Ermittlungsverfahren wegen Betrugs - Jobcenter!

8 Antworten

Richtet sich das Strafverfahren gegen dich oder gegen deine Mutter? Falls der/die Betroffene von euch derzeit Einkommen (kein ALG2) erzielt, dann beim Formular „Angaben zur Person" keine Einkommenshöhe angeben. Wenn der/die Betroffene Alg2 bezieht, könnt ihr diese Einkommensart angeben. Die Bußgeldhöhe könnte evtl. dann geringer ausfallen. Ob der Betroffene von euch sich zum Sachverhalt äußert, bleibt dem überlassen.

Und wenn ihr euch auch nicht (oder doch) zum Sachverhalt äußert, wird es voraussichtlich daraufhin hinaus laufen, dass ein Bußgeld verhängt wird. Die Höhe liegt ca. bei 600-700 Euro.

Hier ist ein ähnlicher Fall: http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/109042-ermittlungsverfahren-wegen-betrug.html

freaky21 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 23:07

Wir beiden haben dieses Schreiben bekommen.

Ich erst 2 Wochen nach meiner Mutter.

Also im moment bezieht meine Mutter ALG II und ich bin mittlerweile Student und bekomme Bafög.

Weißt du, was als Strafe zu erwarten wäre?

600-700 Euro sind ne ganze menge!

abcStefanie  08.12.2013, 18:36
@freaky21

Ein Bußgeldverfahren (das ist die Strafe) wird angeleitet. Wenn du Einspruch/ Widerspruch gegen das Strafverfahren erhebst und du schuldig gesprochen wirst, musst du die gesamten Gerichtskosten im Strafverfahren bezahlen, vgl.: http://strafbefehl-info.de/strafbefehl/kosten-strafbefehl/

Ich glaube, dass bei dir die Bußgeldhöhe (siehe oben) geringer ausfallen wird, als bei deiner Mutter.

DerHans  11.12.2013, 18:02
@abcStefanie

Das Bußgeld wird in Tagessätzen ausgedrückt. Das dürfte bei Hartz IV-Empfängern und Studenten jeweils bei 10 € pro Tag sein.

Wer das nicht bezahlen kann (oder will?) kann es auch "absitzen".

Das kommt dann gut für einen angehenden Bankkaufmann.

adk710  11.12.2013, 19:12
@DerHans

Bei dieser Antwort und den Kommentaren dazu ist wohl einiges durcheinandergekommen, deshalb zur Richtigstellung: Der Fragesteller schildert ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs (§ 263 StGB), und das ist eine Straftat, die in diesem Fall mit Geldstrafe geahndet werden kann! Diese Geldstrafe kann nur von einem Richter ausgesprochen werden, sei es durch Urteil nach mündlicher Verhandlung oder durch Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgedrückt, dabei orientiert sich ein Tagessatz am durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen.

Ein Bußgeld kann dagegen zumindest derzeit nicht festgesetzt werden, solange das Strafverfahren noch läuft. Wird es eingestellt, gibt die Staatsanwaltschaft die Sache an das Jobcenter als Verwaltungsbehörde zurück, das nun die Tat als Ordnungswidrigkeit nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II ahnden kann. Das Bußgeld wird dabei als fester Betrag festgesetzt, Tagessätze gibt es im OWi-Verfahren nicht. Es soll sich aber dennoch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen orientieren.

Außerdem kann man nur eine Geldstrafe "absitzen", dabei entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft als sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Für das Bußgeld ist das nicht möglich. Es gibt zwar die Möglichkeit der "Erzwingungshaft" bis zu sechs Wochen für zahlungsunwillige Betroffene, die Haft dient hier aber nur als Beugemittel, um der Zahlungsmoral auf die Sprünge zu helfen, die Forderung selbst bleibt aber in voller Höhe bestehen.

Bleib erst einmal ruhig und such dir, wenn es brenzlig wird, einen guten Anwalt (du hast Anspruch auf Prozesskostenhilfe).

Ihr habt gerade mal 1120.- € zu viel bekommen, denn du hattest auch Anspruch auf Freibeträge. Ich hoffe, ihr habt nicht mehr zurückgezahlt. Ich denke, ihr werdet ein Bussgeld auferlegt bekommen und die Kosten des Verfahrens. Da ihr beide z. Zt. nicht zahlen könnt, könntet ihr das stunden lassen oder Ratenzahlung vereinbaren.

