Handyanbieter hat eine Tarifänderung "willkürlich" ohne meine Zustimmung durchgeführt. Ist Zulässig?

4 Antworten

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Daraus ergibt sich für dich ein Sonderkündigungsrecht. Du bist nicht verpflichtet den Vertrag so fortzuführen.

Moin,

schau in den AGB´s nach. Sollte dort nichts davon stehen, dass der Anbieter das Recht dazu hat, muss er dich vorher informieren. Ist das nicht geschehen, kannst du fristlos kündigen. Wenn sie dich informiert haben, ist alles rechtens.

LG

Gunnar

Bei einem Vertrag darf der Anbieter einen Tarifwechsel nicht ohne deine Zustimmung machen. Bei Prepaid ist das leider anders, dort werden bestimmte Tarifdetails automatisch geändert (wird aber meistens in der Fachpresse veröffentlicht und oft per SMS / E-Mail angekündigt), ein Widerspruch bleibt auch meistens erfolglos.

Grundsätzlich kann der Mobilfunkanbieter Tarife streichen, dann muss er den Kunden jedoch auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde kann dann gegebenenfalls den Vertrag kündigen oder eben mit der Änderung leben.

Wurde ohne Ankündigung einer Änderung einfach der Tarif umgestellt und sind haben Sie deshalb zuviel bezahlt schreiben Sie ihrem Mobilfunkanbieter, dass Sie nicht über die Umstellung informiert wurden, die umstellung nicht akzeptieren und den strittigen Betrag zurück behalten. Den unstrittigen Betrag (z.B eventuell Grundgebühr) sollten Sie überweisen.

Dann liegt es an dem Anbieter zu handeln. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben helfen die Verbraucherzentrale oder ähnliche.

bandi88 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 21:36

Es ist interessant: diese Tarifoption war ein Flatrate. Ohne diese Option muss ich später für die vorherige Gesprächsmenge deutlich mehr bezahlen.

Kann ich die "extra Kosten" auch zurück bezahlen lassen, die ohne die vorherige Flatrate-Option mir entstehen werden?

eldoran  28.08.2014, 21:43
@bandi88

Die unberechtigten Zusatzkosten können Sie ebenfalls geltend machen, am besten weisen sie auch hierauf in im Schreiben hin und kündigen die AUfrechnung an. Dann rechnen Sie die von Ihnen bereits bezahlten strittigen Kosten und die strittigen Kosten der akuellen Forderung gegen die Forderung des Anbieters auf und behalten den Betrag zurück.

Kleiner Hinweis:

Sollte der Anbieter weiter auf seiner Forderung bestehen kann es zu einem zivilrechtliche Verfahren kommen. Davor sollten Sie dann spätestens eine Rechtsberatung einholen. Zunächst können Sie den Anbieter auf die strittigen Forderungen mit Begründung hinweisen und diese Zurückbehalten.