P-Konto und größere Einzahlung?
Hallo zusammen! Hab da mal eine Frage! Und zwar erwarte ich in den nächsten Wochen eine größere Überweisung, es handelt sich hierbei um einen 5stelligen Betrag! Nun ist es aber so, das mein Girokonto ein P-Konto ist! Ich habe zwar keine Kontopfändung laufen, habe das aber damals wegen meines Ex-Freundes gemacht! Nun würde ich gerne wissen, ob eine solch hohe Summe überhaupt auf ein P-Konto eingezahlt werden kann/darf und ob ich diese Summe in vollem Umfang abheben kann? Oder soll ich einfach ein zweites Konto, gerne auch bei einer anderen Bank, eröffnen und das Geld dorthin überweisen lassen? Könnte das konto nach dem abheben ja wieder kündigen! Oder geht das nicht so einfach? Bin gerade etwas Ratlos und wollte damit nicht gleich zu meiner Hausbank laufen!
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen und würde es begrüßen wenn doofe Kommentare ausbleiben!
5 Antworten
Sofern auf deinem P-Konto keine Pfändungen liegen, darf deine Bank dieses Konto und deren Funktionen in keinster Weise einschränken.
Natürlich darfst du auch Beträge über 10.000 € sofort nach Gutbuchung am Schalter abheben.
Bei den meisten Banken gibt es aber ein Tageslimit. Oft 10.000 € .
Wenn du mehr hast und alles auf einmal ausgezahlt bekommen möchtest, musst du das oftmals vorher mündlich beantragen/nachfragen.
Es ist also nicht bei jeder Bank möglich, am Schalter sofort mal eben zum Beispiel 13.000 € abheben zu wollen.
Dazu kommt das Geldwäsche Gesetz. Aber das ist wohl hier eher nicht zu beachten.
Wenn aber die Überweisung eines fünfstelligen Betrages aus dem Ausland kommen soll, solltest du dich nochmal dringend melden!
Dann geh doch einfach zur Bank und lass den Status ""P"" entfernen. Die Einzahlung ist kein Problem, aber bei Abbuchungen gibt das Schwierigkeiten.
Solange keine Pfändungen auf dem P-Konto liegen, darf die Bank keinerlei Einschränkungen vornehmen!
Eventuell darf sie das, wenn der Betrag so hoch ist, dass der Verdacht der Geldwäsche besteht. Dann darf die Bank alles genauer prüfen und den Betrag eventuell vorerst sperren.
Wenn du ein P-Konto hast, darfst du gar kein weiteres Konto besitzen, das sollte dir bekannt sein. Und nein, man kann die summe dann nicht vom Konto abheben, da du pro Monat nur einen bestimmten Freibetrag hast, ob da nun eine Pfändung drauf ist oder nicht.
Da du aber keine Pfändung hast, steht es dir doch frei, das Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln zu lassen, dann hast du dieses Problem nicht.
Wenn du meinst.
@YK1972, das mein ich nicht nur, das weiss ich sogar! aber lies mal hier nach http://www.vz-nrw.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimum-bleibt-automatisch-verfuegbar zweiter satz im ersten absatz ;-)
Was steht denn da? Das man jeden Monat Zugriff auf den Basisschutzbetrag von 1045 Euro pro Einzelperson hat. Nicht mehr und nicht weniger. Und genau das habe ich in meiner Antwort auch gesagt.
du hast in deiner 1. antwort gesagt das man nur über den freibetrag verfügen kann egal ob pfändung auf dem konto ist oder nicht. und das ist nicht richtig. wenn keine pfändung auf dem konto ist, kann man über sein gesamtes guthaben verfügen. man kann allerdings nicht ins minus gehen da p-konten immer guthabenkonten sind.
YK : Hexe hat vollkommen recht!
Hat man ein P-Konto, aber auf diesen keine Pfändung, dann MUSS die Bank es wie ein normales Girokonto behandeln.
Der Freibetrag gilt selbstverständlich nur, wenn man Pfändungen hat.
Nur weil man ein P-Konto hat, darf doch nicht der Freibetrag eingeschränkt werden. Mit welcher rechtlichen Begründung denn?!
Im Übrigen: Man darf nur ein P-Konto haben. Weitere normale Girokonten kann man hingegen beliebig viele haben. Zusätzlich zum P-Konto.
Unverdiente 10 Punkte! Bitte beanstande deine Antwort, da sie nicht den Fakten entspricht
Hast du mal den schlauen Link von Hexe gelesen?` Da steht genau das drin, was ich geantwortet habe. Und man darf nur das P-Konto haben und sonst keine Konten, extra nochmal bei der Bank gefragt. Ich werde meine Antwort aus diesem grund nicht beanstanden.
Genau das steht ja auch in deinem Link. Ihr müßt mal lesen und auch verstehen, wenn ihr sowas schon postet. Abgesehen davon, muss ich nicht erst im Netz kramen um das zu wissen, ich weiß, wovon ich rede.
du kannst auf ein p-konto soviel geld einzahlen wie du möchtest. du kannst solch ein konto nur nicht überziehen und es unterliegt speziellen regeln bei einer kontopfändung. wenn du keine pfändung laufen hast, kannst du soviel geld abheben wie du guthaben hast. sprich einfach mit deinem kundenbetreuer bei dem du das konto hast.
Wenn man keine Pfändung bei einem P-Konto hat, das normale Girokonto vorher auch überziehen durfte, dann darf man das auch beim P-Konto.
im ernst? ich dachte immer das p-konten automatisch guthabenkonten sind.
Ja, mein Ernst Frau Hexe.
http://www.bankrecht.org/entscheidungen/bgh-urteil-vom-16-07-2013-az-xi-zr-26012/ Ziffer 9 .
Die Bank muss dem Kunden einen Dispo oder eine Kreditkarte ausdrücklich kündigen. Tut sie das nicht, besteht das Konto auch als P-Konto so fort wie bisher.
Also auch mit einem eventuellen Kreditrahmen.
Die Bank, bei der du das P Konto hast, weiß am besten Rat!
Naja, dass sehe ich anders.
Das wäre so, als ob man beim Jobcenter wegen einer Sanktion nachfragt, ob diese rechtens ist.
Neutral sind Banken und Jobcenter meist nicht, wenn es um eine Sache geht die den Kunden beschwert.
stimmt nicht. solange keine pfändung auf dem konto ist, ist das p-konto wie jedes andere girokonto auch. man kann also immer in vollem umfang über sein aktuelles guthaben verfügen.