Hartz IV, Nebenkosten Guthaben, Rückzahlung

7 Antworten

Möglicherweise bekommst Du sogar noch Geld vom Amt. Zuerst einmal musst Du feststellen ob deine Heizkosten angemessen sind, die JC legen hier grundsätzlich falsche Werte zu Grunde.

Im Internet den Heizspiegel suchen, den richtigen für das entsprechende Abrechnungsjahr suchen, Heizspiegel 2012 ist für Abrechnungjahr 2011 usw.). In der Tabelle schauen, welche Spalte für einen die richtige ist (ist aufgeteilt nach Heizart und Gebäudegröße), den Betrag in der rechten Spalte mit der zustehenden Wohnungsgröße multiplizieren ergibt den angemessenen Betrag pro Jahr BSG vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R).

Von diesem Betrag die geleisteten Zahlungen des JC abziehen, ergibt sich ein positiver Betrag, gibt es soviel vom JC, ergibt sich ein negativer Betrag, bekommt diesen das JC zurück.

Alles andere ist rechtich falsch (siehe oben genanntes Urteil in Verbindung mit § 22 SGB II).

Dass du einen Teil der Kosten selbst zahlen muss, zeigt, ja, dass du eine zu große Wohnung hast. Du wirst also höchstens einen Teil der gesparten Nebenkosten behalten dürfen.

Klar würde ich das angeben. Sagen wir mal so: Es bringt Dir nur Vorteile. Erstaunlich, das das AA fast den Betrag getroffen hat. Zumindestens wirkst Du glaubwürdiger, wenn der Betrag mal höher als die berechnete Summe wird.

Warum hast du denn einen Teil deiner Vorauszahlung der Nebenkosten aus deinem Regelsatz geleistet? Normalerweise wird z.B. eine Erhöhung der Vorauszahlung vom Vermieter angekündigt und du kannst die Zahlung des Jobcenters anpassen lassen.

Rückahlungen und Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen musst du dem Jobcenter mitteilen. Solange kein Sonderfall vorliegt, führen sie zu einer Minderung der Kosten der Unterkunft, d.h. zu einer Verrechnung des Guthabens (§ 22 Abs. 3 SGB II, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html).

MorticiaAddams 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 22:17

Das Jobcenter bewilligte mir nur die 70 Euro. Laut Berechnung standen/stehen mir nicht mehr zu.

winterschmacht  04.10.2012, 22:25
@MorticiaAddams

Sind in deiner Warmmiete Stromkosten enthalten (für Licht, Herd usw.)?

MorticiaAddams 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 22:32
@winterschmacht

In der Warmmiete sind Stromkosten mit drin.

MorticiaAddams 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 22:38
@MorticiaAddams

Oder halt?! Jetzt bin ich durcheinander. Miete: 212 Euro kalt an den Vermieter. 107 Euro Warm- und Kaltwasser, Heizung und Abwasser an den Anbieter und 34 Euro Strom ebenfalls an denselben Anbieter.

winterschmacht  04.10.2012, 23:13
@MorticiaAddams

Das heißt, die 107 Euro sind tatsächlich Nebenkostenvorauszahlung, und die Gutschrift bezieht sich genau darauf (und damit greift theoretisch erstmal § 22 Abs. 3 SGB II). Durch die Begrenzung der Nebenkostenübernahme ist das ein "Sonderfall", mit dem ich mich nicht gut genug auskenne. Deshalb würde ich dir da empfehlen, dich mal mit einer Sozialberatungsstelle (Caritas, Diakonie, AWO, DRK usw.) oder mit einer Arbeitsloseninitiative bei dir vor Ort in Verbindung zu setzen, am besten gleich morgen.

Ich würde sagen behalten. Der Mehraufwand ist 37€ pro Monat, das past doch.Nur melden.