Hartz4, Bareinzahlung hohe Summe?

4 Antworten

Wenn du die Einzahlungen nach Antragstellung gemacht hast, dann gehen die beim Amt mal davon aus, dass du Geld hast, welches die auf deinen Leistungsnaspruch anrechnen können.

Wenn du dem Amt glaubhaft darlegen kannst, dass du das Geld zum Begleichen offener Posten benötigt hast, dann dürfte das keinen Einfluss auf den Leistungsbezug haben.

Evtl. kannst du anhand von Belegen auch nachweisen, dss du das Geld eben zur Schuldentilgung verwendet hast und demzufolge nicht mehr im Besitz dieser Summen bist.

Die Ämter sind eben dazu verpflichtet Guthaben von Hartz IV Empfängern zu ermitteln , die zuerst vom Leistungsempfänger zu verwenden sind, bevor es Leistungen vom Amt gibt. Schliesslich handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um Geld vom Amt, sondern um Geld von Steuerzahlern.

Nimm also deine Belege, die nachweisen, dss du das Geld zur Schuldentilgung vrwendet hast. Dann düfte deinem Antrag auch stattgegeben werden.

kako3012 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:24

Danke für die umfangreiche Antwort, aber auch (wenn) ich das Geld nach Antragsstellung erhalte, ist es ja kein Vermögen was mir gehört, oder nicht? Ich mein ich habe ja den Antrag gestellt vor knapp zwei Monaten und von was soll ich denn sonst leben, wenn nicht von irgendwelchen Darlehen? Ich mein, die können mir ja jetzt nich anrechnen was mir eigentlich nicht gehört, oder verstehe ich das falsch?

Ontario  19.11.2017, 10:11
@kako3012

In dem Moment wo Geldeingänge auf deinem Konto gebucht wurden, gehen die vom Amt zunächst von Einnahmen aus, weil die ja nicht wissen können, ob es sich um Darlehen handelt.

Zum einen schreibst du, dass du das Geld zur Schuldentilgung brauchst, dann wieder schreibst du, es zum Lebensunterhalt zu brauchen.

Wenn du es zur Schuldentilgung brauchst, dann lege dem Amt Beweise vor. Brauchst du das Geld zum leben, dann rechnen sie dir das Guthaben bei der Leistungszumessung an.

Wenn du genug Guthaben hast, dann brauchst du solange keine Leistung, bis das Geld aufgebraucht ist.

Kannst du nachweisen, dass das Geld nur für Schuldentilgung ist, wirst du wahrscheinlich keine Probleme damit bekommen, dass deinem Antrag entsprochen wird, ohne Kürzungen.

Ich habe einen Bekannten der leider aufgrund seines Arbeitsplatzverlustes auch Hartz IV beantragen musste. Das Amt verlangte von  ihm die Offenlegung seiner "Vermögen". Er hat alles nach besten Wissen angegeben. Dabei aber vergessen, dass er bei einer Bank bei der er schon lange nicht mehr Kunde ist, noch ein Guthaben von 1 Euro hatte. Im Zuge von Abfragungen des Amtes bei den Banken, kam das heraus. Man versuchte ihm zu unterstellen, dass es möglich sein könnte, dass er weitere "Guthaben" hat die er dem Amt verschweigt. Dieser eine Euro machte ihm ein Problem, welches am Ende einen sehr umfangreichen Schriftverkehr auslöste der ein Vielfaches dessen kostete, als der Wert von 1 Euro.Mein  Bekannter hatte zuvor bei 3 Banken ein Konto. Er musste von allen drei Banken Bestätigungen anfordern, ob da noch Guthaben vorhanden sind oder nicht. Erst als die Bestätigungen vorlegen konnte, wurde sein Antrag bearbeitet..

Da siehst du, wenn der Amtsschimmel wiehert, dann wiehert er aber richtig.

