Bekomme ich Hartz4, wenn Partner selbstständig ist?
Mir wurde betriebsbedingt gekündigt. Leider habe ich nicht lange Anspruch auf ALG 1, da mein Anspruch durch eine Umschulung fast weg ist? Ich habe nun Angst nicht schnell genug einen neuen Job zu finden und Hartz 4 beantragen zu müssen. Mein Problem ist, dass mein Mann sich vor einem Jahr selbstständig gemacht hat, es läuft nicht schlecht, aber um sich selbstständig zu machen hatte er einen Geschäftskredit aufgenommen, den er noch mit ziemlich hohen Raten tilgt. Wird die ARGE nur die Schuldzinsen bei seinem Einkommen abziehen oder auch die Tilgung. Die Tilgung wird er auch nicht senken können, da es ein Förderdarlehen war, dass schnell zurückgezahlt werden muss. Unterm Strich bleibt uns bis jetzt also noch nicht wirklich viel Gewinn bis der Geschäftskredit zurückgezahlt ist und beide können wir momentan noch nicht davon leben.Der Kredit diente zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die er benötigte um sich selbstständig zu machen.
Noch als kleiner Hinweis: Wir wissen, dass er die Tilgung nicht bei der Steuererklärung als Ausgabe angeben kann. Mir geht es nur darum, ob jemand Erfahrungen hat wie das bei einen evt, Hartz 4 Antrag aussieht.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Leider habe ich nichts im Netzt gefunden und ich hoffe natürlich rechtzeitig wieder einen neuen Job zu haben, aber man kann ja nie wissen...
2 Antworten
Ist es dein Partner oder dein Ehemann ?
Wenn er es bei der Steuererklärung nicht als Ausgaben absetzen kann,dann ist das beim ALG - 2 auch so.
Würdet ihr nicht verheiratet sein und noch nicht länger als 1 Jahr zusammen leben,dann könntest du einen Anspruch haben,wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollen würdet.
Seid ihr aber verheiratet oder schon länger als 1 Jahr zusammen in der Wohnung,dann bildet ihr im ersten Fall eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in dieser wird das Einkommen nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Dieser würde derzeit 2 x 360 € Regelsatz betragen + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann den gesamten Bedarf.
Im anderen Fall könntet ihr der Unterhaltsvermutung des Jobcenters schriftlich widersprechen,aber bevor da etwas entschieden würde,notfalls müsstet ihr sogar vor dem Sozialgericht klagen,da hast du sicher wieder einen Job.
Dann stünde dir nämlich ein Regelsatz von derzeit 399 € und dein Kopfanteil ( bei 2 Personen 50 % ) der KDU - zu.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe vor zwei Monaten eine Umschulung abgeschlossen und habe mich bei Zeitarbeitsfirmen beworben, die wollten mich sogar so schnell haben, dass ich nach mündlich bestandener Prüfung, drei Tage früher aufhören durfte.
Die Einser-und Zweierkandidaten waren sich wohl zu fein bzw. es war denen zu wenig Geld, so dass einige von Ihnen jetzt Hartz IV beziehen.
Ich habe anstatt maximal 700 € Hartz IV mit allen Zulagen und Prmien einen Stundenlohn von 15,94 €.
Natürlich zahlen Zeitarbeitsfirmen nicht den Lohn der Festangestellten. aber als Sprungbrett oder Übergangslösung immer besser als Hartz IV.