Will Omas altes Auto verkaufen. Was muss ich beachten?
Hallo, Oma ist über 80 und ihr Kleinwagen über 20 Jahre alt. Habe das Kfz jetzt in einem Anzeigenmarkt inseriert und schon haben sich Inserenten gemeldet. Ein Privatmann, ein Händler. Was muss ich beachten, damit ich nicht reingelegt werde? Die Abmeldung nach erfolgreichem Verkauf selber durchführen? Straßenverkehrsamt gleich per Email informieren? Einen Kaufvertrag aus dem Web ausdrucken und mitnehmen? Das Bargeld (nicht mehr als ein paar Hunderter) gleich bei einer Bank prüfen lassen?
Für Tipps danke im Voraus!
6 Antworten
Eigentlich nur 3 Sachen:
1: Du setzt dir ein absolutes Minimum. Darunter gehts nicht, fertig.
2: Lade dir einen Kaufvertrag-zum Beispiel vom TÜV, einfach Googlen, herunter. Fülle diesen Penibel aus.
3: Das KFZ entweder abmelden direkt beim Verkauf (mit dem Käufer auf der Zulassungsstelle). Generell gilt: Es ist kein Problem, wenn du die Kennzeichen mitgibst, die Versicherung verkaufst du mit dem Auto mit, die Kennzeichen ebenfalls. Deshalb ist auch die Exakte Uhrzeit auf dem Vertrag so wichtig.
Jedoch kann das im Nachhinein echt viel Ärger geben. Bei den kleinsten Zweifeln--->Nicht angemeldet übergeben.
Alles nur mit Kaufvertrag.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/musterkaufvertraege-formulare/
Möglichst einen seriösen Käufer finden, ist in niedrigen Preiklassen oft schwierig (weiss nicht welches Auto deine Oma fährt), aber muss nicht sein.Ein Kaufvertrag ist gut.Wenn der Käufer keine Möglichkeit hat das Fahrzeug abgemeldet auf z.b. einem Anhänger zu transportieren, könnt ihr im Kaufvertrag vermerken, dass das Kfz vom Käufer selbst innerhalb von z.b. einer Woche auf seinen ummeldet wird, dann kann er das Auto direkt mitnehmen.Wenn du das nicht möchtest, kannst du dem Käufer gegen Geld die Papiere mitgeben, dann kann er ummelden und das Auto mit seinem neuen Kennzeichen abholen kommen.Mit Bargeld ist es eine Vertrauenssache.Wenn es viel ist würde ich mit dem Käufer zur Bank gehen und es direkt prüfen lassen.Wenn es nicht allzu viel ist, der Käufer seriös ist und du ihm vertraust, musst du das nicht unbedingt machen.
Es ist zwingend erforderlich, immer einen schriftlichen Kaufvertrag zu erstellen.
Lass' Dir von einem Interessenten immer den Führerschein und den Personalausweis vorlegen und notiere die Daten vorab.
Das Fahrzeug sollte man nur abgemeldet übergeben. Der Käufer kann sich bei der Zulassungsstelle für drei Tage eine Überführungskennzeichen holen. Alles andere ist nicht Dein Problem.
Solltest Du das Fahrzeug angemeldet verkaufen und der Käufer meldet es nicht um, hat Deine Oma ein großes Problem.
20 Jahre alter Kleinwagen von Oma?
Sowas ist je nach Kilometerleistung, technsichen Zustand und Sonderausstattung 500 bis maximal 1500 Euro wert.
Eigentlich läuft sowas unter: "Was fort muss muss fort", freu dich wenn das Teil vom Hof ist und man noch etwas Geld bekommen hat.
Ganz wichtig für die Kontaktaufnahme nimmst du eine Prepaid-Nummer und eine Wegwerf-Email Adresse. Dann weist du genau warum die Leute anrufen. Bestimmt hast du keine Lust wenn dich Leute um 5 uhr Morgens auf deinem Diensthandy anrufen.
Und noch was, Leute die kaufen wollen, die wollen auch sehen. Biete am Telefon eine Besichtung udn wenn möglich eine Probefahrt an. Irgendwelche Preisverhandlungen kann man dann immer noch machen. Also keine Dampfplauderer am Telefon.
Und noch was KEIEN Versprechungen, KEINE Reservierungen etc. Beliebte Betrugsmasche ist das Leute meinten sie hätten das Auto gekauft nur weil sie die Hand am Lenker hätten, oder nach dem Kauf werden noch irgendwelche Mängel gefunden und dann Gelder erpresst, nach dem Motto: Versuchen kann man es ja.
Und noch was, verkaufe das Auto ausdrücklich als Schrott, bei dem geringen REstwert ist es total unsinnig noch irgendwelche Gewährleistung zu garantieren.
Ein KFZ Kaufvertrag (z.B. der vom ADAC) schließt die Gewährleistung eh aus.
Schau mal auf Autoscout oder ein ähnliches Portal was da in etwa verlangt wird. Dann hast du eine realistische Vorstellung
Man sollte also unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ausfüllen?
In erster Linie, wenn der Käufer Händler ist? Oder bei Privat zu Privat?