Wenn du dich äußern sollst, dann teile mit, dass ja deine Mutter den Antrag gestellt hat und du keine Ahnung hattest. Gib um Himmels willen nicht zu viel zu.

Und falls du es damals irgendwie mitbekommen hast: Vor etwa 10 Jahren, als der Datenschutz gelockert wurde, haben sie über die Freibeträge der Finanzverwaltung die Konten von Studenten durchforstet, die zu viel Zinsen erhalten hatten. Dort überprüften sie, ob diese während des Bafög-Bezuges nicht mehr Geld auf dem Konto hatten, als sie haben durften (das waren lange Zeit 6000.- DM, was inzwischen schon erhöht worden war, weil es vor allem für das halbjährige unbezahlte Praktikum vorn und hinten nicht reichte), und das bis 10 Jahre rückwirkend. Bei jedem vierten Studenten konnten sie Verstöße ausmachen, denn 30 Jahre lang hatte das nie jemand kontrolliert. In einigen Bundesländern beließen sie es bei der Rückforderung, in anderen verlangten sie Bußgelder. Wie hoch, weiß ich nicht, aber es darf nicht unverhältnismäßig gewesen sein. Ich hoffe, in deinem Fall (bei 1120.- €) dürfte es auch nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Dir Rückzahlung betrifft das Zivilrecht (Schadensausgleich).
Der Betrug ist jedoch Strafrecht, der von anderer Stelle aus verfolgt wird.

Die Rückzahlung der Summe hat mit der Strafbarkeit nichts zu tun.

Wenn man eine Bank überfällt bleibt es auch dann noch ein Banküberfall, wenn man die Beute zurück gibt, Betrug bleibt auch dann Betrug, wenn man nach Aufforderung den Schaden begleicht.

Wie alt warst du denn zu dem Zeitpunkt?

freaky21 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 12:53

Naja, da gehts schon los. Ein Banküberfall ist vorsätzlich, der Vorwurf des begangenen Betrugs war NICHT vorsätzlich! Woher sollte ich wissen, dass ich meinen pobligen Minijob mitteilen muss??? War wie gesagt Schüler, 18 Jahre, und ich hab niee persönlich einen Antrag auf Hartz IV gestellt.

Wie Arman4ik sagt, kann ich ja nix für die finanzielle Situation für meine Eltern, und deswegen soll ich noch bestraft werden??

FrauWinter  07.12.2013, 12:59
@freaky21

War wie gesagt Schüler, 18 Jahre, und ich hab niee persönlich einen Antrag auf Hartz IV gestellt.

Da haben wir schon den Salat. Mit 18 weiß man wo das Geld her kommt, das einen jeden Monat versorgt und ist durchaus selbst dafür verantwortlich, dass alles seine Richtigkeit hat mit dem Zuverdienst und der Verrechnung des ALG2. Es wurde ja offenbar nicht mal nachgefragt, was nun korrekterweise zu unternehmen ist.

Von daher wird auch hier von Vorsätzlichkeit ausgegangen. Außerdem: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

freaky21 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 23:01
@FrauWinter

Mir gehts ja auch nicht um Unwissenheit. Mir gehts darum, dass ich als Schüler bereits mich mit solchen einem "Scheiß" rumschlagen muss. Hab doch gewiss was besseres zu tun, als irgendwie mir Gedanken zu machen, wo das Geld herkommt, z.B. ein gutes Abi abzulegen, damit ich mit dem drecks Jobcenter im meinem Leben nie mehr zu tun haben will, zumal ich halt schon vorher wusste, dass meine Mutter ALG II bezieht. Hättest du dich als 18 jähriger Schüler um solche Sachen Gedanken gemacht???

freaky21 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 23:05
@freaky21

Außerdem, kann man bei Unwissenheit jemanden Vorsatz unterstellen?? Ich glaube kaum, wäre sonst sinnlos.

