Forderung in Vollstreckung - darf der Gläubiger Zahlungen annehmen?

3 Antworten

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Der Gläubiger wird zu jedem Zeitpunkt Geld von Dir annehmen, wenn Du der Schuldner bist und die Forderung ausgleichen willst.

Der Gerichtsvollzieher arbeiet ja quasi im Auftrag des Gläubigers. Der Gläubiger muß den Gerichtsvollzieher nur informieren, wenn sich die Forderung durch Zahlung ganz oder teilweise erledigt hat, da dann natürlich kein Grund mehr zur Vollstreckung besteht.

Ja, natürlich darf er das.

Zeitgleich sollte man aber den Gerichtsvollzieher informieren oder die Zahlungsquittungen bereit halten, damit insoweit alle Beteiligten auf dem neuesten Stand sein können.

warum sollte der Gläubiger kein Geld annehmen dürfen! ER muss die Zahlung an den GV melden, dadurch wird die Summer geringer