Hätte man dir die Darlehen bar übergeben, anstatt das Geld zu überweisen, dann müsstest du dir darüber keine Gedanken machen.

kako3012 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 15:15
@Ontario

Ich erkläre es mal etwas genauer. Auf meinem Konto waren Abbuchungen im Wert von insgesamt 7.000€ (Vorgemerkt) da ich über kein Dispo besitze, wurde das Konto dann belastet und die Summen abgebucht, um mir Ärger mit der Bank und den "Gläubigern" zu ersparen, habe ich mir das Geld geliehen (bar) und aufs Konto eingezahlt. Weil sonst die Abbuchungen sonst zurückgegangen wären. Ich habe mir darüber hinaus noch weiter Geld geliehen, da ich ja von irgendwas leben muss. Die 7.000€ sind nachweislich eingezahlt und direkt abgebucht wurden. 

Dieses Geld habe ich mir geliehen (von Verwandten und Bekannten)..........

Dann werden Dir die entsprechenden Personen eine Bestätigung geben müssen, dass es sich bei den Dir überwiesenen Beträgen um Darlehen handelte..

kako3012 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 19:00

Ja, das ist kein Problem. Habe ja eh einen Darlehensvertrag, da die Personen solche hohen Summen nicht ohne Sicherheit verleihen. Aber wie ist der nächste Schritt, wenn ich das vorweise? 

wilees  17.11.2017, 19:14
@kako3012

Dann können Dir diese Beträge nicht in irgendeiner Form "angerechnet werden". Lege also diese Darlehensvereinbarungen vor.

Wenn die einzahlungen nach dem Antrag waren kann es sin dass das Amt dir Leistungen abspricht.
Ruf Montag am besten mal dort an.
Ich hatte das Problem auch...
Es zählt immer der Geldzufluss, egal aus welcher Quelle.
Ich wünsch dir alles gute und viel glück

loneAngel77  17.11.2017, 19:12

Wenn es keine regelmässigen Zahlungen waren schwer. Du bist in der beweispflicht. es müssen Nachweise über Art und Höhe der Rückzahlungen vorliegen. Du bist mMn im recht aber es könnte ein kleiner papierkrieg werden.

loneAngel77  17.11.2017, 18:57

Das müsstest du dann nachweisen. gibt's dazu inen Paragraph?

kako3012 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 19:03
@loneAngel77

Die Nachweise habe ich, nur habe ich Angst, dass die sagen "ja, wenn Sie sich Geld leihen können für das bezahlen von Schulden, dann können Sie sich auch Geld leihen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten"

kako3012 
Beitragsersteller
 17.11.2017, 18:54

Danke erstmal für die Antwort, aber ich dachte, dass geliehenes Geld nicht zum Vermögen gehört und von daher auch nicht angerechnet werden darf?

du hast 7000 euro eingezahlt und hast somit einnahmen gehabt. davon wirst du leben müssen. deine schulden und offenen posten interessieren niemanden.

kako3012 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 22:03

Hast du irgendwelche Hintergrundinformationen zu deiner Aussage bzw Quellen, die die Richtigkeit belegen können? Ich glaube bzw bin mir ziemlich sicher, dass Darlehen, die definitiv zurück gezahlt werden müssen, kein "Einkommen" darstellen? Und natürlich interessiere offene Posten, hätte ich diese nicht, müsste ich mir kein Geld leihen und wäre auch sonst in der Lage meinen Lebensunterhalt zu gewährleisten und wäre nicht gezwungen Hartz4 zu beantragen. 

markusher  19.11.2017, 14:43
@kako3012

von 7000 euro kann man schon eine ganze strecke von monaten seinen lebensunterhalt bestreiten. das einkommen kam im bezugszeitraum und ist dem jc vorher mitzuteilen.

du wirst die darlehen hieb und stichfest nachweisen müssen. wenn es da nichts gibt, dass du vorher nachgewiesen hast - wird die sache als betrugsversuch gewertet und als solches geahndet.

deine schulden interessieren nicht und niemanden im jc. es hat dir ja keiner gesagt du sollst schulden machen. nimm die darlehensverträge und lege sie dem amt vor. die werden dir dann ihre sicht mitteilen.

kako3012 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 15:23
@markusher

Glaube du verstehst nicht worum es geht. Darlehen ist kein Einkommen und wären diese Summen nicht fällig gewesen, dann hätte mir bestimmt keiner 7.000€ geliehen. Das Geld wurde eingezahlt und am gleichen Tag abgebucht, wo habe ich die Möglichkeit davon zu leben und  seit wann hat das Amt das Recht von mir zu verlangen, dass ich mir Geld leihen muss, um zu überleben?