FrauWinter  07.12.2013, 23:47
@freaky21

Zumindest deiner Mutter wird man sicherlich vorsätzliches Handeln vorwerfen können. Ob das bei dir auch so sein wird, also inwiefern du mit 18 selbst verantwortlich gemacht werden kannst für versäumte Änderungsmitteilungen, wird sich zeigen, das kann ich leider gerade nicht herausfinden. Falls deine Mutter dich gebeten hat, das zu erledigen (und das so aussagt) schauts natürlich nicht so gut aus....

Mit 18 weiß man, dass das Geld nicht vom Himmel fällt und in welcher finanziellen Situation die Famiie ist. a weiß man auch, dass das Amt auch für einen selbst bezahlt. Dass du davon nichts wusstest wird dir keiner glauben und dass du keinen Kopf für sowas hattest ist zwar verständlich - aber ob das als Entschuldigung ausreicht?

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 01:03
@FrauWinter

Ich hab doch schon mehrmals gesagt, dass es mir bewusst, war, dass meine Mutter ALG II bezieht. Das hab ich doch nie geleugnet.

Mit gehts halt nur auf den Keks, dass ich mich mit dem Jobcenter rumschlagen muss, obwohl ich nicht mal was für kann, war ja gerade noch in der Ausbildung und auch in einer Zeit, in der es recht wichtig wurde.

Also soll es zur Normalität werden, die Schule zu vernachlässigen und Springen wenn das Jobcenter "Hop" sagt??

Das kanns auch nicht sein, ansonsten heißt es "Goodbye Deutschland, Hallo Arbeitslosenstaat! Scheiß auf Schule, Jobcenter ist wichtiger!"

Hättest du ne Ahnung, was auf uns so zukommen könnte?

Denk mal, Geldstrafe wirds wohl leider sein, oder?

FrauWinter  08.12.2013, 01:17
@freaky21

Ja, mit Geldstrafe ist leider zu rechnen :-(

Da man ab 15 als erwerbsfähig gilt habe ich schon von Fälle gehört, wo 15jährige Schüler, Eltern ALG2-Empfänger, vom Jobcenter angeschrieben und eingeladen wurden, wo man ziemlich deutlich versucht hat darauf hin zu arbeiten, dass die Schüler möglichst kurz zur Schule gehen und möglichst schnell mit einer Ausbildung anfangen. Abi&Co ist da sehr unbeliebt - weils ja kostet.

Von daher hast du wohl einen richtigen Gedanken, wenn du sagst Jobcenter ist wichtiger als Schule (oder hält sich für wichtiger).

Claud18  08.12.2013, 13:27
@FrauWinter

Von dem Fall habe ich auch gelesen. Aber das ist eine Umverschämtheit vom JobCenter, denn so wird die nächste Hartz-IV-Generation produziert. Denn wer mit 15 von der Schule abgeht, hat allenfalls einen Hauptschulabschluss und somit so gut wie keine Chance auf einen Ausbildungsplatz. Und wo werden schon ungelernte Arbeiter eingestellt? Allenfalls als Minijobber, wo sie dann wieder mit Hartz IV aufstocken müssen. Abgesehen davon, dass es eine Ressourcenverschwendung ist, wenn man einen intelligenten Schüler aus einer armen Familie in Hilfsarbeiterjobs zwingt, während er viel mehr leisten könnte.

Ich habe manchmal den Eindruck, die Behörden wollen gar nicht, dass man aus Hartz IV herauskommt, sondern man soll ewig hilfebedürftig bleiben, über Generationen hinweg.

FrauWinter  08.12.2013, 13:43
@Claud18

Ich glaube, da kommt das nachhaltige Denken und Handeln zu kurz. Man will JETZT eine gute Statistik, möglichst wenige Leute die als Arbeitslose gezählt werden und da fängt dann der "Pfusch" an.

Maßnahmen die nix bringen, es ist alles nur für den Moment, aber nicht für eine langfristig angelegte Zukunft. Die Ämter wollen eigentlich schon, dass man aus H4 heraus kommt - aber es wird falsch angegangen. Nachhaltig was ändern wäre teuer und würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Alles Dinge, die die Statistik unschön verändern würde. Dass es danach aber - in 5-10 Jahren sichtbar bergauf geht will man entweder nicht sehen oder man sieht es vllt tatsächlich nicht. Keine Ahnung.

