HArtz 4 Betrug? /Bedarfsgemeinschaft
Ist es Betrug, wenn eine Frau, die Hartz4 bezieht, mit ihren 3 Kindern in einer Wohnung lebt, und zusätzlich noch ein Mann, der nicht ihr Partner ist, und keine Miete bezahlt? Sie lässt alles vom Amt bezahlen und er wohnt also umsonst da. Wie schaut es mit den rechtlichen Konsquenzen aus?? und wie schnell wird das Amt das überprüfen, falls angezeigt wird??
11 Antworten
Wenn das angezeigt wird, dann sind die sehr schnell mit dem Überprüfen.
Wenn das alles stimmt und sie erwischt wird, wird ihr in jedem Fall die Leistung gekürzt um 10 oder 30% je nach dem wie schlimm das ganze bei denen angesehen wird.
Der Typ muss sich dann entweder anmelden oder ausziehen, aber die Kürzung bleibt in jedem Fall für 3 Monate.
Sollte der Typ einen Haftbefehl draussen haben und sich deswegen nicht anmelden, könnte sie auch Post von Staatsanwalt bekommen wegen Beihilfe zur Entziehung vor dem Vollzug oder wie das heißt.
Wenn du diese Frau bist solltest du schnellstens schauen dass du den Kerl entweder angemeldet kriegst oder los wirst.
Solltest du Jemand sein der dieser Frau etwas schlechtes will dann bist du meiner Meinung nach eine ganz miese RATTE!!!
Hast du schon mal erlebt, wie schnell die ARGE reagiert, wenns ums Überprüfen geht? Gewonnen hat der, der im Vorfeld schneller lügen kann, das ist Fakt - leider.
finde ich auch was ein schmarotzer nutzt die frau bestimmt nur aus..bestimmt ist der fragesteller selbst der typ...
Wenn der Mann ständig dort lebt, dann wird sie ihn auch angegeben haben. Sollte er jedoch nicht dort gemeldet sein, sondern an einem anderen Wohnsitz, dann gehört er auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Was heißt umsonst? Wenn er z.B. auch arbeitslos ist und auch Hartz IV erhalten würde, dann hätten sie sogar noch mehr Anspruch in der Bedarfsgemeinschaft.
warum gibst du nicht zu das du dieser mann bist wie deine anderen fragen beweisen läuft dein arbeitsvertzrag aus...gemeldet bist du wohl bei deiner frau und hast dir jetzt ein mütterchen zum aushalten gesucht und welcher besucher bringt seine möbel mit ämter sind schlauer als du denkst und mit menschen sehr aufmerksam...
Nein, dann eigentlich nicht. Aber, sag mal, geht es um dich selbst? Mach am besten nicht so viel Wind darum. Alles Gute.
und was, wenn man nachweisen kann, dass er dort ständig lebt, wenn auch nicht gemeldet ist?
Das wird schwer zu beweisen sein. Schließlich kann jeder, auch ein Hartz IV Empfänger, so oft und so lange Besuch haben wie er mag. Im übrigen gilt hier meiner Meinung nach: Was du nicht willst, das man dir tu das füge auch keinem andern zu.
wenn er noch eine andere Wohnung irgendwo hat, dann ist dies legal. Wenn er keine Wohung hat, hätte er ja ein Problem, weil er keine Ladungsfähige Adresse besitzt.
Wenn er nicht ihr Partner ist, bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft, egal ob er dort gemeldet ist oder nicht.
Dennoch muss sie seine Anwesenheit mitteilen, da sie nur noch Anspruch auf 4/5 der Kdu hat.
Allerdings bezweifel ich, dass ein Außenstehender genug Durchblick hat, um die Situation sachgerecht beurteilen zu können.
Ganz schönes Durcheinander!
Also, der Mann verdient Geld, dann wird es als Zweckgemeinschaft angerechnet! Muss aber alles gemeldet werden.
Besucher gelten bis zu 6 Monate, dann wird Lebens- oder Zweckgemeinschaft von Amtswegen festgestellt!
Unerheblich, ob er die Frau nur ausnimmt, so wie geschildert ist er ein Schmarotzer!
Wenn das Amt früher Wind bekommt und die Ermittler loschickt, bin ich sicher, dass einer der Nachbarn redet. Die Leute hören sich gerne in diesen Dingen über andere Reden und das hilft dem Amt auch wenn es oftmals illegl ist! VAZIT:
Es kommt zum Ärger und die Frau darf womöglich das ganze zahlen oder vors Sozialgericht bringen!
Interessant: WENN das Amt Wind bekommt. Kannst du dir vorstellen, das man die ARGE seit Monaten von einem echten Sozialbetrug unterrichtet und die nix machen? Ich glaube da läuft Einiges schief in dem Schlaraffenland für Betrüger. Angeblich soll das in Bayern noch anders laufen, die Fahnder sollen da ganz anders auftreten. Ich würde nie jemand verurteilen, wenn ich nicht die ganzen Hintergründe kenne, aber leider sind sie oftmals zu offensichtlich und trotzdem machen die Beamten die Augen zu - könnte ja zuviel Arbeit auf sie zukommen. Armes Deutschland, du blutest irgendwann an Hartz IV aus...aber selbst schuld.
muss geprüft werden, er kann ja auch zu besuch sein. das gegenteil muss das amt ja erstmal beweisen.besuche dürfen rechtlich auch länger bleiben muss nur ne kurze unterbrechung geben zwischendurch.wer so etwas zur anzeige bringt ist für mich kein guter bürger. jeder sollte bei seiner baustelle bleiben. der staat bescheisst uns mehr denn je und letztendlich sind die leidtragenden die drei kinder...
er ist dort definitiv nicht angegeben! und zählt es auch als besuch, wenn jmd sämtliche möbel u hab u gut dabei hat???