Wo kann ich eine Beschwerde gegen Richter und Staatsanwaltschaft einlegen?

7 Antworten

Wenn Du Geld über hast, dann mach.

Eine Dienstaufsichtsbescherde gegen einen Staatsanwalt ist über den Oberstaatsanwalt möglich.

Da die Staatsanwaltschaft eine Behörde ist sind Staatsanwälte weisungsgebunden und es gilt das Disziplinarrecht wie bei anderen Beamten.

Anders sieht es bei Richtern aus .

Gegen einen Richter an den Landgerichtspräsidenten welcher auch die Aufsicht hat über die Amtsgericht im Landgerichtsbezirg.

Aber es ist zwar möglich die Beschwerde nach 26 DRIG einzureichen ,da aber Richter von Gesetz her unabhängig sind und nur die nächst höhere Instanz der Urteile / Beschlüsse abändern kann, hat so etwas sehr wenig Erfolg. 

Kommt darauf an, worum es geht. Wahrscheinlich passt dir ein gefälltes Urteil nicht, das wird in der Regel keine Stelle interessieren, es sei denn du klagst bei der nächsthöheren Instanz erneut.

Dienstaufsichtsbeschwerden richtet man an den jeweiligen Behördenleiter.

Für Staatsanwälte ist das der leitende Oberstaatsanwalt, für Richter der Direktor oder Präsident des entsprechenden Gerichtes.