Guthaben Nebenkosten wegen offener Miete ein behalten nun will das Jobcenter Nachweis sehen muss ich zurückzahlen wenn ich vorweisen kann warum.?
Nebenkosten und offene Miete kann mir das Jobcenter was wenn nachweisen kann das es einbehalten wurde
5 Antworten
Wieso gibt es Mietrückstände, wenn du Geld vom Amt für die Miete bekommst? Hat dein Vermieter keine Einzugsermächtigung von dir erhalten? Wahlweise kann die Miete auch gleich vom Amt an den Vermieter überwiesen werden.
Wenn dein Vermieter das Guthaben einbehalten hat und du darüber einen Nachweis hast, dann lege ihn vor. Ob das reicht, wirst du dann hören. Denn du wirst definitiv gefragt werden, was du mit dem Mietanteil deiner Leistung gemacht hast.
Diese Begründung würde mich auch mal interessieren.
Das Jobcenter bezahlt dir die Miete inkl. der Nebenkosten. Dadurch steht dem Jobcenter auch ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu, das muss bei den Leistungen vom Jobcenter eingerechnet und berücksichtigt werden. Das Guthaben gehört also nicht dir sondern dem Jobcenter. Daher wird ein Nachweis benötigt.
Kann es in kleinen Raten zurück zahlen hab gerade alles geklärt
Ja natürlich können die Dir was. Denn die verwalten das Geld der Beitragszahler, d.h. Einzahler in unser Sozialsystem, als derjenigen die arbeiten und denen das Geld welches Deinen Unterhalt ermöglicht vom ihrem Gehalt abgezogen wird. Wenn Du etwas unterschlägst bist Du ein Sozialschmarotzer.
Ich wollte wissen ob das Jobcenter das Guthaben zurück verlangen kann wenn der Vermieter aus Rückständen der Miete das Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten hat. Und ich es nachweisen kann das ich es nicht für mich behalten habe
Wer zahlt denn Deine Miete? Das Jobcenter direkt oder Du?
Natürlich, sue haben gezahlt, dann eben zu viel. Das ist nicht Dein Geld und es kann definitiv zurückgefordert werden.
Und das wird das Amt auch tun, selbst wenn sie bissl brauchen.
Daher: nicht ausgeben
Wurde aus wichtigen Gründen gemacht und da was offen war noch da hat der Vermieter das einbehalten
nein, kannst du definitiv nicht. Da du ja den Warmmietsbetrag erhalten aber anderweitig verwendet hattest, hast du den Mietrückstand selbst zu vertreten, und das Nebenkostenguthaben gilt nach wie vor als anrechenbares Einkommen, da du ja vom Amt die Warmmiete komplett gezahlt kriegst. Du kannst dem Amt höchstens anbieten Ratenzahlung, aber gegen die Überzahlung an sich kannst du nicht argumentieren, leider.
Jap das kann ich begründen