harz 4 und wohne bei der großmutter, kann sie miete von mir erwarten?
hallo an alle, brauche mal wieder euren rat !
ich selber bin hartz 4 empfänger, meine großmutter (rentnerin mit kleiner rente) läßt mich vorübergehend bei sich wohnen, bin jetzt bei ihr gemeldet (mietwohnung).
da sie eine kleine rente bezieht und nur davon lebt möchte ich bei der arge mietkosten für mich beantragen. geht das oder fällt dies unter bedarfsgemeinschaft ? da meine großmutter noch nie mit irgend welchen ämter zu tun hatte, möchte sie dies auch weiterhin nicht und vorallem auch keine rechenschaft/auskünfte über sich ablegen müssen.
muss ich den verwandschaftsgrad überhaupt angeben ?
steht mir in diesem fall überhaupt miete zu ?
ich danke euch jetzt schon für eure antwort !!!
8 Antworten
Grundsätzlich muss deine Großmutter dich nicht kostenlos bei sich wohnen lassen; d.h. du kannst auf jeden Fall kopfanteilige Mietkosten geltend machen, wobei deine Großmutter dann natürlich Einkünfte aus Untervermietung hat.
Zudem stellt ihr keinesfalls eine Bedarfsgemeinschaft dar, da das rein formal nach § 7 Abs. 3 SGB II zwischen Großeltern und Enkeln nicht möglich ist.
Dein Großmutter müsste nur dann ihr Einkommen offenlegen, wenn sie dir tatsächlich Unterstützung zahlt oder freiwillig bereit ist, zu zahlen, da keine offizielle Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht.
Bei Lichte betrachtet unterstützt deine Großmutter dich ja nicht sonderlich stark, wenn sie dich kostenlos bei sich wohnen lässt.
Ihre Netto-Kaltmiete ist fix - ändert sich also nicht, wenn du da wohnst -, lediglich die Nebenkosten werden sich marginal erhöhen; und Regelbedarf, aus dem du deine Lebenshaltungskosten bestreiten kannst, bekommst du ja mutmaßlich in voller Höhe.
Ja, dass ist richtig ..... vielen Dank !
Wenn überhaupt, geht ohne Mietvertrag nichts.
Danke !
Mietkosten kannst Du nur beantragen, wenn Du auch eine abgetrennte Wohnung hast.
Ansonsten werden sie Dir bald die Bedarfsgemeinschaft anrechnen.
Danke aber das ist wohl nicht ganz richtig. Habe bislang auch bei jemanden gewohnt, (1 möbeliertes Zimmer mit Zugang zur Kü. Bad u. WZ) und Miete erhalten. Es handelte sich hierbei jedoch nicht um ein Familienmitglid !
Falsch. Das Amt zahlt auch bei Untermietverträgen!
Wenn sie dir offiziell ein Zimmer vermietet sollte das auch gehen.
Dankeschön !
großeltern und enkel können niemals eine bg bilden. max. kann das amt eine unterhaltsvermutung anstellen (zb. unterstellen dass sie dich in form von geld- oder sachleistungen unterstützt.)... dieser könnt ihr wahrheitsgemäß einfach schriftlich wiedersprechen. den mietvertrag müsst ihr natürlich einreichen, wobei dir dein tatsächlicher angemessener anteil vom jobcenter zusteht.
Vielen Dank !
Vielen Dank !!! Mit ihrer kleinen Rente kann meine Großmutter mich auch nicht unterstützen.