Hartz 4 Nachzahlung
Hallo Leute , ich habe folgendes Problem, ich habe am 01.12.2010 eine neue Arbeit angefangen, mein Chef hat mir am 28.12.2010 einen Abschlag von 790 €uro überwiesen. Das Problem ist ,das ich am 01.12.2010 noch für den vollen Monat Hartz 4 bezogen habe,muß ich jetzt Hartz4 nachzahlen wenn ja ,wieviel?bringt ein Wiederspruch erfolg,da es sich ja nur um 3 Tage handelt und ich ja das Geld für Januar benötige,Miete Heizung ect. Mein Chef beahlt in 2 Abständen 25. 790 €uro Rest 15 des folge monats,wegen Weihnachten diesmal 3 Tage später. Die Arge hat die Leistung schon eingestellt und will von mir die Gehaltsabrechnung und Kontoauszug, Kontoauszug ist kein Problem aber das die eine Gehaltsabrechnung haben wollen vestehe ich nicht ,da ich ja schon eine Einkommensbescheinigung abgegeben habe,und mir noch Hartz4 zusteht,jetzt muß ich bis zum 15 mit 790 € auskommen ,ich verstehe es nicht ,kann mir einer ein Tipp geben,wie ich bei der Sachlage fein rauß komme. Gruß Richy
6 Antworten
Die Anrechnung des Einkommens erfolgt nach dem Zugangsprinzip. Du hast am 30.11. noch das Geld für Dezember erhalten. Die 790 € werden jetzt wie folgt angerechnet. 100 eeiben frei, der Rest wird zu 80 % angerechnet. Da kannst du mit der ARGE nur eine Ratenvereinbarung treffen. Das hättest du rechtzeitig mit deinem Chef regeln müssen, dass er das erste Gehalt erst am 1.1. ausgezahlt hätte.
Leider kommst Du da nicht fein raus. Einkünfte werden immer in dem Monat angerechnet, in dem sie zufließen. Heißt: Hätte er Dir das Geld zum 01.01.11 überwiesen, wäre alles paletti gewesen. So aber kann der Lohn voll als Einkommen (Abzüglich des Freibetrages von 238,-) angerechnet werden. Das ist leider Gesetz, da gibts auch keinen Ermessensspielraum.
Aber tröste Dich: Solltest Du wieder Hartz IV beantragen müssen und am Ende eines Monats das letzte Mal Lohn bekommen, gibts trotzdem am 1. des Folgemonats das volle Hartz IV.
Ja, auch eine Lohn-Nachzahlung wird in dem Monat angerechnet, in dem man sie bekommt. DANN hast Du in der Tat etwas die A-Karte.
Leider gilt laut Gesetz das Zuflussprinzip. Da du den ersten Abschlag am 28.12. erhalten hast, wird dieser auf den Dezember wie folgt angerechnet: 100.- € frei, vom Rest kannst du 20% behalten (da die 20% jedoch vom Bruttolohn - bis 800.- € - berechnet werden, weiß ich nicht, wie sie das bei vorfristigen Abschlägen machen). Ein Widerspruch bringt da gar nichts, allerdings kannst du zur Überbrückung ein Darlehen bei der ARGE beantragen (das du in diesem Fall durch die volle Leistung im Dezember bereits in Anspruch genommen hast), das du dann in Raten zurückzahlst. Sprich am besten noch einmal mit deiner Leistungsabteilung. Eine Gehaltsbescheinigung brauchen sie für die korrekte Abrechnung (weil dafür der Bruttolohn herangezogen wird). Diese kannst du natürlich erst einreichen, wenn du sie selbst erhalten hast.
Das ALGII für Dezember wirst du komplett zurückzahlen müssen falls der Lohn nicht unter dem liegt, was du an ALGII bekommen hast.
nicht komplett. 80 % von 690,00 €
Hi, es ist ja schon fast alles geschrieben, aber Du kannst die Raten sehr gering ansetzen. Bekannte haben sogar "nur" 10 Euro zurück gezahlt, zumindest in den ersten Monaten! Denn Unmenschen sind das auch nicht aufm Amt :) LG
das heißt also,wenn mein arbeitsvertrag am 30 juni ausläuft bekomme ich am 1 juli volles hartz 4 daS IST OK,ABER WAS IST WENN ICH AM 15 JULI MEIN REST FÜR JUNI BEKOMME,HAB ICH DEN WIEDER GELITTEN:-(und die rechnen das an?