Handy verbot am arbeitsplatz

aushang - (Handy, Arbeit, Arbeitsrecht)

15 Antworten

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Die Mitnahme des Handys an den Arbeitsplatz darf in der Regel nicht untersagt werden, eine Ausnahme besteht nur bei sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen wie einer Strafanstalt.

(http://arbeits-abc.de/arbeitsrecht-handy-verbot-am-arbeitsplatz/)

So ist es nachvollziehbar und logisch, wenn es nicht um um besondere sicherheitsrelevante Bereiche geht!!!

Für etliche, die hier geantwortet, aber offensichtlich die Frage nicht richtig gelesen haben: Es geht nicht um die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz!!!

derfold 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 07:33

danke gerd, das trifft es am besten!

Was hat das mit "Fürsorgepflicht" zu tun? Jeder AN ist auch ohne Handy im Betrieb erreichbar und kann in Notfällen bestimmt ein Telefon benutzen.

Leider hat die Unsitte, während der Arbeitszeit das Smartphone zu bedienen, immer mehr um sich gegriffen. Da ist es in den Betrieben nur eine Frage der Zeit, bis der AG dies verbietet. Leider gibt es dann auch oft "findige" Kollegen die das Teil dann zwar nicht mehr am Arbeitsplatz benutzen aber z.B. dafür öfter und längere Toilettenpausen machen (ein Schelm wer Böses dabei denkt).

Daher ist es für manche AG oft die einzige Möglichkeit ein generelles Handyverbot zu verhängen. Das fällt auch unter das Weisungsrecht des AG und auch ein Betriebsrat kann hier nichts ausrichten. Er hat kein Mitspracherecht.

Familiengerd  27.07.2014, 18:15

@ Hexle2 :

Unbestritten, was die Nutzung des Handy während der Arbeitszeit angeht; unbestritten auch, dass der Betriebsrat dabei kein Mitspracherecht hat.

Aber ich stimme Dir ausnahmsweise einmal nicht zu, wenn alleine nur um das Verbot des Mitbringens eines Handy geht.

Hexle2  27.07.2014, 20:27
@Familiengerd

@Familiengerd:

So generell würde ich ein Verbot des Mitführens eines Handys im Betrieb nicht ablehnen. Es gibt sehr viele Betriebe die nicht möchten, dass z.B. Arbeitsabläufe, Anlagen, Materialien u.v.m. außerhalb des Betriebs publik werden.

Da die Smartphones ja unbestritten viel mehr können als nur als Telefon zu dienen, halte ich hier Bedenken mancher AG schon für angebracht. Ich sehe selbst immer wieder, wie Kolleginnen und Kollegen auch innerhalb des Betriebs sich ab und an gegenseitig fotografieren. Die angesprochenen längeren Toilettengänge gibt es bei uns auch, von MA die auch mal Spiele auf dem Display haben während sie ab und zu ein Auge auf ihre Anlage werfen mal ganz zu schweigen.

Handy im Auto = in Ordnung. Handy im Betrieb = muss nicht unbedingt sein und wäre ich AG, hätte ich auch etwas dagegen. Zumal jeder MA bei Bedarf überall ein Telefon benutzen kann.

Familiengerd  28.07.2014, 13:51
@Hexle2

Handy im Betrieb = muss nicht unbedingt sein

Nichts dagegen einzuwenden ... das alleine reicht aber nicht für ein Verbot.

Aber wer nimmt denn schon das Handy mit in den Betrieb, nur weil er es in den Betrieb mitnehmen will!!!

Und wieso gehst Du wie selbstverständlich vom "Handy im Auto = in Ordnung" aus?

Ich hätte es dabei gehabt, wenn ich es vorher oder nachher benötigt hätte, und im Gepäckkorb meines Rades (das ich für den Arbeitsweg ausschließlich benutzt habe - kein Auto!) hätte ich es wohl kaum liegen lassen können; also konnte ich es nur in meiner Jacke oder meiner Tasche verwahren und so mit an den Schreibtisch nehmen!

Es gibt sehr viele Betriebe die nicht möchten, dass z.B. Arbeitsabläufe, Anlagen, Materialien u.v.m. außerhalb des Betriebs publik werden.