VirtualSelf  08.12.2013, 13:46
@freaky21

Mit gehts halt nur auf den Keks, dass ich mich mit dem Jobcenter rumschlagen muss, obwohl ich nicht mal was für kann, war ja gerade noch in der Ausbildung und auch in einer Zeit, in der es recht wichtig wurde.

Du musst dich deshalb mit dem Jobcenter rumschlagen, weil auch du mutmaßlich Leistungen bezigen hast und weil Rechte und Pflichten des SGB II immer individuell sind. Dass deine Mutter dich nicht darüber informiert hat - und explizit darauf wird sie im Antrag hingewiesen -, ist nicht das Problem des Jobcenters.
Du kannst dich ja gerne zivilrechtlich mit Mama auseinandersetzen.

Also soll es zur Normalität werden, die Schule zu vernachlässigen und Springen wenn das Jobcenter "Hop" sagt??

Willst du uns ver.arschen?
Eine Mitteilung kostet dich 5 Minuten + Gang zum Briefkasten, wenn der nicht ohnehin schon auf dem Schulweg liegt.

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 14:08
@VirtualSelf

Willst du uns ver.arschen? Eine Mitteilung kostet dich 5 Minuten + Gang zum Briefkasten, wenn der nicht ohnehin schon auf dem Schulweg liegt.

Ja, da gehts los! Anstatt mich mit Schule zu befassen soll ich mir also seitenlange AGB's zum ALG II durchlesen? Schon klar, ich gehe zum Jobcenter ohne irgendeinen Plan.

Hey, ich bewerbe mich demnächst bei einer Bank, hab aber keine Ahnung wie eine solche funktioniert! Kostet mich auch nur 30 Minuten! Super, weiter so!!!

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 14:13
@freaky21

Du kannst dich ja gerne zivilrechtlich mit Mama auseinandersetzen.

Ich weiß zwar nicht wie deine Familienverhältnisse aussehen, aber ganz so rund kanns bei dir nicht laufen, bei solch einer Äußerung.

Wer verklagt deswegen seine eigene Mutter???

Es haben beide Fehler gemacht, sowohl ich als auch sie. Deswegen werd ich keinen Rachefeldzug gegen die eigene Familie durchziehen. Nur weil ihr bei euch in der Familie euch gegenseitig eins gegen den Kopf knallt!!!

Erstmal an die eigene Nase fassen!

VirtualSelf  08.12.2013, 14:17
@freaky21

Die Anträge sind so verfasst, dass man sie selbst ohne Schulabschluss problemlos verstehen kann, sofern man des Lesens mächtig ist.
Wenn man dann auch noch mehr Verstand als ein Toastbrot hat, kann man sich die relevanten Infos innerhalb von 5 - 10 Minuten rausziehen.

Und dass die Beschäftigung mit Schule deine gesamte Freizeit einnimmt, kannst du sonstwem erzählen; letztlich läuft es darauf hinaus, dass es dich nicht interessiert hat. Und absolutes Desinteresse - ein klein wenig Interesse hätte ja schon gereicht - hat nun mal seinen Preis.

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 14:17
@FrauWinter

Und das nennt sich Sozialstaat!

Statt Arbeitslosigkeit zu vermeiden wird strukturell Arbeitslosigkeit gefördert.

Und sowas wird von der Bundesregierung unterstützt, soviel zum Thema die Jugend ist unsere Zukunft!

Die Politiker sehen lieber zu, nach außen hin gut auszusehen, doch im inneren siehts ganz anders aus. Schon allein dieser Mindestlohn, das ist der pure Nährboden dafür, lieber für 8,50 Euro den a.rsch aufzureißen, anstatt ne richtige festanstellung anzustreben.

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 14:22
@VirtualSelf

Anscheinend hast du keinen Plan, wie so ein Antrag aussieht!

Die Formulierungen sind teilweise so fürn a.rsch, dass keine Sau das verstehen kann!

Anstatt alles in einfach Worten auszudrücken, wird dieses sinnlose Behörden-Deutsch gebracht, nur damit es "seriöser" scheint!

Das hat nix mit Intelligenz zu tun, wenn einem der Antrag unnötig schwieriger gemacht wird!

