Kann ich zwei Mietverträge als Hauptmieter haben?

8 Antworten

Es geht nur mit Erst- und Zweitwohnsitz!

bwhoch2  05.11.2018, 17:56

Nein. Sie darf doch umziehen und Hauptwohnsitz zwei Jahre lang woanders haben, während sie weiterhin die erste Wohnung mietet und sich vom Partner die Miete zahlen läßt. Sie muss die urspr. Wohnung gar nicht als Zweitwohnsitz angeben und umgekehrt auch nicht.

schoschi06  05.11.2018, 18:00
@bwhoch2

Wenn wir dich nicht hätten ! Wo lesen ?

bwhoch2  05.11.2018, 18:07
@schoschi06

Man könnte sowas im Bundesmeldegesetz nachlesen und im BGB, was die Anmietung der weiteren Wohnung anbelangt.

Also grundsätzlich mal kann man Wohnungen mieten, soviel man will. (BGB §535)

Man muss sich am Einwohnermeldeamt spätestens zwei Wochen nach Einzug anmelden. Erfolgt dabei die Anmeldung als Hauptwohnsitz, wird von der Behörde automatisch am bisherigen EMA abgemeldet. Meldet man aber als Zweitwohnsitz, fällt womöglich die in diesem Fall völlig überflüssige Zweitwohnsitzsteuer an.

Liesche  05.11.2018, 19:14
@bwhoch2

Verstehe ich jetzt nicht wie es  sein sollte, nach Einzug als Hauptsitz bis nach 2 Wochen anmelden, dann wird die ehemalige Wohnung beim EWA abgemeldet, Zweitwohnsitz aber auch nicht wegen Zweitwohnsitzsteuer. Steuer für 2. Wohnsitz fällt z.B. in Sachsen-Anhalt nicht an.

bwhoch2  05.11.2018, 20:02
@Liesche

Die FS hat nicht geschrieben, wo sie hinzieht. Es kann durchaus sein, dass es in Sachsen-Anhalt keine Kommune gibt, die eine Zweitwohnsitzsteuer verlangt, aber sehr viele Städte in den anderen Bundesländern erheben dies Steuer.

Zur Klarheit:

Wenn man wo einzieht, muss man sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Hierbei wird schon danach gefragt, ob Hauptwohnsitz oder als Zweitwohnsitz.

Wenn Hauptwohnsitz, ergeht eine Mitteilung an die vorherige Stadt oder Gemeinde und man wird dort automatisch abgemeldet.

Wenn Zweitwohnsitz, dann erfolgt vielleicht auch eine Meldung, aber man wird am ursprünglichen Wohnsitz nicht abgemeldet.

Man sollte sich also erkundigen, ob in der neuen Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen würde. Ist das der Fall, vermeidet man die Anmeldung als Zweitwohnsitz.

ja, du kannst auch 500 wohnungen mieten

du zahlst aber u.U. 2. wohnungssteuer dann

Du kannst auch 125 Wohnungen gleichzeitig mieten....

Hättest Du vom Vermieter auch die Erlaubnis zur Überlassung an "Dritte"? Es wurde der Zuzug erlaubt, aber dass er die Wohnung zwei Jahre lang praktisch alleine nutzt?

Fragen würde ich mal.

Ansonsten darfst Du natürlich in der anderen Stadt Erstwohnsitz melden und in der jetzigen bist Du abgemeldet. Hierhin kommst Du doch nur zu Besuch, oder?

Somit fällt sicher auch keine Zweitwohnsitzsteuer an.

Der Mietvertrag einer Wohnung sagt nichts über den Wohnsitz aus. Klar darfst du eine weitere Wohnung anmieten. Erst mit Meldung an das ewma ändert sich ggf der erstwohnsitz

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung