Abmahnung wegen Handy nutzung?

6 Antworten

lassen wir mal dahingestellt wie es wirklich war (schnell mal Whatsapp gecheckt)

untersagt ist untersagt - in Deiner Arbeitszeit hast du arbeiten und nicht zu daddeln...

wenn Du das Handy nicht abgeben willst, muss es eben zu Hause bleiben

AndyG1955  15.07.2019, 20:41

Er kann es doch in seinen Pausen nutzen.

frodobeutlin100  15.07.2019, 20:49
@AndyG1955

es ging bei der Abmahnung sicher nicht um die Pause ... sondern um die Arbeitsunterbrechung um zu daddeln ...

DerHans  17.07.2019, 09:08
@AndyG1955

Aber nicht in den Betriebsräumen, wie er ja selbst schreibt.

Jetzt sollen wir es wie in einer Arbeitsanweisung festgehalten die ich damals unterschreiben habe, das Gerät im Büro abgeben

Zu einer solchen Anweisung (Abgeben des Handys im Büro) ist der Arbeitgeber nicht befugt.

Er kann aber das Mitführen und die Nutzung in den Betriebsräumen insgesamt untersagen; das würde dann auch für Pausenzeiten gelten, die in den Betriebsräumen gemacht werden. Beim Verbot des Mitführens muss er dann die Aufbewahrung im Spind ermöglichen.

Jetzt wurde mir eine Abmahnung vorgelegt das ich angeblich gesehen wurde wie ich mein Handy genutzt haben soll!

Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie das abgemahnte Verhalten genau bezeichnet: Ort, Datum, Uhrzeit und genau Beschreibung des Vorfalls; ein "angeblich" macht die Abmahnung so wertlos wie ein unbeschriebenes Blatt Papier!

ich habe versucht mit meinem Arbeitgeber zu reden aber es bringt nichts was soll ich machen?

Entspricht die Abmahnung nicht den gerade genannte Voraussetzungen, um Wirksam zu sein, brauchst Du überhaupt nichts zu tun; ansonsten kannst Du eine Beschreibung Deiner eigenen "Sicht der Dinge" (gegebenenfalls mit Benennung der Zeugen) zu Deiner Personalakte nehmen lassen - und ansonsten die Sache auf sich beruhen lassen, weil diese Abmahnung nach Deiner Beschreibung zu "leichtgewichtig" ist, als dass sie der Arbeitgeber zur Stützung einer Kündigung - besonders erschwert im Ausbildungsverhältnis - heranziehen könnte.

"Jetzt wurde mir eine abmahnung vorgelegt das ich angeblich gesehen wurde wie ich mein Handy genutzt haben soll!"

Gibt es denn eine Angabe, wann und wo man dich gesehen hat und wer dich gesehen hat? Wenn eine Abmahnung keine genauen Angaben enthält, ist sie für die Katz.

Sollte aber ein Datum und eine Uhrzeit angegeben sein und du hast - wie du schreibst - Zeugen, die bestätigen können, dass das Handy eingeschlossen war, dann lass dir dies von den Zeugen schriftlich bestätigen und schreibe eine Gegendarstellung dazu.

Meines Erachtens greift eine Anweisung, zwingend das Handy abzugeben, eindeutig zu weit. Sofern man nicht im Kindergarten ist, kann man erwarten, dass das Handy in der Arbeitszeit nicht benutzt wird.

Wer übernimmt denn die Haftung, wenn eins von den abgegebenen Handys im Büro verschwindet oder unrechtmäßig benutzt wird? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Denn schon eingehende Mitteilungen, die eventuell trotz Sperre auf dem Bildschirm angezeigt werden, gehen niemanden etwas an.

frodobeutlin100  17.07.2019, 18:07

manche Menschen benehmen sich wie im Kindergarten - da wird trotz Handyverbot in der Arbeitszeit gedaddelt (man hält nur das handy so vor sen Bildschirm, dass es der gegenüber nicht sehen kann - ganz schlau - nur ist die Tür offen und jeder der vorbeikommt kann sehen, dass gedaddelt wird .....

PeterSchu  17.07.2019, 18:17
@frodobeutlin100

Was "manche Menschen" tun, spielt aber keine Rolle, wenn der Fragesteller hier klarstellt "daher habe ich das Gerät in meinen Spint eingeschlossen".

frodobeutlin100  17.07.2019, 19:01
@PeterSchu

darum geht es ja gerade, dass die Abmahnung erfolgt ist, da der Arbeitgeber der Meinung ist, dass es gerade nicht im Spind war, sondern in der Arbeitszeit gedaddelt wurde ... trotz ausdrücklichem Verbot ....

es kann so gewesen sein wie FS sagt, aber welchen Grund sollte ein Betrieb haben sich so etwas auszudenken ....

Lass das Handy zuhause!

Freetv20 
Beitragsersteller
 15.07.2019, 20:13

Das habe ich auch vorgeschlagen aber sie glauben dann das ich es trotzdem dabei habe ...

turnmami  15.07.2019, 20:14
@Freetv20

Mit glauben kann man nichts anfangen und keine Abmahnung schreiben

Freetv20 
Beitragsersteller
 15.07.2019, 20:16
@turnmami

Ich habe doch auch eine bekommen ohne das ich es genutzt habe also danke für nichts.

turnmami  15.07.2019, 20:18
@Freetv20

Selber schuld, wenn du dagegen nicht vorgehst. Also danke dir selber für das nichts

Erst mal der Abmahnung (nicht unterschreiben i.S.v.quittieren) und schriftlich widersprechen. "Angeblich gesehen wurde" ist nun echter Kokolores, aber wenn man einer Abmahnung nicht binnen 14 Tagen widerspricht, erwächst sie in Bestandskraft ... Dann das Handy abgeben und auf Quittung mit exakter Erfassung bestehen. Zu guter Letzt geht die Untersagung der Nutzung auch in den Pausen weit über das hinaus, was der AG bestimmen darf.

Familiengerd  15.07.2019, 22:40
aber wenn man einer Abmahnung nicht binnen 14 Tagen widerspricht, erwächst sie in Bestandskraft

Eine solche Bestimmung gibt es nicht!

Zu guter Letzt geht die Untersagung der Nutzung auch in den Pausen weit über das hinaus, was der AG bestimmen darf.

Das allerdings ist - im Regelfall - richtig.

PeterSchu  15.07.2019, 22:39

"aber wenn man einer Abmahnung nicht binnen 14 Tagen widerspricht, erwächst sie in Bestandskraft"

Das stimmt nicht

frodobeutlin100  15.07.2019, 20:26

aus dem Post geht nicht hervor, dass es um die Pausenzeit ging .....