Harz 4 unter 25 bei den Eltern bei abgeschlossener Ausbildung?
Hallo, folgende Situation: Ich bin unter 25 und Wohne aktuell bei meinen Eltern, seid einigen Monaten wohnt auch offiziell meine Freundin bei mir. Ich bekomme aktuell noch ALG 1 aber habe die Befürchtung das ich unter Umständen bald ALG 2 beantragen muss falls ich nicht rechtzeitig Arbeit finde. Ich habe bevor Ich Arbeitslos wurde eine Ausbildung abgeschlossen und danach 2 Jahre lang befristet gearbeitet also nichts mehr mit Kindergeld oder ähnlichem. Ich bezahle auch seid Ende der Ausbildung Miete bei meinen Eltern und das nicht zu knapp, Ich wohne zwar bei meinen Eltern aber es sind Im Prinzip 2 getrennte Haushalte, wir benutzen zwar die Selbe Küche und das Selbe Bad aber Kaufen selbst Lebensmittel, etc. Meine Frage währe wie In dem Fall eine Bedarfsgemeinschaft aussehen würde und was das Amt dann alles für Daten braucht. Es ist auf jeden Fall sicher das meine Eltern mich und meine Freundin nicht umsonst hier Wohnen lassen wollen bzw können Da das Haus noch ab bezahlt werden muss. Ich hab zwar gelesen das unter 25 die Eltern unterhaltspflichtig sind aber Ich bin ja auch schon seid Jahren nicht mehr über meine Eltern versichert? Finde das alles recht verwirrend und hoffe das mir da jemand nen Rat hat.
6 Antworten
Das sinnvollste wäre hier tatsächlich, dass Du schon vorab einen Termin beim Jobcenter machst und die Situation besprichst, dort bekommst Du die verlässlichsten Angaben.
Unterhaltspflicht hat nichts mit 25 Jahren zu tun, deine Eltern sind bis zum Ende deiner 1. Ausbildung unterhaltspflichtig. Das mit dem Unterhalt ist also erledigt.
https://www.elo-forum.org/ In diesem Forum bekommst entsprechende Antworten, die dir weiter helfen.
das hatte ich sowieso vor aber ich dachte ich informiere mich vorher schon mal ein bisschen da ich schon von Leuten gehört haben die wegen sowas ordentlich streit mit dem Amt hatten. Danke für die Info :) es geht schlimmstenfalls eh nur um eine Kurze dauer bis wieder Arbeit vorhanden ist aber meine Eltern würden ziemlich schnell sauer werden wenn Ich die miete nicht mehr zahlen könnte
Deine Eltern sind nicht für dich Unterhaltspflichtig.
Leider oder vielleicht seid ihr eine BG....ihr habt zwar getrennte Wohnungen aber ein Bad und eine Küche und seid ne Familie...als nix WG..... deine Freundin wohnt noch kein Jahr bei dir also ist aus dem Schneider und ihr Einkommem wird noch nicht berücksichtigt, ihr müsst halt nur angeben dass der eine keine Zugriff auf das Konto des andern hat.
Wird es alles als BG gesehen u deine Eltern verdienem gut so hast du wohl ein Problem......
https://www.hartz4hilfthartz4.de/wohngemeinschaft/
Du wirst es schwer haben zu beweisen dass deine eltern u du keine BG bilden...... und wenn ihr WG angebt so benötigst du einen Untermietvertrag u keinen Hauptvertrag! Aber wie du es drehst u wendest.... als Untermietvertrag / WG ist deine wohnung wohl zu groß ...... und als Hauptmieter könnte sie ebenfalls zu groß sein u du bekommst nur 6 monate geld u wirst angehalten auszuziehen.....
