Erklärung der Kontoeinzahlungen für Hartz4

6 Antworten

hallo Freeyourmind85 - brauchst gar so nicht weit auszuholen. Sag folgendes: Du hast eben für Online-Bekleidungskäufe aus deinem ALG II Geld eingezahlt. Schließlich bist du lt Gesetz gehalten, für Anschaffungen und einmalige Ausgaben Geld anzusparen. Punkt. Mehr wollen die gar nicht wissen, das sind keine Kripobeamten, sondern einfach EDV-Bürokraten.

Du solltest die Rechnung vorlegen können und alle Namen deiner Freunde notieren und mit eingeben. So verstärkst du deine Glaubwürdigkeit.

Freeyourmind85 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 15:15

die rechnung habe ich gefunden da ist auch alles schön aufgelistet stückzahl und so aber die namen meine freunde gebe ich bestimmt nicht durch das müssen die nun wirklich nicht wissen das schreibe ich auch rein( natürlich in netter form) ;-)

Die Rechnung für die Trikots hast Du doch sicherlich - oder? Und die geliehenen 60 Euro kann Dir Dein Freund bestätigen. Damit dürften im Zweifelsfall die Beträge nachgewiesen sein.

Tipp für die Zukunft: Zum Barzahler werden! Bar zahlen, was nur geht! Selbst wenn Du Geld in der Tasche hast, es auf keinen Fall einzahlen. Am Anfang des Monats alles runterholen, was nicht für Überweisungen gebraucht wird und Du hast das JC vom Hals.

Freeyourmind85 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 14:38

Rechnung? Uuuups.. keine ahnung ich habs online bestellt ich schau mal in mein email posteingang da ist alles gelistes müsste reichen oder?

Niemals bei H4 etwas einzahlen

Wird einiges an Erklärungen auf dich zu kommen, die du nun leisten musst oder dir werden die 150€ + die 60€ als VERDIENST angerechnet !!!

Erklärs halt so.

Aber warum musst Du das überhaupt? Ich musste noch nie Kontoauszüge (ausser beim Erstantrag) Kontoauszüge vorlegen.

Freeyourmind85 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 14:41

das musst du den zuständigen jobcenter fragen...

DieHalliwells  28.09.2014, 14:22

Alle 6 Monate bei H4 zum Weiterbewilligungsantrag, müssen die Auszüge der letzten 3 Monate dazu gelegt werden :(

beangato  28.09.2014, 14:34
@DieHalliwells

Nein, müssen nicht.

"Die Anforderung der Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate ist grundsätzlich in folgenden Fallgruppen zulässig:

a) erstmalige Beantragung …

b) Beantragung von einmaligen Beihilfen …

c) während des laufenden Hilfebezuges frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten,

d) zum Zwecke der Klärung einer konkreten Frage zu der Einkommens- und Vermögenssituation der Hilfesuchenden, wenn diese nicht durch die Vorlage anderer Unterlagen herbeigeführt werden kann bzw. wenn konkrete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben der Hilfesuchenden bestehen….“

http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-kontoauszuege.html

Markus1804  28.09.2014, 14:55
@beangato

Doch müssen sie! Steht doch ganz oben auf der verlinkten Webseite!

Entscheidung des Bundessozialgerichts.!

beangato  28.09.2014, 15:11
@Markus1804

Nein. Nur in den o. g. Fällen.

"Ebenso SG Meiningen, Beschluß vom 11. Mai 2006, Az.: S 17 AS 747/06 ER [zit.n. Rechtsprechungsdatenbank auf www.tacheles-sozialhilfe.de]:

Eine konkrete gesetzliche Verpflichtung des Antragstellers, Kontoauszüge vorzulegen, gibt es nicht. In „§ 67a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ist lediglich geregelt, dass die Datenerhebung beim Betroffenen zu erfolgen hat.“

… „Nach Auffassung des Gerichts ist die Antragsgegnerin nicht berechtigt pauschal und ohne berechtigte Zweifel an der Bedürftigkeit des Antragstellers bzw. seinen Vermögensverhältnissen die Vorlage von ungeschwärzten Kontoauszügen zu verlangen.“

Gleiche Seite, weiter unten.

Ich beziehe schon seit Anfang an ALG II und ich musste noch nie Kontoauszüge vorlegen - also seit jetzt 9 Jahren.