hartz 4 einstiegsgeld!

3 Antworten

Das sind zwei paar verschiedene Schuhe !

Einstiegsgeld ist eine Kannbestimmung und wird zusätzlich zu deinem ALG - 2 gezahlt und das musst du auch nicht wieder zurück zahlen.

Anders sieht es dagegen mit deinem ALG - 2 aus,das wird zumindest zum Teil angerechnet und deshalb werden auch die aktuellen Kontoauszüge benötigt,egal ob du eine Aufstockung beantragen möchtest oder nicht.

Es muss also überprüft werden, in wie weit du noch Anspruch auf Leistungen hattest,deshalb ist es wichtig,wann du deine Beschäftigung aufgenommen hast,bis wann du ALG - 2 bekommen hast und wie hoch das war,wann du dein erstes Einkommen auf dein Konto überwiesen bekommen hast und wie hoch das Brutto / Nettoeinkommen war.

Êinstiegsgeld für was denn noch ?

Wotanseltern 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 07:47

läuft bis feb 2014 der bescheid, weil ich ja ne arbeit bekommen habe zahlen die mir das

Solange du Geld vom Amt bekommst, musst du allen Aufforderungen nachkommen. Eben auch den Lohnzettel abgeben. Die wollen halt prüfen, ob du zuviel bekommst.

Wotanseltern 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 07:57

bekomme ja nichts mehr vom amt, eben nur das einstiegsgeld, und das wird ja ne angerechnet

SpringBrauner  28.11.2013, 08:29
@Wotanseltern

aber das ist doch vom Amt...