vodafone partnerkarte-ex partner zahlt seine rechnung nicht-muss ich alles inkl inlkasso zahlen?

4 Antworten

  • Gegenüber Vodafone haftet der Vertragsnehmer im vollem Umfang. Wer den Vertrag letzendlich nutzt spielt keine Rolle.
  • Im Innenverhältnis zum Ex-Freund kann evtl. ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden (ob dies erfolgversprechend wäre kann nicht beurteilt werden anhand der Informationen).
  • Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, welche keiner Zustimmung bedarf. Jedoch muss der Kündigende im Zweifelsfall in der Lage sein, nachzuweisen, dass die Kündigung fristwahrend eingegangen ist.
  • Wird ein Mobilfunkvertrag seitens des Betreibers vorzeitig gekündigt wegen Forderungsausstand (dieser muss unbestritten sein und mind. 75,- € betragen), so können als Schadenersatz maximal die Hälfte der Fixkosten für die Restlaufzeit gefordert werden.
  • Inkassogebühren sind i.d.R. von der Rechtsprechung nicht als Verzugsschaden angesehen, welche der Schuldner zu ersetzen hätte, da ein Inkassobüro nicht über Mittel verfügt, die der Gläubiger nicht selbst hätte. Daher liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.

Guten Morgen

wenn die Kündigung nicht bewiesen werden kann, hat Vodafone einen Anspruch auf Zahlung der Kosten, allerdings erst nachem eine Rechnung und eine Mahnung erstellt und zugestellt wurde.

Um den Spies in diesem Fall umzudrehen, Vodafone anschreiben und mitteilen das man weder eine rechnung noch eine Mahnung erhalten. Vodafone muss in diesem Fall beweisen das Ihre Freundin Rechnung und Mahnung erhalten hat. Das geht grundsätzlich nur wenn Rechnung und Mahnung per Einschreiben/Rechnung verschickt wurden. Bis dahin kann die zahlung verweigert werden ohne das eine Gefahr besteht. Selbst gegen einen Mahnbescheid kann man Einspruch einlegen da ohne Rechnung keine rechtsverbindliche Forderung besteht

mepeisen  06.12.2013, 17:32

Es wird wohl so sein, dass durchaus der Freund alles erhielt (Rechnung und Mahnung) und man nun aus reiner Verzweiflung oder weils zu bequem ist, woanders die Fühler ausstreckt. Deswegen schrieb ich in meiner Antwort auch, dass man sich erst mal stur stellt, denn Vodafone kommt evtl. in Beweisprobleme.

Wieso gilt der Ex-Freund als Vertragsinhaber und erhält Mahnungen und Rechnungen, wenn er den Vertrag nicht übernommen hatte bzw. der Vertrag nicht umgeschrieben wurde nach der Trennung? ;-)

Wenn sie die Kündigung nicht nachweisen kann, bleibt sie für die auf dem Vertrag auflaufenden Gebühren haftbar.

Wenn die Gebühren monatlich fix anfallen (Flatrate, Grundgebühr), bedarf es keiner Mahnung, um in Verzug zu geraten.

Inkassokosten sind nicht einklagbar, Auslagen und Anwaltskosten in der Regel schon. Schau, wie sich die 90 € zusammensetzen.

mepeisen  05.12.2013, 15:40

Wenn sie die Kündigung nicht nachweisen kann, bleibt sie für die auf dem Vertrag auflaufenden Gebühren haftbar.

Wobei man hier einmal in die Diskussion werfen könnte, ob es so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt. Wenn eine Mahngebühr erhoben wird, gab es auch Mahnungen und die wurden gewiss an den Freund evrsendet, der auch nachweisbar viele viele Jahre bezahlt hat. Worauf ich hinaus will ist, dass man sich mal auf den Standpunkt stellen sollte, dass der Ex-Partner doch mit Zustimmung des Anbieters vor vielen Jahren Vertragsinhaber geworden ist wegen der Trennung.

Im Grundprinzip ist es aber schon so, dass der, der den Vertrag unterschreibt, auch haftet.

Ratirat  06.12.2013, 07:52
@mepeisen

Vertragspartner ist die Freundin. Wer das Telefon nutzt, ist egal, ebenso wer die Rechnungen bezahlt. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.

Die Mahnungen, wenn es welche gab, wurden sicher nicht an den Freund gesendet. Gegen diesen hat Vodafone keinen Anspruch.

mepeisen  06.12.2013, 17:34
@Ratirat

Die Mahnungen, wenn es welche gab, wurden sicher nicht an den Freund gesendet.

Wenn nicht, gab es bisher keinen Verzug, wenn die Freundin jahrelang weder Rechnungen noch Mahnungen erhielt.

Ich gehe davon aus, dass die Rechnungen nicht nur auf den Freund lauteten, sondern auch an ihn adressiert waren. Dann muss Vodafone erst mal beweisen, dass der Vertrag NICHT auf den Freund umgeschrieben wurde.

Ratirat  06.12.2013, 21:17
@mepeisen

Wie ich oben bereits schrieb, tritt Verzug bei Dauerschuldverhältnissen auch ohne Rechnung ein. (§ 286 II BGB).

Eine Mehnung ist zudem wegen § 286 III BGB bei Geldforderungen eine Art freiwilliger Service, aber rechtlich ohne Belang.

Rechnungen können auch per E-Mail oder durch Bereitstellung in einem Kundenportal verschickt werden, und dies wird auch gerade von Mobilfunkanbetern so getan. Wenn die E-Mail nicht abgerufen oder das Kundenportal nicht aufgerufen wird, ist das nicht Vodafones Problem. Ebenso, wenn Briefe jahrelang im Briefkasten des Exfreunds landen, weil sie die Adresse bei Vodafone nicht angepasst hat.

Ohne zu wissen, wie Rechnungen zugestellt werden und welche Leistungen den Forderungen zugrundeliegen, kann man hier keine Aussage treffen.

Anwalt suchen einzige lösung. Sonst wird jetzt nach dem inkasso ein gerichtliches mahnverfahren eingeleitet und danach kommt der gerichtsvollzieher.

Ratirat  05.12.2013, 15:11

... und der Anwalt kostet dann noch mal 330 €...