Antrag auf Überbrückungsgeld bei Hartz 4

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Also, erstens wird von der Arge die Leistung für Juni ENDE Mai gezahlt. Wenn Du ab Juni einen Job hast, kommt es darauf an, wann Dein Arbeitgeber Dir den Lohn zahlt. Es gilt das Zuflussprinzip. Sollte Dein Lohn noch im Juni auf Deinem Konto sein, hast Du keinen Anspruch auf die Leistung von der Arge für Juni. Wenn Du einen neuen Job(versicherungspflichtig) beginnt hast Du aber die Möglichkeit einen Antrag zur Unterstützung dieser Arbeitsaufnahme aus dem Vermittlungsbudget zu stellen. Das sind KANN-Leistungen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26390/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Allgemein/Unterstuetzungsleistungen-der-Beratung-und-Vermittlung.html

Solch einen Fall hatte ich schon mal. Du stellst einen Antrag auf Überbrückungsgeld, begründest den ... da du ja auch laufende Rechnungen hast wie Miete, Strom, Internet etc.

Generell steht dir ja kein Geld mehr vom Amt zu für Juni, wenn du ab Juni einen Job hast.

Deswegen kann es sein, dass du das Geld zinsfrei in Raten zurück zahlen musst, wenn die den genehmigen. Aber sollten die eigentlich.

Das verstehe ich nicht....Du bekommst jetzt, für Juni Geld von der ARGE und Ende Juni bekommst Du Geld vom Arbeitsgeber. Wo ist jetzt das Problem ???

ebikiller  28.05.2009, 09:53

er denkt das er juni nichts vom aamt bekommt

Wenn die Arge darüber informiert ist, dass du ab Juni in einem neuen Arbeitsverhältnis stehst, wird sie dir am 30. Mai kein Geld für Juni mehr überweisen, d.h. du hat im April das letzte Mal Geld bekommen.

Du mußt für das Überbrückungsgeld direkt einen Antrag stellen, von sich aus zahlt die Arge nichts. Notfalls mußt du dir Geld von anderen leihen.

Ich möchte das jetzt zwar nicht zu laut sagen aber ich glaube die zahlen bis zu 1000 euro Überbrückungsgeld bei aufnahme einer unbefrissteten tätigkeit deinerseits da du ja auch mehr ausgaben hast(fahrt zur arbeit,versorgung auf der arbeit,arbeitsbekleidung....)Lg