Hat meine minderjährige Schwester Anspruch auf Hartz 4 wenn sie bei mir wohnt?
Hallo!
Meine Mutter und meine beiden kleinen Geschwister bekommen Hartz 4. Meine kleine Schwester (15J) soll jetzt zu mir und meinem Freund in eine andere Stadt ziehen, weil sie aufgrund ihrer Lernbehinderung und Mobbing in der alten Schule einen Neustart braucht. Dazu kommt, dass ich meine Schwester besser bei der Berufsfindung und Ausbildungssuche unterstützen kann, wenn sie bei mir wohnt. ( Meine Mutter kann sie nicht ausreichend unterstützen, weil sie nicht mobil ist und kaum mit dem Internet umgehen kann, meine Mutter stellt mir dann eine Volmacht für meine Schwester aus um sie schulisch zu begleiten)
Ich habe einen normalen Job. Ich frage mich, ob meine Schwester dann anteilig auch noch staatliche Hilfe erhält, vllt Schülerbafög oder eben anteilig Hartz 4 von meiner Mutter?
Welches Amt ist zuständig, der Wohnort der Mutter oder der neue Wohnort der Schwester. Muss ich (oder meine Mama) den Antrag auf Förderung vor ihrem Umzug stellen, oder geht das auch noch danach?
Liebe Grüße
und danke für eure Hilfe im Voraus!
7 Antworten
Du würdest Kindergeld für sie kriegen was dir allerdings vom Hartz 4 angerechnet wird.
kindergeld ist einkommen des kindes und wird als solches vom bedarf des kindes abgezogen. der bedarf ist regelsatz plus mietanteil.
Also könnte ich bruchweise doch Hartz4 für meine Schwester bekommen ( oder sie selbst)..
ja könntest du - das muss der sb vom jobcenter prüfen. wie alt bist du denn?
Ich bin 25
lass dich mal ausführlich bei elo-forum beraten. link stand hier schon irgendwo. unabhängig davon kannst du selber auch schon mal rechnen
Grundsätzlich kann deine Schwester Alg2 beziehen, da sie schon 15 ist.
Rein formal kannst du mit deiner Schwester keine Bedarfsgemeinschaft bilden; da du ihr nicht unterhaltspflichtig bist, trägt die mögliche Unterhaltsvermutung des JC gem § 9 Abs. 5 SGB II nicht, sobald du wahrheitsgemäß erklärst, dass du keinen Unterhalt leistest und leisten wirst.
Zuständig für die Schwester ist das Jobcenter der Kommune, in der ihr neuer Lebensmittelpunkt liegt.
Ob BAföG möglich ist, kann ich nicht sagen, Alg2 ist jedenfalls möglich.
Ansonsten: Ja, deine Schwester bzw. die Mutter müssen Antrag auf Umzug stellen. In diesem Rahmen wird es ohne eine Stellungsnahme des Jugendamtes und/oder eines Arztes nicht gehen.
du bekommst das kindergeld und kannst für deine schwester alg2 beantragen. das einkommen deinerseits und das deines freundes, euer vermögen wird erstmal dagegen gerechnet und das was unterm strich übrig bleibt ist der betrag den deine schwester bekommt.
warum zahlt deine mutter und auch der vater keinen unterhalt?
du bekommst das kindergeld und kannst für deine schwester alg2 beantragen.
Nein.
Antragsberechtig ist zunächst nur die Schwester. Die Fragestellerin hat mit dem antrag NICHTS zu tun.
Mein Vater ist verstorben, meine Mutter würde mir das Kindergeld natürlich geben, oder ihr selbst. Da meine Schwester jetzt teil einer Bedarfsgemeinschaft ist, und dann nicht mehr zu dieser gehört interessiert mich halt, was sie bekommt, wenn sie bei mir lebt.
im elo-Forum können sie dir sicher helfen. Ich habe auch schon gute Infos bekommen
wenn sie alg2 bekommt kann sie nicht zahlen. wenn der vater verstorben ist, bekommt sie dann nicht noch halbwaisenrente?
Ja Halbwaisenrente gibts auch, aber die ist sehr gering.
nur mal so pauschal: regelsatz kind 15 jahre 296 euro plus ihren mietanteil (miete durch 3 geteilt) abgezogen von der summe werden 184 euro kindergeld und die halbwaisenrente. das ergibt den möglichen betrag den sie bedarf hat. dann kommt ihr ins spiel. zu klären ist ob ihr eine bg seit oder eine haushaltsgemeinschaft. das können die dir bei www.elo-forum.org aber sicher genauer erklären. wichtige daten sind eure brutto und nettoeinkommen, miete und die genaue höhe der halbwaisenrente. meld dich mal an und lass dir ausrechnen womit du besser fährst und ob du überhaupt etwas bekommen wirst.
Ich glaube da kommt nix bei rum. Aber danke für deine detaillierte Antwort !
Hartz 4 für minderjährige? Nein. Das einzige was sie kriegen kann ist das Kindergeld.
wenn du nix weißt, warum antwortest du dann blödsinn?
Hallo liebe/r Nanadann,
ich bin ja volljährig, nur meine Schwester ist 15. habe ich dann keinen Anspruch auf irgendeinen Unterhalt ausser Kindergeld?
doch für den unterhalt sind die eltern deiner schwester zuständig. beide so wie sie leistungsfähig sind. 1000 euro dürfen sie behalten, darüber ist sozusagen unterhalt fällig. google mal nach düsseldorfer tabelle. geh zum jobcenter und lass dich beraten ob ihr bedarf habt oder euer einkommen zu hoch wäre um alg2 anspruch zu haben. elo-forum.org ist vielleicht auch ncoh eine seite wo du mal fragen könntest.
gib mal alg2 rechner ein bei google und wohngeldrechner. dann kannst du selbst rechnen was ungefähr rumkommt.
danke dir! Ich versuche das mal!
Die Schwester gibt das Kindergeld ab oder die Mutter einen Teil nach Vereinbarung; Bafög käme evtl. auch noch in Frage oder aber - bei den Schwierigkeiten - Pflegegeld vom Jugendamt.
Weißt du vllt auch, ob ich für meine Schwester, die ja eine Lernbehinderung (da geht es nicht um erschleichugn , sondern meine Schwester muss eben mehr betreut werden als normale Kinder mit 15) hat Pflegegeld bekommen, und sie jedoch gleichzeitig Bafög erhalten kann?
Bafög ist einkommensabhängig; das Pflegegeld zählt aber zum Einkommen der Pflegeeltern.
Hey, ich forsche mal weiter in Richtung Bafög und Pflegegeld. Danke für die Antwort!
Danke für deine Antwort. Warum soll mir das vom Hartz4 angerechnet werden? das verstehe ich nicht ganz. Ich bekomme ja kein Hartz4. :-/