Was ist das richtige Eingangsdatum?
Ich habe einen Antrag auf medizinische Reha gestellt.Ich habe den Antrag per Einschreiben m.Rueckschein geschickt.Laut Rueckschein kam der Antrag am 16.2. in der Behoerde an.Jetzt kam ein Brief von der Behoerde sie haben den Brief am 25 .2. erhalten.Da es ja gesetztlich zeizliche Vorgaben zum Bearbeiten gibt,frage ich mich bzw jetzt welches Datum da jetzt als Eingangsdatum gilt.Vielen Dank im Vorraus fuer eure Antworten.
2 Antworten
Hi ichbinmalda,
das Zustelldatum der Post gilt für Dich als Eingangsdatum bei der Stelle, die den Brief angenommen hat. Meistens ist es die Poststelle einer Behörde.
Ob und wann der Brief an der richtigen Stelle ankommt, ist für Dich nicht relevant, denn Du kannst nicht wissen, wie die zeitlichen Abläufe dort vorgegeben sind.
Du hast vielleicht auch schon erlebt, dass ne Sendung einer Behörde mit verschiedenem Datum Dich erreichte: geschrieben am 10.d.M. - Poststempel vom 19.d.M. - Erhalt des Briefes 21.d.M. - Aufforderung zur Beantwortung bis 24.d.M. So wird Stress erzeugt, gelle?
Grüße
Danke für Deine Bewertung.
Am 16.02., so ja die <Bestätigung des Zustellers. Rüge den Brief und behaupte einfach, es müsse sich um einen anderen Patienten handeln und sie mögen sich um Deinen Antrag kümmern.