hartz IV: gilt es als zusammenwohnen wenn mein freund jeden tag bei mir übernachtet?

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Unter diesen Umständen und solange er eine eigene Wohnung hat wird die ARGE keine Bedarfsgemeinschaft konstruieren können und es daher auch nicht versuchen. Dass er eine eigene Wohnung hat, ist ein starkes Indiz dafür, dass er eben noch keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft möchte.
Die Frage, ob ihr aktuell zusammen wohnt, ist eher akademischer Natur, da dieses von der ARGE nicht nachgewiesen werden kann. Insofern solltest das Ganze entspannt sehen.

Hallo BadKittie,

da mach Dir mal keine Sorgen:

Dein Freund hat eine eigene Adresse und Wohnung, wo seine ganze Post hingeht. Dort ist sein ganzer Haushalt und seine Unterlagen. Dort ist er erreichbar und vor dort ist er dem Arbeitsmarkt verfügbar. Ihr seid definitiv keine Bedarfsgemeinschaft. Noch ist es glücklicherweise Erwerbslosen nicht verboten einen Freundeskreis zu haben...

Er darf Dich so oft besuchen, wie er möchte.

Das Dein Freund nicht pausenlos bei Dir sein kann ist sowiso klar... schließlich hat er einiges zu tun, sein eigenes Leben wieder in den Griff zu bekommen und nicht noch tiefer zu fallen. Das möchten sich manche Erwerbstätigen zwar nicht vorstellen, aber das ist eine menge Arbeit.

Viel Glück Euch beiden, Verständnis und Zusammenhalt.... Laßt Euch von den schwierigen äußeren Umständen nicht fertig machen.

lieben Gruß, Soulbridge

BadKittie 
Beitragsersteller
 23.07.2010, 15:08

er hat sein eigenes leben im griff oO er ist nicht arbeitslos ^^

Die "6-Wochen-Regel" dürfte hier schon eine gewisse Rolle spielen. Das ist die Zeit, die man ohne Zustimmung des Vermieters Besuch haben darf. Wohnen tut man immer da, wo man sich überwiegend aufhält. Es ist unerheblich, ob man selbst noch eine oder zwanzig Wohnungen angemietet hat. Wenn Dein Freund nur irgendwann mal Abends für ne Stunde zu Dir kommt und danach bei Dir übernachtet ist das sicherlich noch kein wirkliches Wohnen. Wenn er sich aber überwiegend in Deiner Wohnung aufhält, dann würde das anders aussehen. Es spielt dabei weder eine Rolle, wo er gemeldet ist (er würde im Übrigen auch gegen das Meldegesetz verstoßen, wenn er sich dann nicht irgendwann bei Dir anmeldet), noch ob er selbst auch eine Wohnung angemietet hat. Lediglich der Umstand, ob er persönliche Habe in Deiner Wohnung hat, kann eine Rolle spielen.

BadKittie 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 18:01

danke für die infos :)

naja also er wohnt noch bei seinen eltern, hat wie gesagt nur eine extra zahnbürste bei mir. abends kommt er immer 3 stunden zu mir bevor wir pennen gehen, also naja 6 von 7 tagen übernachtet er bei mir.

skyfly71  19.07.2010, 18:30
@BadKittie

Da würde ich insgesamt noch kein Problem sehen. Das klingt eher nach einer völlig normalen Beziehung.

zusammenwohnen wenn er bei dir fast alle sachen hat, offiziel aber erst wenn er bei dir gemedet ist, ist er woanders gemeldet , ist es kein zusammenwohnen

Gilt sicher als "Zusammenwohnen", wenn er mehr als 6 Wochen am Stück da ist.