Aufstockung vom Amt bei 860€ Einkommen?

8 Antworten

Wohngeld beantragen. Wäre doch zunächst mal eine Hilfe.

Die Entfernungspauschale können Sie auf der Steuerkarte eintragen lassen, das bringt Ihnen ein paar Euro.

Je nachdem wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist und wie die Einkommenssituationb ist kommt eventuell eine Aufstockung mit ALG 2 in Betracht.

Peter Kleinsorge

Da kann man nur sagen, es ist schlimm genug, dass Leute Löhne hart an der Grenze zum Existenzminimum gezahlt werden. Aber leider sind das dann auch oft, Leute,die lieber am Sonntag in die Kirche gehen als z. B. auf eine Demo für anständige Löhne. Und dann noch vielleicht das Kreuzchen bei den Besserverdienenden.

Um die Sache abschließend durchzurechnen, fehlen einige Informationen, aber ich mach mich mal ans Schätzen:
860 netto sind wieviel brutto? 1100? Gehen wir mal von 1100 brutto aus; darauf hast du einen Freibetrag von mindestens 270 EUR. Etwas tricky ist der darin enthaltende Grundfreibetrag in Höhe von 100 EUR, denn der könnte größer werden, wenn du höhere tatsächliche Werbungskosten nachweist (was darunter fällt, kannst du bei der ARGE erfragen).
Gehen wir vom Minimum-FB (270 EUR) aus: dieser wird von Netto abgezogen, was 590 EUR anrechnungsfähiges Einkommen ausmacht.
Zweite Frage ist weiteres Einkommen wie z.B. Kindesunterhalt o.ä. möglich? Gehen wir einfach mal von nein aus.
Die nächste Frage lautet: wie hoch ist dein Bedarf?
Der Bedarf setzt sich zusammen aus Regelsatz (359 EUR) + angemessene KdU (Kosten der Unterkunft)). Was angemessen ist, richtet sich nach kommunale Richtlinien.
Ziehen wir vom 590 anrechnungsfähigen Einkommen 359 Regelsatz ab, verbleiben 231 EUR.
Sollten die Kosten der Unterkunft größer als 231 sein, besteht entweder Wohngeldanspruch oder - falls der nicht greift - Anspruch auf ergänzend ALG2.
Deshalb würde auf jeden Fall einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn in meiner Berechnung von einigen Annahmen (alleinlebend, etc,) ausgegangen bin, die das Ganze noch ändern können.

khd1986 
Beitragsersteller
 12.02.2010, 15:05

Danke zuerst einmal für die ausfürliche Antwort! Der Brutto Lohn soll sich auf 1120€ belaufen. Ca. 859,35 € netto. Meine Miete belauft sich auf 342€ inkl. Nebenkosten! Die Wohnung ist 52qm groß udn ich leben allein. Würde ich den kompleten regelsatz erhalten?

VirtualSelf  12.02.2010, 16:39
@khd1986

Miete könnte durchaus angemessen sein (Genaues wird in den kommunalen Richtlinien stehen):
D.h., du hast einen Bedarf von 701 EUR und ein anrechnungsfähiges Erwerbs-Einkommen (ich nehme mal meine runden Zahlen von oben) von maximal 590 EUR.
Damit bleibt ein Restbedarf von rund 110 EUR, der entweder durch Wohngeld oder aber - wenn das nicht möglich ist - ergänzend durch ALG2 gedeckt wird (vorausgesetzt, du hast keine Unterhaltsansprüche z.B. gegen Eltern).
Wie gesagt: stell ruhig einen Antrag, versuche den 100EUR-Grundfreibetrag zu erhöhen (durch Nachweis höherer Werbungskosten) und wartet ab, was die ARGE entscheidet. Mehr als is nich kann sie nicht sagen.

Aufstockung. Mietzuschuss beantragen.