Handyanbieter hat eine Tarifänderung "willkürlich" ohne meine Zustimmung durchgeführt. Ist Zulässig?
Hallo allerseits,
ich bin ein langjährige Kunde des Handyanbieters. Es gabe eine Tarifoption, die derzeit, als ich zu diesem Anbieter gewechselt habe, verfügbar war. Ich benutze sie seitdem ungebrochen.
Vor kurzem habe ich gesehen, dass sie - aus einem unbekannten Grund - diese Option bei mir deaktiviert haben. Ich habe selbst die nicht abbestellt, deshalb verstehe ich gar nicht, wieso es gemacht wurde.
Ich habe dem Anbieter eine Mail geschrieben, in deren ich sie darum gebeten habe, mein ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederherstellen.
Die Antwort war: Die Option steht für Neubestellungen oder Tarifwechsel nicht mehr zur Verfügung! Die Tarifoption wurde nicht reaktiviert, obwohl ich sie benötige. Es liegt möglicherweise ein Systemfehler ihrerseits vor, trotzdem wurde mein Wunsch unerfüllt.
So viel ich weiß, man hat ein Anrecht darauf, dass der ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederhergestellt wird. So wie er vor dem Tarifwechsel war. Es handelt sich um eine Prepaid-Konstruktion und eine extra Tarifoption.
Darf der Anbieter einfach die Option bei mir, als "Altkunde" ohne weiteres deaktivieren? Ist es zulässig, meine Anforderung einfach abzulehnen?
Sollte es unzulässig sein, was der Anbieter gemacht hat, bitte ich dann um Eure Hilfe, gegen welche Gesetzgebungen liegt ein Verstoß vor.
4 Antworten
Daraus ergibt sich für dich ein Sonderkündigungsrecht. Du bist nicht verpflichtet den Vertrag so fortzuführen.
Moin,
schau in den AGB´s nach. Sollte dort nichts davon stehen, dass der Anbieter das Recht dazu hat, muss er dich vorher informieren. Ist das nicht geschehen, kannst du fristlos kündigen. Wenn sie dich informiert haben, ist alles rechtens.
LG
Gunnar
Bei einem Vertrag darf der Anbieter einen Tarifwechsel nicht ohne deine Zustimmung machen. Bei Prepaid ist das leider anders, dort werden bestimmte Tarifdetails automatisch geändert (wird aber meistens in der Fachpresse veröffentlicht und oft per SMS / E-Mail angekündigt), ein Widerspruch bleibt auch meistens erfolglos.
Grundsätzlich kann der Mobilfunkanbieter Tarife streichen, dann muss er den Kunden jedoch auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde kann dann gegebenenfalls den Vertrag kündigen oder eben mit der Änderung leben.
Wurde ohne Ankündigung einer Änderung einfach der Tarif umgestellt und sind haben Sie deshalb zuviel bezahlt schreiben Sie ihrem Mobilfunkanbieter, dass Sie nicht über die Umstellung informiert wurden, die umstellung nicht akzeptieren und den strittigen Betrag zurück behalten. Den unstrittigen Betrag (z.B eventuell Grundgebühr) sollten Sie überweisen.
Dann liegt es an dem Anbieter zu handeln. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben helfen die Verbraucherzentrale oder ähnliche.
Die unberechtigten Zusatzkosten können Sie ebenfalls geltend machen, am besten weisen sie auch hierauf in im Schreiben hin und kündigen die AUfrechnung an. Dann rechnen Sie die von Ihnen bereits bezahlten strittigen Kosten und die strittigen Kosten der akuellen Forderung gegen die Forderung des Anbieters auf und behalten den Betrag zurück.
Kleiner Hinweis:
Sollte der Anbieter weiter auf seiner Forderung bestehen kann es zu einem zivilrechtliche Verfahren kommen. Davor sollten Sie dann spätestens eine Rechtsberatung einholen. Zunächst können Sie den Anbieter auf die strittigen Forderungen mit Begründung hinweisen und diese Zurückbehalten.
Es ist interessant: diese Tarifoption war ein Flatrate. Ohne diese Option muss ich später für die vorherige Gesprächsmenge deutlich mehr bezahlen.
Kann ich die "extra Kosten" auch zurück bezahlen lassen, die ohne die vorherige Flatrate-Option mir entstehen werden?