertrag zustande gekommen.
http://www.vertragsrecht-portal.de/allgemeines-zum-vertragsrecht/wie-kommt-ein-vertrag-zustande/
Nicht bei Grunderwerb oder dm Erwerb von grundstücksgleichen Rechte, da zieht Ihr Hinweis keineswegs!
Und -abgesehen vom Kaufpreis- haben wir doch mündlich fest den Kauf bestätigt. Wir wollten am Montag schon reservieren, dann meinte er, es sei quatsch da der Preis nicht besteht. Dienstag stand er dann ja, und gestern bei Besichtigung wollten wir dann reservieren und hatten ihm das so gesagt. Er hatte gestern keine Papiere dabei, da er meinte unsere Finanzierung würde ja noch nicht stehen. Wir sagten ihm aber, dass sie steht und wir kaufen möchten. Nun wollten wir uns nächste Woche treffen, um das alles schriftlich zu vereinbaren. Und heut morgen kam dann ja der Anruf. Wieso führt der Makler weiterhin Besichtigungen durch, wenn wir doch fest zugesagt hatten?