Wer hat schon Erfahrung mit IMV Immobilien gemacht?
ich habe hartz 4 beantragt. ich ziehe in einen anderen landkreis. nun ist der antrag noch nicht bewilligt aber alles vollständig. Aber trotzdem läßt mich der neue Vermieter nicht einziehen. dieser sagt, ich bekomme erst die Schlüssel, wenn das Amt die Kaution überwiesen hat. Ich habe so meine Bedenken, ob die Klausel, daß erst nach Bezahlung der Kaution die Schlüssel ausgehändigrt werden wirklich Rechtens ist. Als alleinerziehende Mama ohne Einkommen werden ja die Kosten für Unterkunft und Heitzung übernommen.
4 Antworten
der Mieter ist berechtigt, diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten (beginnend mit dem Anfang des Mietverhältnisses)
Das ist gesetzlich so geregelt. Im BGB
Das sollte die IMV auch wissen.
Wenn du also die erste Teilrate der Kaution zahlen kannst und der Mietvertrag bereits unterschrieben ist, müssen sie dir den Schlüssel geben. Außerdem ist es sehr merkwürdig, dass sie dem Amt nicht vertrauen. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo es Probleme gab.
Hier der Gesetzestext
BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Der Vermieter hält sich schlicht an den Mietvertrtag. Solange keine Zahlung - Teilzahlung auf die vereinbarte Kaution erfolgt ist, rückt er nicht die Schlüssel raus.
Als Vermieter würdest du auch keinen Einziehen lassen, der seine Kaution noch nicht bezahlt hat.
Kurz diese Forderung vom Vermieter per Dreizeiler schriftlich erbitten, damit zum Amt und dort vorlegen. Das sollte ausreichen, daß das Amt passend zahlt oder aber mit dem Vermieter selbst Verbindung aufnimmt, um ihm die Zahlungsgewähr angemessen zu vermitteln.