Am besten lässt du dich mal bei der caritas beraten
du lebst in bg mit deiner freundin und zu vermutender hg mit deinen eltern.
könnte man wohl auch drehen...
du stellst erstmal einen antrag auf alg2 mit allen betreffenden angaben. vorzulegen sind einkommen deiner freundin, kontoauszüge der konten, lebensversicherungen, autos, vermögenswerte die ihr so habt. du sagst du zahlst miete, dann kontoauszüge darüber, mietvertrag mit der betreffenden miete und eventuell nachweise das deine eltern diese miete auch immer hübsch versteuert haben.
wenn nicht, gibts nur die kdu die angemessen sind und davon dein anteil.
In deinem Alter solltest du mit abgeschlossener Ausbildung auch Arbeit finden bzw. haben. Notfalls auch weiter weg.
HassIV sollte keine Option für dich sein.
Wenn man die letzte Amtszahlung und den ersten Lohn im selben Monat bekommt, zahlt man die Amtsleistung ganz oder teilweise zurück, da es einem nicht mehr (in vollem Umfang) zugestanden hat. Stichwort Zuflussprinzip.
davon spricht jetzt aber noch keiner, zudem muss das nicht so sein. der zufluss muss erstmal in einem monat erfolgen und dann auch noch hoch genug um aus dem bezug zu kommen.
Ich schrieb ja auch "wenn". Und bei einer Vollzeitstelle, die ja mit Anfang 20 drin sein sollte, sollte auch der Wegfall des Bezugs der Fall sein.
darum gehts nicht
Doch, tut es. Du könntest dich alleine versorgen.
ach ich wusste ja garnicht das man arbeiten muss wenn man geld braucht, danke für den Tipp.
Gerne, dir scheint es ja aus irgendeinem Grund schwerzufallen, Arbeit zu finden.
Trotzdem währe es sinnvoller produktive Antworten zu geben als irgendwelches offensichtliches Zeug vorzuschlagen. Ist ja nicht so als würde ich aus Spaß nicht arbeiten aber das wieso und warum sind ja auch nicht Thema meiner Frage gewesen. Dachte mir schon das hier auch Leute Kommentieren die einfach gerne nerven ohne dabei etwas sinnvolles zur Eigentlichen Frage beizutragen.
Wenn es dich nervt, dass man dich normal fragt, an was es liegt, dass du keine Arbeit hast, ist mir fast klar, woran es liegt.
Naja, wenn du dich lieber in die Amtsmühlen begeben willst mit Aufforderungen zum Bewerbungen nachweisen, mit Vermittlung in Sinnlosmaßnahmen, mit Anrechnung aller deiner Einkommen usw., dann beantrage HassIV.
Weise deine Mietzahlungen per Kontoauszug nach, denn die will das Amt definitiv sehen. Dann sämtliche Einkommen aller Anwesenden offenlegen. Und dann abwarten, ob und was zugestanden wird.
ich seh hier keine normale frage, nur den tipp mir doch arbeit zu suchen anstatt harz 4 zu beantragen. Wie gesagt, ich bin nicht aus spaß Arbeitslos und hab auch nicht vor das noch sonderlich lange zu bleiben.
Ja, es ist ein guter Tipp, dir besser Arbeit zu suchen aus aufgeführten Gründen. Einmal in dieser Maschinerie drin, kommen viele Betroffene nur schwer wieder raus. Und mit einer Arbeitsaufnahme aus HassIV heraus sind auch Geldrückzahlungen verbunden.
Ich will dir nur zeigen, was auf dich zukommt.
Mit ALG 1 kannst Du mit Deiner Freundin jederzeit ausziehen. Damit umgehst Du den ganzen Schlamassel.
U25 müssen trotz abgeschlossener Ausbildung von den Eltern unterstützt werden.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-unter-25/
Bei ALG-II-Bezug würdest Du mit Deiner Mutter eine BG bilden. Wenn Deine Freundin noch kein Jahr bei Euch wohnt, bleibt sie aussen vor.
Es gibt Beratungsstellen für ALG-II-Empfänger, da könntest Du mal hingehen.
Welche Geldrückzahlungen?