Hat ein VereinRecht/Anspruch auf Vereinsgelände
Hat ein e.V. (gemeinnützig) innerhalb einer Kommune/Gemeinde ein Recht oder einen Anspruch von eben dieser Kommune/Gemeinde ein Freigelände zur Verfügung gestellt zu gekommen auf dem er seinen Vereinsaktivitäten nachgehen kann?
Mit "Freigelände" meine ich ein Gelände (erschlossen oder nicht erschlossen) ohne Bauten , innerhalb der Gemarkung der Kommune/Gemeinde. Der Satzteil "zur Verfügung gestellt" schließt Pachtzahlungen des Vereines an die Kommune/Gemeinde nicht aus.
Und, wenn es so etwas geben sollte, wo kann ich es nachlesen?
6 Antworten
Ich denke, da sprichst du am besten auf der Gemeindeverwaltung vor. Kommunen haben oft Liegenschaften, die zu pflegen sie nur Geld kostet. Da könnte schon ein guter Deal drinn sein. Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Einen Rechtsanspruch hat ein eV gegenüber der Kommune sicher nicht! Die meisten Kommunen sind aber (meist) bemüht, hier eine Lösung für die ortsansässigen Vereine zu finden und ihnen eine Möglichkeit anzubieten.
Ich bin selbst in einem Verein. Wir haben ebenfalls ein Grundstück von der Kommune gepachtet. Hier hat die Kommune einen ortsansässigen Verein natürlich bevorzugt und Sonderkonditionen vereinbart.
das kommt doich auf den Verein an. ein Chor eV braucht keinen Freiplatz, also kann man auch nicht pauschal sagen, dass JEDER Verein einen Anspruch drauf hat. Anders sieht es bestimmt bei einem Sportverein aus. da sollte schon gegeben sein, dass er seine Statuten einhalten kann (alsoSport ausüben zu können). allerdings würde es hier auch reichen, wenn dieser Platz in der Nachbargemeinde ist und sich diesen mehrere teilen.....
Meines Wissens gibt es einen derartigen Rechtsanspruch nicht.
nein, ein verein kann auch im wohnzimmer tagen..