Gestern geschlossenen Handyvertrag kündigen?
hi
kurze frage: ich habe gestern einen neuen handyvertrag geschlossen, mit neuem handy abgeschlossen. das handy habe ich bis jetzt einmal angemacht.
kann ich das handy wieder zurückgeben und kündigen?
danke
12 Antworten
Auch bei Handy-Verträgen beträgt das Kündigungsrecht 14 Tage. Du kannst Dich darauf berufen, falls Du bei der Kündigung Probleme bzw. Absagen bekommst. Lies aber zu Deiner besseren Information vorher Deinen Vertrag noch einmal durch, vor allem das Kleingedruckte. Dann kannst Du besser argumentieren, wenn Du das Handy und den Vertrag wieder zurück gibst.
Dass jemand Probleme mit seiner Kündigung beko mmt ist in der Tat sein Problem. Den neuen Anbieter interessiert das nicht die Bohne.
Nur wenn du diesen Vertrag im Internet abgeschlossen hättest, gälte das Rücktrittsrecht. Oder er hätte dir an der Haustür aufgeschwatzt werden müssen. So gilt: Vertrag ist Vertrag.
Geh ganz lieb hin und frag die. Die werden sich aber etwas ärgern, denn die Provision ist doch dann weg. Müssen müssen die nicht. Daher .... lieb erklären.
Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag?
Bzw. hast du den Vertrag per Brief, Katalog, Telefonanruf, Telekopie, E-Mail oder Internet abgeschlossen?
Falls ja, steht dir i.d.R. ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
kannst auch mal im BGB blättern, Willenserklärung und Vertrag wären so Stichworte, die dir helfen könnten.