Erfolglose aber teure Handwerkerleistung
Folgender Sachverhalt: Ich habe im Januar eine Fachfirma mit der Fehleranalyse Reparatur und meiner Pumpenanlage beauftragt. Nach insgesamt über 11 Stunden erfolgloser Suche wurde dann eine nachweislich falsche Fehlerursache gefunden und ein Neukauf der Pumpen im Wert von fast 1000,- Euro empfohlen. Daraufhin habe ich eine andere Firma beauftragt die Pumpe noch mal zu untersuchen, und dort stellte man innerhalb von Minuten den Ausfall eines Bauteils (Wert 20,-Euro) fest. Dieses Teil wurde gewechselt und seitdem läuft die Anlage wieder problemlos. Jetzt schickt mir der erste Handwerker eine Rechnung von fast 100,- Euro für diese stümperhafte Arbeit. Frage: Muss ich die wirklich in voller Höhe bezahlen, da die Arbeit nicht erfolgreich war? Gibt es vielleicht eine Rechtsprechnung zu ähnlichen Fällen?
5 Antworten
Die Leistung führte nicht zum Ergebnis. Also braucht diese Leistung nicht vergütet zu werden.
Von einem Fachbetrieb kann man aber doch erwarten einen einfachen Standardfehler zu finden. Es war lediglich ein Elektroschütz im Wert von 20,- Euro defekt. Ich erwarte ja auch keine "Gratisleistung" sondern frage mich nur ob eine Rechnung in der Höhe für eine so erfolglose Arbeit wirklich gerechfertigt ist.
Zunächst erscheinen mir 100 Euro für 11 Handwerksstunden ein wahres Schnäppchen.
Dann schuldet der Handwerker mit Aufrtag "Fehleranalyse" keinesfalls Erfolg. Ohne Kostenvoranschlag kann er daher den entstandenen Arbeitsaufwand berechnen, zumal, wenn ihm der Aufrag entzogen wurde.
Sofern er einer Innung angehört, könnte man den Schlichter einschalten und sich nach dem Spruch, an denen der Innungsbetrieb, nicht der Kunde gebunden ist ggf. gerichtlich verolgen.
Ob sich das bei der Summe lohnt, ist allerdings zweifelhaft.
G imager761
Sorry, es waren knapp 1000,- Euro. Siehe auch meinen zweiten Beitrag weiter unten ...!
Es kommt darauf an was ihr, schriftlich, vereinbart habt.
Es wurde nichts schriftlich vereinbart. Der Auftrag wurde telefonisch erteilt. Aber von einem Fachbetrieb kann man doch erwarten einen einfachen Fehler zu finden!!!
Was heißt schon Fachbetrieb? Fachbetrieb für allgemeine Sanitärinstallation oder Fachbetrieb für speziell das Pumpenfabrikat? Generell würde ich sagen, wird es da ohne Anwalt oder zumindest Innungsschiedstelle nicht gehen.
Die Firma firmiert als "Fachbetrieb für Elektro- und Pumpentechnik". Auf der Webseite werden verschiedene Fabrikate, u.a. auch das meiner Pumpe genannt. Vielleicht ist das mit der Innungsschiedstelle eine gute Idee. Hat jemand Erfahrung damit?
Wenn dann der Betrieb Innungsmitglied ist könnte das eine gute Idee sein, jedoch sind die wenigsten Betriebe Innungsmitglied. Ist ja kein Zwang, wie z.B. die Handwerkskammer.
Der Betrieb ist Innungsmitglied. Aber könnte es nicht sein dass die Innung im Interesse- und zugunsten Ihrer (zahlenden) Mitglieder entscheidet?
Wenn sonst nichts festgehalten wurde, handelt es sich um einen Werkvertrag mit dem Inhalt Fehlersuche und die haben gesucht. Das heißt bezahlen. Bei einem Werkliefervertrag ist nur bei Erfolg zu zahlen.
Sorry, erst mal zur Richtigstellung: Es muss heissen: "eine Handwerkerrechnung von fast 1000,- Euro". Da ist mir doch tatsächlich eine Null abhanden gekommen :-(
Wegen 100,- Euro würde ich selbstverständlich nicht meckern!
Ich bin der Meinung wenn ich eine FACHFIRMA beauftrage, kann ich auch fachlich korrekte Arbeit erwarten. Mir wurde von einem neutralen Elektriker bestätigt, dass mit einer einfachen Messung der Fehler in wenigen Minuten hätte gefunden werden müssen. Ich bin ja auch bereit eine gewisse Summe zu zahlen, aber 1000,- Euro halte ich einfach für übertrieben. Stell dir vor an deinem Auto sind die Zündkerzen defekt, und deine Fachwerkstatt analysiert einen teuren Motorschaden! Wozu gibt es dann FACHBETRIEBE? Über weitere Ratschläge und Tipps würde ich mich sehr freuen ...!
Rechtsgrund? Nur weil ein Fehler nicht gefunden wurde, muß die damit verbundenen Arbeitsleistung ja nicht gratis erfolgen :-(
Hier handelte es sich um einen Vertrag, der keinen Erfolg schuldet :-O