Dafür gibt es die allgemeine Verschwiegenheitsverpflichtung der Arbeitnehmer; und wer dagegen verstoßen will, ist nicht auf das Handy angewiesen - um dessen Nutzung auf dem Betriebsgelände es bei der Frage hier ja auch nicht geht! Gegen diese generelle Verbot ist ja auch ncihts einzuwenden!

derfold 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 14:58

es geht mir nicht um das handyspielen während der arbeitszeit, sondern um das alleinige verbringen solcher dinge!!! mein auto hat z.b. einen steckplatz für ne sim karte, und man kann damit telefonieren! darf ich jetzt nicht mehr auf dem firmengelände parken?

adianthum  27.07.2014, 15:23
@derfold

Du kannst aber schlecht dein Auto mit an deinen Arbeitsplatz schleppen um damit ein Foto von irgendwelchen Unterlagen zu schießen, geschweige denn mit deiner Simkarte ohne enstprechende Hardware irgendwelche Infos abspeichern...

Hexle2  27.07.2014, 15:51
@adianthum
es geht mir nicht um das handyspielen während der arbeitszeit,

Das glaube ich Dir. Wahrscheinlich sind es in Deinem Betrieb, wie in anderen auch, immer dieselben MA die es übertreiben. Die sind dann allerdings meist so uneinsichtig dass es dann eine "Kollektivmaßnahme" für alle MA gibt.

Klar ist das rechtens.

Du wirst Deinen Arbeitsplatz, die Toilette und den Pausenraum auch ohne Navigationsgerät und Internet finden.

Wenn es Dir so schwer fällt, mal ein paar Stunden auf das nutzlose Ding zu verzichten, solltest Du Dir sehr ernsthafte Gedanken über Dein Suchtverhalten bezüglich dieses Gerätes machen.

PeterSchu  27.07.2014, 17:36

Du hast aber nicht beantwortet, ob damit auch schon das Mitbringen des Handys verboten werden muss.

Familiengerd  27.07.2014, 18:11

@ Blaetteresser :

Beim richtigen Lesen der Frage hättest Du gemerkt, dass diese Antwort überflüssig - weil an der Frage vorbei - sein würde, weil es nicht um die Nutzung geht, sondern nur ums Mitbringen!!

Auf jeden Fall ist das rechtens, warum auch nicht?

Und was hat das mit der Fürsorgepflicht zu tun? Meinst Du Du hättest das Recht wärend der Arbeitszeit private Dinge zu tun statt die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen?

Das einzige was nicht rechtens wäre, wäre wenn der Arbeitgeber verlangen würde, dass Du dein privates Handy für Deine Arbeit benutzen müsstest.

Alleine schon um Firmengeheimnisse zu wahren können Handys verboten werden. Ich hatte mal einen Job da durfte man keine Datenträger, Funkgeräte oder andere kommunikationseinrichtungen und schon gar keine Kameras auf das Betriebsgelände mit nehmen oder davon entfernen. Und ein Handy ist dadurch gleich aus mehreren Gründen verboten da es nicht nur funken kann sondern auch Daten speichern kann und die meisten sogar Fotos machen können.

Wenn Dir die "Spielregeln" zu Deinem Job nicht gefallen, dann musst Du DIr eben einen anderen Job suchen.

Familiengerd  27.07.2014, 17:51
Auf jeden Fall ist das rechtens, warum auch nicht?

Und womit willst Du das begründen, dass schon das Verbot der Mitnahme "auf jeden Fall rechtens" sein (eventuell einmal abgesehen von besonderen Sicherheitsbereichen)soll und nicht nur die Nutzung?!?

Wenn Dir die "Spielregeln" zu Deinem Job nicht gefallen, dann musst Du DIr eben einen anderen Job suchen.

Und das ist mal wieder das obligatorische "Totschlagargument"!!

Commodore64  28.07.2014, 13:02
@Familiengerd

Wozu sollte man ein privates Handy wärend der Arbeitszeit dabei haben außer was anderes zu machen als für das man bezahlt wird?

Und der letzte Satz ist kein "Totschlagargument" sondern der einztige Ausweg aus dem "Problem".

Familiengerd  28.07.2014, 13:34
@Commodore64

Auweia ....

Gibt es eventuell auch eine Zeit nach der Arbeitszeit? Brauche ich dann eventuell das Handy? Das muss doch mit der Arbeit überhaupt nichts zu tun haben!!!

