Kündigungsgrund: Reinigungskraft
Hallo,
ich wollte eine rechtliche Frage stellen. Es geht um das Aufgabenfeld einer Reinigungskraft. Muss eine einfache Reinigungskraft (z.B. in einer Schule oder einem Kinderhort) sich wirklich um alle Arten von Verunreinigungen kümmern?
Nehmen wir mal an, dass z.B. ein Schüler jeden Tag gezielt an Stellen uriniert und Fäkalien verteilt, die dafür nicht vorgesehen sind (also z.B. Böden, Wände, Türen, Eimer usw.), nur um zu provozieren. Muss sich die Reinigungskraft wirklich um solche herabwürdigenden Arbeiten kümmern?
Wenn die Reinigungskraft nach mehreren Monaten keine Besserung feststellen und dem Arbeitgeber melden würde, dass sie sich um solche Sachen in Zukunft nicht mehr kümmern möchte, wäre dies dann ein Kündigungsgrund?
Von der rein menschlichen Ebene wäre eine solche Entscheidung meiner Meinung nach mehr als vertretbar, aber gibt es hierzu auch eine rechtliche Grundlage?
8 Antworten
Das kann durchaus als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden...wenn du Pech hast ist dafür dann auch eine Abmahnung drin.
Mit einem Verständnisvollen Arbeitgeber würde ich mal ausfürhlich über so ein Problem reden und mit ihm nach eienr Lösung für die Situation suchen...immerhin sollen Kinder ja auch mal alltagstauglich werden, und wenn sie die ganze Gegend verpinkeln (bin mir sicher, daheim dürfen sie das auch nicht), sollten da durchaus auch mal Konsequenzen erdacht werden...
also erstmal: es geht gar nicht um mich...aber das ist ja auch wurst.
problem ist, dass der arbeitgeber sich kein bisschen einsichtig zeigt und auch kaum gewillt ist, an dem verhalten der kinder wirklich etwas zu ändern. wie gesagt, rein menschlich ist das natürlich ne sauerei, aber dafür jemanden zu küdigen, würde ich als sehr hart empfinden. im arbeitsvertrag werden solche speziellen angelegenheiten - also böswillige verunreinigungen - gar nicht behandelt. es steht mehr oder weniger nur drin, dass sich die reinigungskraft, um die sauberkeit in den toiletten kümmern muss.
Gelegentlich hab ich mich auch schon mal geweigert, gewisse unangenehme Hinterlassenschaften von Leuten wegzuwischen oder sonstwie wegzuputzen. Kann und sollte man aber nicht zu oft machen, denn das kann ziemlichen Ärger geben vom Chef. Und von der Abmahnung zur Kündigung ist es nun auch nicht so maßlos weit.
Ich hab mich dran gewöhnt: Es ist mein Job und ich muss dementsprechend handeln. Wenn jemand beispielsweise seine Kackwurst nicht sehr exakt platziert hat, sodass sie über den Klobrillenrand unästhetisch dekorativ ragt, bin ich ohne wenn und aber verpflichtet, sie zu beseitigen, weil das eine gravierende Verunreinigung ist, die ich schon allein aus hygienischen Gründen nicht ignorieren kann. Außerdem ist es so: Wenn man wo reinigt, putzt etc., "verlangen" die Kunden des Reinigungsunternehmens, für das man arbeitet, einfach stillschweigend, dass man auch den gröbsten, schlimmsten Dreck beseitigt. Sonst kann man das echt vergessen, dann hagelt es Beschwerden vonseiten der Kunden, seien es nun Schulleitungen, Behörden oder sonstige - und man kriegt Schimpf und Tadel. Wenn man eine/n gutmütige/n Vorarbeiter/in hat wie ich sie habe, geht das vielleicht noch ein paar Mal klar, dann aber kann es irgendwann brenzlig werden.
Vor allem aber die oberste Regel: Auch das Reinigungsunternehmen selbst trägt ein Risiko: Wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nicht ordentlich und sorgfältig arbeitet und nicht alles pickobello hinterlässt, dass es glänzt, gut riecht und sauber wirkt und auch ist, fällt das letztlich auch wieder auf die Reinigungsfirma zurück - und wie eigentlich mehr oder weniger in allen Jobs aber in kaum einem so deutlich sichtbar (was die Arbeitsergebnisse und Arbeitsfehler betrifft), repräsentiert die Reinigungskraft ihr Unternehmen. Das ist eben ein Dienstleistungsjob - und das bedeutet auch, dass man wirklich was leisten muss, auch wenn's doll in Nase und Augen wehtut, wenn jemand sich kackend und pinkelnd "verewigt" hat...
Abgesehen davon, dass ich es traurig finde, dass so etwas liegen gelassen wird, bis sich irgendwann die Reinigungskraft drum kümmert, denke ich, dass es dazu gehört, wobei ich aber nicht glaube, dass willendlich jemande 'dir' damit schaden will... Ich halte es für wahrscheinlicher, dass das einfach nur kindisches Gehabe ist, mehr nicht... Für mich als Pflegefachkraft ist es auch nicht immer schön die Betten von dementen Patienten von deren Stuhlgang zu befreien, weil sie der Meinung sind, dass sie die Betten somit wunderbar abstauben... Es gehört dazu ... ;o)
also es ist schon ganz offensichtlich, dass das kind damit provozieren will. wenn es mal passieren würde, wäre es ja nicht schlimm, aber jeden tag???
Wer wenn nicht die Reinigungkraft soll das bitte dann entfernen? Solang der Verursacher nicht bekannt ist. Über einen Ekel-Zuschlag sollte mann dann vielleicht nachdenken. Aber getan werden muss die Arbeit nunmal. Wer sollte den dann deiner Meinung nach die DIXI Klos reinigen wenn nicht die Reinigungkraft?
Wie gesagt wenn dir das zuviel ist, ist das der falsch Job für dich. Nicht das ich es gut heisse was da passiert, aber Sorry da gehört nunmal zum Berufsrisiko.
Und ein Kündigungsgrund ist das, meiner Meinung nach, natürlich; ARBEITSVERWEIGERUNG !
Na ja, das ist so, normalerweise gibt es eine Stellenbeschreibung, die deinen Aufgabenbereich bzw deine Aufgaben festlegt, wenn hier lediglich die Bodenreinigung festgelegt ist und dies nicht weiter definiert ist, musst du wohl oder übel die Schikanen des Schülers über dich ergehen lassen. Auch wenn du das deinem Chef melden würdest, würde es nicht viel bringen, einer muss es ja schließlich wegmachen und dies sage ich hochgeachtet der Arbeit, die du jeden Tag vollbringst. Es wäre aber möglich, wenn du weißt wer dies tut, es über deinen Chef dem Schulleiter zukommen zu lassen, der wird im Normalfall alles Weitere veranlassen.
mittlerweile ist bekannt, wer wahrscheinlich dafür verantwortlich ist. wirklich getan wird aber nichts. einfache gespräche mit dem kind scheinen nicht zu funktionieren.