Da ist selbst Abi einfach abzulegen, als so ein Antrag auf ALG II zu stellen!

FrauWinter  08.12.2013, 14:22
@freaky21

Darum gehts nicht. Du suchst irgendwie nur Ausreden, die dein Versäumnis entschuldigen sollen.

In 20 Sekunden kann man googeln, was bei Arbeitsaufnahme zu tun ist, das Formular dazu gibts auch direkt online, dazu muss ich keine seitenlangen Erklärungen oder AGBs lesen.

Deine Mutter wusste definitiv bescheid, die sollte mit den ganzen UNterlagen sogar so ein Formular zuhause haben, das wird nämlich bei Antragstellung direkt schon mitgegeben. Dass sie sowas noch nie gesehen oder davon gehört hat stimmt also nicht (für den Fall dass sie das behauptet).

Du hast auch die Zeit gehabt zum arbeiten - obwohl es in der Schule grad so stressig war? Ganz so schlimm kanns ja mit dem lernen nicht gewesen sein. Du hättest es ja sogar an deine Mutter deligieren können. "Mama, ich geh ja jetzt arbeiten, wie ist das mit dem Arbeitslosengeld?"

Für dich wäre es wichtig, dir mal zu überlegen, obs nicht doch blöd gelaufen ist und du - DU was versäumt hast.

Ehrlich gesagt glaube ich NICHT, dass du arbeiten gegangen bist und dein Verdienst in der Familie NICHT auf irgend eine Art und weise Thema war. Es wird entweder Thema gewesen sein im Sinne von "das muss man jetzt anmelden" und wurde verbummelt - oder es war Thema im Sinne von " da sagen wir jetzt mal nix!" und es kam raus.

FrauWinter  08.12.2013, 14:28
@freaky21

Da ist selbst Abi einfach abzulegen, als so ein Antrag auf ALG II zu stellen!

Dem gegenüber stehen viele viele tausend Menschen, auch ganz ohne Schulabschluss, die das geschafft haben mit dem Antrag. Würde mir zu denken geben...

Wenn man genau liest was da steht ist es nicht schwierig. Wer Hilfe benötigt kann mit einem Antrag auch zu einer Beratungsstelle oder direkt zum Jobcenter gehen und nachfragen - wenn Infos aus dem Internet nicht reichen oder man sich da nicht so auskennt.

VirtualSelf  08.12.2013, 14:46
@freaky21

Anstatt alles in einfach Worten auszudrücken, wird dieses sinnlose Behörden-Deutsch gebracht, nur damit es "seriöser" scheint!

Was ist an folgendem Text unverständlich?

Sie haben erklärt, als Vertreterin/Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z. B. Bescheide) erhalten.

freaky21 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 17:30
@FrauWinter

Ja wow, mit Hilfe (Google) hätte ich auch ein 1,0 Abi abgelegt, nicht gerade eine Meisterleisutng, mit Hilfe das Teil auszufüllen! Alleine würde das wohl kaum einer schaffen!! Und zwar zu 100% alleine!!!!! Und das ist mein Punkt!

Und wer sucht hier nach Ausreden?? Habt ihr ein 10 Sek. Gedächtnis???

Hab schon mehrmals gesagt, dass ich den Fehler als solchen ansehe!!

Und jetz bist du genauso ein mieser Typen, die mir unterstellen es sei Vorsatz!!

Warum euch erst Fragen, wenn ihr einem eh sofort als Betrüger abstempelt??

Du hast gar keine Ahnung, womit man sich schon in jungen Jahren schon kümmern muss, und das in Deutschland! Bist bestimmt auch nicht besser, als einer diese Typen, die kein Hartz IV brauchen aber sich trotzdem darüber lustig machen, dass welche bekommen, ob freiwillig oder nicht!

Und wenn du nochmal in meiner Hauptfrage nachsiehst, es war von Juli bis Oktober!!!

Meiner Meinung nach ist das zur Hälfte Schulzeit, denn normalerweise hat man von Juli bis August SOMMERFERIEN, aber sowas gibt's ja auch nur im Film!

FrauWinter  08.12.2013, 18:45
@freaky21

Wenn dus einsiehst, wieso diskutierst du dann so?