Vor einer Antwort sollte man ein wenig nachdenken - auch über den "Tellerrand" hinaus.

Commodore64  29.07.2014, 12:30
@Familiengerd

Außerhalb des Betriebsgeländes darfst Du natürlich mit dem HAndy rumdaddeln, das kann Dir der Chef nicht verbieten. Wie Du das machst ist Dein Problem, nicht das Problem des Arbeitgebers.

Damals hatte ich mein Handy im Auto gelassen und das dann auf den Besucherparkplatz außerhalb des Zauns abgestellt. Ohne Handy rein fahren hat keinen Unterschied gemacht da Fußweg zum Arbeitsplatz dann zwar ein Sicherheitstor weniger hatte, dafür aber wurde man mit 10%iger Wahrscheinlichkeit beim rausfahren gefilzt. Also habe ich das AUto sowiso lieber draußen gelassen, war angenehmer.

Familiengerd  29.07.2014, 12:57
@Commodore64

Alle reden immer vom "Auto", das Handy "im Auto lassen":

Es soll aber - so sagt man gerüchteweise - noch seltsame Leute geben, die zu Fuß kommen, mit dem Rad fahren, den Bus, die Bahn benutzen ... Sollen die das Handy in einem Busch vor dem Werkstor verstecken???

Commodore64  29.07.2014, 14:28
@Familiengerd

In dem Fall kann man das Handy dann am Empfang abgeben. Geht das nicht muß man mit dem Chef sprechen wie man das handhabt, also ob man das Handy ausnahmsweise ausgeschaltet mit rein nehmen kann, ob der Chef am Empfang einrichtet das man so was abgeben kann oder was der Chef sonst für Sinnvoll hält.

lupoklick  10.03.2016, 14:13
@Familiengerd

Verstecken ?  zu Hause im Kühlschrank, neben der Haarbürste !!! 

Da solch Spielkram nicht notwendig ist, darf er das ganz selbstverständlich verbieten.

Es geht bei vielen Arbeitgebern auch um die mögliche Spionage, der mittels Smartphone übelst leicht zu bewerkstelligen ist.

Niemand muß dauerhaft erreichbar sein. Im Notfall, wenn mit Angehörigen etwas passiert, wirst du eben von jemandem aus dem Betrieb darüber informiert, wenn du die Telefonnummer der Betriebsstätte angegeben hast.

Familiengerd  27.07.2014, 18:25
Da solch Spielkram nicht notwendig ist, darf er das ganz selbstverständlich verbieten.

Als "selbständige Unternehmerin" (die diesen "Spielkram" ja wohl nicht braucht und daher sicher weiß, dass er auch für andere nicht notwendig ist), kannst Du gewiss auch begründen, warum alleine schon die Mitnahme - wir reden nicht von der Nutzung - "selbstverständlich" verboten werden kann!!

michi57319  27.07.2014, 22:02
@Familiengerd

Aus Eigenschutz des Unternehmens. Kein Unternehmen dieser Welt muß elektronische Geräte auf seinem Werksgelände dulden. Damit ist auch kein Eingriff in den Privatbereich des Arbeitnehmers verbunden.

Dazu gibt es mehr als ein höchstrichterliches Urteil.

In meinem Laden benötigt jeder ein Handy, weil es sonst nicht funktionieren würde, aber schon die Handynutzung meiner Mitarbeiter ist in dem einen, oder anderen Unternehmen, für das ich tätig bin, grenzwertig. Es wird stillschweigend akzeptiert. Allerdings gehören solche sicherheitsrelevanten Feinheiten zum jährlichen Unterweisungskonzept hinzu.

Familiengerd  28.07.2014, 13:40
@michi57319

Die Aussage im 1. Absatz ist Unsinn, wenn es für ein generelles Verbot nicht stichhaltige Begründungen gibt (z.B. aus sicherheitsrelevanten Gründen).

Zum 2. Absatz: Nirgendwo ist hier von "Handynutzung" die Rede!!!

Und auf Hinweise auf das "mehr alle eine höchstrichterliche Urteil", das es dem Arbeitgeber generell und allgemein erlaubt, alleine schon die bloße Mitnahme eines Handys auf das Betriebsgelände oder an die Arbeitsstelle zu verbieten, bin ich jetzt aber echt einmal gespannt!!!