Mit Freund zusammen ziehen verzichten auf ALG 2 Hart IV?

6 Antworten

Deine derzeitige bewilligung läuft noch weiter als bis september oder? Ansonsten müsste man auch einfach nicht mehr neu beantragen.

Meines wissens nach gibt es da aber nicht mehr viel zu beachten. Bis darauf das du wärend der zeit halt keine sozialabgaben hast wie rente etc. (amt zahl soweit  ich weiss auch ein bissel was an die rentenkasse)

Aber ist immernoch besser als das geschieß mit dem amt.

NinaTrina91 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 01:25

Ja der Bewilligungszeitraum läuft noch bis November. Da wir aber im September zusammen ziehen wollen möchte ich eher verzichten. Nicht das mir dann nachher Betrug angedichtet wird. 

Ich danke dir für deine Antwort :) 

FouLou  16.06.2016, 01:54
@NinaTrina91

Jap dann ists nachvollziehbar. Ich weiss noch das meine ex es entsprechend auslaufen lassen hat und ich sie dann versorgt habe. Mehr als Krankenkasse war da meines wissens nicht.

Eine Frist gibt es da nicht,du musst eine Veränderung in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen nur umgehend mitteilen !

Du kannst das ganze normalerweise auch jetzt schon machen,würde ich persönlich aber nicht machen,denn wenn du den Grund für den Verzicht mitteilst und das schon Monate vorher,dann könnte das Jobcenter hier auf dumme Gedanken kommen und dir einen Hausbesuch abstatten wollen,auch wenn du sie nicht in die Wohnung lassen musst.

Dann könnte man dir ggf.unterstellen das er schon bei dir wohnt und du mit ihm schon eine BG - bildest und somit schon Leistungen zu Unrecht bezogen hättest.

Also würde ich das im Monat vor dem Einzug machen,wenn er angenommen zum 01.09.2016 bei dir einzieht,dann machst du das angenommen zum 01.08.2016,damit sie noch genügend Zeit haben die Leistung für September zu stoppen,denn diese werden in der Regel um den 20 eines Monats angewiesen.

Am besten du gibst dann gleich zwei Veränderungen an,die erste ist die Veränderungsmitteilung,die findest du als Vordruck zum ausdrucken im Internet,da musst du nur eingeben ,, ALG - 2 Veränderungsmitteilung ".

In dieser kannst du dann angeben ab wann welche Veränderung eintritt.

Dazu schreibst du dann als zweites einen formlosen Verzicht auf evtl.noch zustehende Sozialleistungen nach § 46 SGB - l,da reichen ein paar Zeilen,schreibst du z.B. hiermit verzichte ich .... dann noch Nummer der BG - freiwillig auf Sozialleistungen ab 01.09.2016 und das ganze unterschreibst du dann,dass würde im Normalfall schon ausreichen.

Sollte das ganze mit deinem Partner nichts werden,dann kannst du jeder Zeit für die Zukunft diesen freiwilligen Verzicht zurück nehmen,also dann einfach wieder einen neuen Antrag stellen.

SGB I § 46 Verzicht:

"(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."

Wenn das Geld reicht und man Angst hat vor zu viel Mühe mit dem Amt: Bitte! Der Verzicht wird sofort wirksam. Also genügt es, den Verzicht am Tag des Einzugs zu erklären.

Bis dahin schon (zuviel) gezahltes ALG II wird vom Amt dann zurückgefordert. Will man dies vermeiden, verzichtet man am besten rechtzeitig, also vor der Überweisung des ALG II für den Monat des Zusammenzugs. Also am besten vor dem 20. des Vormonats, mit dem Hinweis auf den Verzicht ab dem 1. des nächsten Monats.

Ansonsten genügt eine unverzügliche Änderungs-Mitteilung an das Amt: "Mein Partner ist heute bei mir eingezogen / ich bei ihm / wir beide mit meinem Kind in eine neue Wohnung."

Auch danach ist kein Betrug mehr zu erkennen. Das Amt wird dann fragen, ob der Partner auch genug verdient, oder ob noch aufstockend ALG II benötigt wird für die neue Bedarfsgemeinschaft aus drei Leuten.

Darauf muss man nicht reagieren. Dann wird das ALG II bald eingestellt mangels Mitwirkung, siehe SGB I §§ 60 ff.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn er wirklich so viel verdient, dass er euch beide auch noch mit versorgen kann, dann müsstest du dem Jobcenter einfach eine Veränderungsmitteilung machen, dass du bei ihm einziehst. 

Dann wird man ihn auffordern, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen und wenn er das einfach ignoriert, bekommst du einfach kein Geld mehr. Wenn du zum Beispiel zum 10. oder 12. des Monats die Mitteilung machst, dann haben sie noch Zeit, die nächste Zahlung zum Folgemonat zu stoppen.

Ich habe nicht genau herauslesen können, ob er der Vater deiner Tochter ist. Wenn nicht, dann verliere nicht aus den Augen, dass es einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater gibt.

Wenn du deinen Plan so umsetzt, dann wärst du komplett abhängig von ihm. (Es sei denn, du bekommst Kindergeld und Kindesunterhalt, weil er nicht der Vater ist.)

Wenn ich ehrlich bin - dann teile ich die hier schon geäußerten Bedenken wegen dieser totalen finanziellen Abhängigkeit. 

Bist Du wahnsinnig?

Du legst das Schicksal Deiner Tochter und Dir zu 100% in die Hand dieses Mannes.

Bist Du Dir dessen eigentlich bewußt?

NinaTrina91 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 01:12

Nein wahnsinnig bin ich nicht und wenn ich mir mit ihm nicht sicher wäre, würde ich nicht mit ihm zusammen ziehen.

Ist aber auch eigentlich keine Antwort auf meine Frage. 

Januar07  16.06.2016, 09:19
@NinaTrina91

Sorry, ich wollte keinesfalls Deinen Geisteszustand anzweifeln. Meine Äußerung entsprach einem spontanen Bauchgefühl und sollte Dich eher wachrütteln.

Aber da Du bereits alle eventuellen Konsequenzen in Betracht gezogen hast, war meine Antwort tatsächlich überflüssig.