Ich meine, ich war Schüler!!!! Und meine MUTTER hat hat ALG II bezogen, und nicht ich. Ich gehörte einfach nur zu dieser "Bedarfsgemeinschaft". Warum werde ich dann überhaupt deswegen belangt? Ich hab ja selber nie ALG II selbst beantragt. Weiß jemand wie da der Sachverhalt aussieht??

Woher sollte ich wissen, dass ich meinen pobligen Minijob mitteilen muss???

Wie Arman4ik sagt, kann ich ja nix für die finanzielle Situation für meine Eltern, und deswegen soll ich noch bestraft werden??

Mir gehts ja auch nicht um Unwissenheit. Mir gehts darum, dass ich als Schüler bereits mich mit solchen einem "Scheiß" rumschlagen muss. Hab doch gewiss was besseres zu tun, als irgendwie mir Gedanken zu machen, wo das Geld herkommt, z.B. ein gutes Abi abzulegen, damit ich mit dem drecks Jobcenter im meinem Leben nie mehr zu tun haben will, zumal ich halt schon vorher wusste, dass meine Mutter ALG II bezieht. Hättest du dich als 18 jähriger Schüler um solche Sachen Gedanken gemacht???

Mit gehts halt nur auf den Keks, dass ich mich mit dem Jobcenter rumschlagen muss, obwohl ich nicht mal was für kann, war ja gerade noch in der Ausbildung und auch in einer Zeit, in der es recht wichtig wurde.

Also soll es zur Normalität werden, die Schule zu vernachlässigen und Springen wenn das Jobcenter "Hop" sagt??

Das kanns auch nicht sein, ansonsten heißt es "Goodbye Deutschland, Hallo Arbeitslosenstaat! Scheiß auf Schule, Jobcenter ist wichtiger!"

Ja, da gehts los! Anstatt mich mit Schule zu befassen soll ich mir also seitenlange AGB's zum ALG II durchlesen? Schon klar, ich gehe zum Jobcenter ohne irgendeinen Plan.

Nur irgendwelche Ausreden, ich lese da nur wie ahnungslos und beschäfigt du warst und wie unmöglich es war, diese Änderungsmitteilung abzugeben. Und das von Juli bis Oktober.

So kommts dann eben auch zu dem Gedanken, dass das vorsätzlich war. Wenn man sich da 4 Monate nicht drum kümmern kann, bekommt man einfach mal sowas zu hören, damit muss man rechnen - vor allem auch von Seiten der Justiz.

Ich war auch mal jung und ja, ich weiß, um was man sich alles kümmern muss. Nirgendwo habe ich mich über irgendwas lustig gemacht.

Ah von Juli bis August sind auch noch Sommerferien - das machts nicht besser, da hättest du ja erst recht Zeit gehabt, dich mal drum zu kümmern was Sache ist.

DerHans  11.12.2013, 17:51
@freaky21

Wenn du Leistungen vom JobCenter haben willst (oder eben deine Mutter), musst du einen Antrag stellen. Im Antrag unterschreibst du dafür, dass du sämtliche Veränderungen UMGEHEND mitteilst. Das habt ihr leider nicht getan. DAS ist der Betrugsversuch.

Dass man das nicht weiß, interessiert niemanden. Genau deswegen bekommt man das SCHRIFTLICH ausgehändigt.

DerHans  11.12.2013, 17:56
@freaky21

Mit einem Betrugsversuch kannst du die Bank vergessen.

Deine Mutter als Haushaltsvorstand hätte diese Veränderung UMGEHEND dem JobCenter mitteilen müssen. Sie kann ja schlecht behaupten, dass sie das gar nicht bemerkt hast, dass du gearbeitet hast. Das Verfahren richtet sich also gegen sie. Sie hat schließlich damals ihre Pflicht versäumt.

Dass ihr das unrechtmäßig erhaltene Geld zurück gezahlt habt, ist nur die eine Hälfte. Das war aber eine Straftat. Jetzt geht es um die Geldstrafe, die fällig wird.

freaky21 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 23:09

Ja, wir beide waren halt im unklaren.

Ist nunmal passiert.

Kannst du die Strafe in etwa abwägen?