Hat die Staatsanwaltschaft ein Einfluss auf die Strafe?
Wen ja , wie viel Einfluss. Ich dachte früher der Richter alleine entscheidet die Strafe.
9 Antworten
Die Staatsanwaltschaft hat genausoviel Einfluss wie die Anwaltschaft.
Die einen fordern dies, die anderen jenes und es entscheidet der Richter.
Die Staatsanwaltschaft ist eine Art Entscheidungshilfe, wenn man das so vereinfacht ausdrücken kann. Der Richter entscheidet anhand des Falles und anhand seiner persönlichen Einschätzung bzw nach seiner Maßgabe. Eine Zahl, wieviel Einfluss die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Richters hat, ist mir nicht bekannt.
Je nachdem, wie gut oder schlecht ein Staatsanwalt seine Arbeit macht, entlastet er dadurch den Richter. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, zu einem Sachverhalt alle Informationen zu sammeln, die den Beschuldigten entlasten und belasten. Ist er der Meinung, dass er (der Staatsanwalt) seine Sache gut gemacht hat, kommt es zu einer Anklage.
Die darauf in den meisten Fällen folgende Hauptverhandlung vor Gericht ist an sich - bin ich der Meinung - nur dazu da, den Fall noch einmal zu durchleuchten und Ungereimtheiten aufzudecken.
Dabei wird der Staatsanwalt auch nur sachlich und anhand der bestehenden Gesetze urteilen. Dadurch kann man dann zu dem Entschluss kommen, der Staatsanwalt beeinflusst den Richter oder die Strafe, aber das sollte man nicht pauschalisieren.
Wie gesagt, der Staatsanwalt mach die Vorarbeit und der Richter entscheidet dann anhand seiner persönlichen Einschätzung. Der Staatsanwalt sorgt bei der Hauptverhandlung nur für eine Art Rahmen, in welchem Strafmaß sich das Urteil befindet.
Ich hoffe, ich habe es nicht zu kompliziert umschrieben.
Klar hat die, sie kann volle Höhe, oder abgemilderte Strafe fordern.
Je nach Lage, Täter widerspenstig, geständig usw.
Der Richter entscheidet dann, ob er dem nachgibt.
Steht das was anderes??????
Die ziehen sich zurück und besprechen das, also der soweit ich weiß hat der Staatsanwalt Einfluss auf den Richter, allerdings entscheidet es der Richter am Ende quasi alleine.
Nein, der Staatsanwalt hat keinen Einfluß auf den Richter. Er beantragt ein bestimmtes Strafmaß, mehr nicht. Das macht der Strafverteidiger übrigens auch. Dann entscheiden/entscheidet die/der Richter alleine.
Psychologisch gesehen hat er Einfluss
Psychologisch gesehen hat auch die Güte des richterlichen Frühstücks bei der Urteilsverkündung Einfluss...
Lösch bitte einfach deinen Account Stevenson
Zuviele Gerichtsthriller geguckt?
Hast du ein Problem? Wenn nicht dann verzieh dich.
Ist WaldiDerChecker jetzt WaldiDerAngepisste?
Lösch dich bitte
Der Staatsanwalt vertritt das Gesetz,
Der Strafverteidiger den Angeklagten
Der Richter (und die Schöffen) entscheiden dann über das Strafmaß nachdem sie alle angehört haben.
Nein. Der Staatsanwalt kann nur Fordern. Der Richter entscheidet.