Handy in der Berufsschule verwendet abmahnegrund?
Hallo zusammen ist es rechtlich vertretbar wenn man wegen der Handynutzung im Unterricht eine Abmahnung erhält.
12 Antworten
Natürlich.
Wenn Du mal Arbeit hast, wäre Handynutzen in dieser Zeit evt. sogar ein Kündigungsgrund.
Benutze es einfach in der Pause.
Grundsätzlich bleibt also festzuhalten, dass privates Surfen oder Telefonieren während der Arbeitszeit durchaus eine berechtigte Abmahnung zur Folge haben kann. Bei Aussprache einer
Abmahnung und wiederholtem Verstoß wäre dann auch die ordentliche Kündigung rechtmäßig.
Ja, natürlich alles, was abgemahnt werden kann, kann bei Wiederholung auch zur Kündigung führen. Ansonsten wäre ja die Abmahnung schwachsinnig. Zur abmahnungslosen Kündigung reicht das Nutzen des Handys allerdings nicht.
Weiß ich nicht aber im Untericht sollte man sich auch aufs Lernen konzentrieren. Wenn jeder mit dem Handy rumhantiert ist das auch schlecht für die Lernmoral während des Unterrichts.
Dein AG ist mit Deinem Verhalten nicht ganz einverstanden und teilt Dir das mit einer Abmahnung mit.
Irgendwie muß er sich ja artikulieren. Ansonsten denkt der Kollege Arbeitnehmer oder auch Azubi: Alles iO
Ist für meinen Geschmack etwas zu scharf geschossen, aber wenn Du das Handy in Zukunft in Ruhe lässt kann nix weiter passieren.
natürlich, denn du "schadest" dadurch nicht nur dir selber (in der Konzentration auf den Unterricht) sondern auch deinen Mitschülern die dadurch abgelenkt und gestört werden. Ein Handy hat weder in der Schule noch am Arbeitsplatz noch hinter dem Steuer was zu suchen. Niemand ist so wichtig, dass er immer erreichbar sein muss und keine Nachricht ist so wichtig, dass sie nicht bis zur nächsten Pause warten kann.
Echt? Kein Handy am Arbeitsplatz? Was mach ich dann mit dem Ding, welches mein AG mir gegeben hat?
dann ist es kein Privathandy sondern ein Firmenhandy gehört zu den Arbeitsmitteln. Dennoch wäre dieses in der Berufschule nicht erlaubt
Also hat ein Handy am Arbeitsplatz doch etwas zu suchen. Ich darf sogar beim Fahren telefonieren.
ARBEITSMITTEL........ das ist hier das Schlagwort, nicht das Wort Handy
Und wie kommst du auf die Idee, dass ich mein Privathandy nicht nutzen darf?
du bist auf einer schulischen Veranstaltung die berufsbegleitend ist. Somit dürfen Sanktionen der Schule auch auf den Betrieb ausgeweitet werden. Somit ist die Abmahnung gerechtfertigt. Wenn man nun auch noch davon ausgeht, dass nicht bei der 1. Störung gleich der Betrieb informiert wird. Geht es doch eigentlich darum, wie oft muss ein Leher einen Schüler darauf hinweisen, dass Handys im Unterricht nicht erlaubt sind. bevor der Schüler es endlich mal kapiert......
Ich bin in einem tödlich öden Meeting. Aber selbst da darf ich ein Handy benutzen.
bei einem entsprechenden Fehlverhalten in der Berufsschule kann man natürlich vom Ausbildungsbetrieb abgemahnt werden, wenn dieser davon in Kenntnis gesetzt wird. Berufsschule gehört ja auch zur Ausbildung.
Bei einmaliger Handynutzung im Unterricht fände ich das aber zu hart. Da sollte, meiner Meinung, erstmal eine Ermahnung durch die Schule erfolgen ohne den Betrieb zu informieren.
Wenn das jedoch öfters passiert, ist das wieder ein anderes Thema...
Wie soll denn eine einmalige Handynutzung ein Kündigungsgrund sein, wenn man das nicht als Chirurg bei der OP macht?