Hat ein Wohnungseigentümer ein Recht, auf alle Schlüssel?

6 Antworten

Sie haben das Recht Schlüssel für Ihre Wohnung, den Haueingang , Ihren Keller, Ihre Garage und die gemeinschaftlich nutzbaren Räume, soweit diese verschließbar sind, zu besitzen.

Im Übrigen entscheidet die WEG über den Besitz und Einsatz von Schlüsseln.

Nein, hast du nicht. Der Verwaltungsbeirat hat ein Recht auf alle Schlüssel zu den Nebenräumen, nicht aber die einzelnen Eigentümer und erst recht nicht die Mieter.

Ich weis nicht, wie groß euer Wohnblock ist. Aber stell dir mal vor Alle Eigentümer hätten die Schlüssel zu allen Nebenräumen. Nein, das geht nicht.

lesterb42  13.05.2020, 10:28
Der Verwaltungsbeirat hat ein Recht auf alle Schlüssel.

Lt. Gesetz nicht.

Aber stell dir mal vor Alle Eigentümer hätten die Schlüssel zu allen Nebenräumen.

Es gibt moderne Schließanlagen mit denen man soetwas regeln kann (Wohnungsschlüssel passt zur Wohnung und den Gemeinschaftsräumen).

berlina76  13.05.2020, 11:24
@lesterb42

Stell dir mal vor, alle Eigentümer haben den Schlüssel zum Heizungsraum, einem Eigentümer ist es zu Warm, dem anderen zu Kalt und nun spaziert einer nach dem anderen in den Heizungskeller und stellt die Heizung nach seinen Wünschen ein.

Nein das geht nicht. Aber genau das verlangt der Fragesteller oben, das er zugang zu allen Nebenräumen hat.

lesterb42  13.05.2020, 11:30
@berlina76
einem Eigentümer ist es zu Warm, dem anderen zu Kalt

Gelegentlich haben die Heizkörper in den Wohnungen auch Einrichtungen, an denen man die Temparatur einstellen kann.

Bei Heizräumen gibt es gleichwohl gute Gründe, diese von den Schließanlagen auszunehmen. Da sind dann aber gelegentlich auch die Stromzähler mit drin. Es kann dem Wohnungsnutzer doch nicht verwehrt werden den Zähler abzulesen. Manche Energieversorger fordern den Verbraucher auch genau dazu auf.

berlina76  13.05.2020, 11:34
@lesterb42

Gelegentlich werden Heizungen nach Jahreszeiten und Aussentemperaturen auf volle Pulle oder weniger warm reguliert oder Nachtabsenkung. Sowas macht man an der Heizung direkt, nicht an den einzelnen Heizkörpern und diese Einstellung passt nunmal nicht jedem.

Moin, hab das hier gefunden,

Immer wieder stellen sich Vermieter die Frage, ob sie das Recht haben, zu den Wohnungen ihrer Mieter einen Zweitschlüssel zu behalten. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nein, ein solches Recht haben Vermieter nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, mit einem Mieter eine Vereinbarung über einen Notfall-Schlüssel zu treffen, der beim Vermieter bleibt.

Quelle : https://ratgeber.immowelt.de/a/zweitschluessel-tipps-fuer-vermieter.html

berlina76  13.05.2020, 09:15

Am Thema vorbei. Es geht um die Schlüssel zu den Nebenräumen wie Heizraum etc..

Justin1747 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 09:26

Ja weil mir gehört ja auch ein Teil von den Nebenräumen.

berlina76  13.05.2020, 09:34
@Justin1747

Beispiel Wohnblock, 3 Aufgänge, 80 Eigentümer. Jeder Eigentümr bekommt die Schlüssle zu allen 3 Aufgängen, zu allen 3 Müllräumen, zum Hausmeisterraum, zu allen 3 Heizungsräumen, zum Geräteraum des Hausmeisters, zu allen 3 Fahrradabstellräumen

.....

So währ das nach deinem Denken bei uns. Was hab ich im Fahrradraum des Nebenaufganges zu suchen oder im Hausmeisterraum oder im Heizungsraum, ob nun der in unserem Aufgang oder in den anderen beiden.

Würde man so die Schlüssel vergeben gäbe es bestimmt den einen oder anderen Eigentümer, der wo rumfummelt, wo er nichts dran zu suchen hat.

Nein, Es reicht, wenn ein Schlüsselsatz beim Beirat liegt, für den Fall der Fälle, das der Hausmeister nicht erreichbar ist.

Justin1747 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 09:17

Ja ich Vermiete meine Wohnung nicht.

KleinerFussel95  13.05.2020, 09:19
@Justin1747

Sorry, so habe ich das aber verstanden!, ein wenig missverständlich dargestellt, sprich du möchtest für deine eigene Wohnung, in der du auch lebst, für alle möglichen Räume Zweitschlüssel? Grüße

Du hast das Recht auf die Schlüssel zu den dir gehörenden Räumen. Technikräume etc. solltre in der Eigentümerteilungserklärung oder -Satzung, oder wie auch immer das bei Euch heisst, festgelegt sein.

Dazu wird es wohl eine Vereinbarung geben, wenn nicht sollte eine getroffen werden. Ein verbrieftes Recht darauf hast du aber nicht.