Handy Verbot am Arbeitsplatz , Störsender in Toiletten , ist das erlaubt?
Heute Morgen eine Hiobsbotschaft für 224 Beschäftigte in unserer Firma. Ausschnitt: Mit Gültigkeit ab 01.08.2106 trifft u.a. folgendes in Kraft: Handyverbot am direkten Arbeitsplatz.Handy dürfen nur in eigenen Schränken oder Pkws deponiert werden.Private Handynutzung ist in den Pausen nur gestattet wenn ähnlich wie bei Rauchern ab/angestempelt wurde.Um zu verhindern das die Toi's zur Handynutzung missbraucht werden, werden in den Toilettenanlagen Störsender installiert. Wer begründet ein Tel benötigt kann ein Handy-Ersatz beantragen und seine eigene Karte mit einem Firmen eigenen Handy nutzen. Diese Handy haben weder eine Internet noch Foto Funktion.. usw.. Wie findet ihr diese Vorgehen ?
10 Antworten
Ansich ist das korrekt, bei uns ist das auch so.
Mit den Handy könntest du ja Bilder machen und direkt versenden, Stichwort Industriespionage. Auch hat dein AG das recht dir die private Nutzung zu untersagen, da er dich ja für deine Arbeitskraft bezahlt.
Wie das mit dem Störsender aussieht kann ich nicht sagen, vermute aber das es auch keinen rechtlichen Hinterungsgrund gibt.
Richtig, allerdings sind die Firmenhandys teilweise modifiziert das die Kamera nicht funktioniert, oder die Kameralinse ist mit deinem Siegel abgeklebt (bei VW gängige Praxis).
Ist die Entscheidung der entsprechenden Firma, kein Gesetz.
Ich würde jetzt mal ganz lapidar antworten. JA kann er weil er sein Hausrecht wahrnimmt. Schließlich bietet er fairerweise an,für Notfälle ein FirmenHandy zu nutzen. Und es steht jedem Arbeitnehmer frei , ob er unter den Bedingungen für diesen Betrieb arbeiten will/kann!
Das wird wohl seinen Grund haben und früher sind wir auch ohne Handy ausgekommen. Ich fürchte, da müsst ihr jetzt durch. Warum solltet ihr ein Handy brauchen? Man muss vielleicht erreichbar sein, wenn man Kinder hat. Ansonsten reicht es doch völlig aus, wenn z.B. Eltern oder der Partner die Nummer vom Betrieb hat....
Habt ihr einen Betriebsrat? wenn ja muss er dazu angehört werden.
wenn nicht: dann liegt es im Ermessen des Arbeitgebers was erlaubt ist und was nicht.
gibt es eine betriebsvereinbarung dazu? wenn nicht dann ab zum Betriebsrat, damit er seine Aufgaben erledigt.
Ja haben wir ..und er Betriebsrat hat uns MA schon seit min 4 Jahren vorgewarnt, dass es dem Chef ein Dorn im Auge ist, dass u.a am direkten Arbeitsplatz private Handys herumliegen, geladen u auch benutzt werden.In den Büros wurden zB alle ungenutzten Steckdosen mit Kindersicherungen verschlossen.
Während der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber selbstverständlich Privatgespräche verbieten. Schließlich zahlt er für diese Arbeitszeit.
In vielen Fabriken, wie BMW, VW u.v.a. ist Spionage eine Begründung . Aber selbst da laufen tausende mit Smartphones herum obwohl ein Fotoapparat (!) verboten ist.