volle Rechnung bei nicht abgesagten Termin

5 Antworten

Wie hast du den Termin denn abgesagt? Mündlich oder schriftlich?

Wenn es aus "persönlichen Gründen" war, kann das sicher jemand bezeugen, dass da niemand war, außerdem lässt sich doch sicher feststellen, dass nichts gemacht wurde, also dass der Grund dafür, dass du den Handwerker gerufen hast, noch immer besteht.

Bitte das Unternehmen doch mal, dir ihre Geschäftsbedingungen auszuhändigen, darin steht sicher etwas über eine Ausfallpauschale.

KleineFrage 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 21:55

Wir haben angerufen. Leider war das Büro nicht mehr besetzt (16:00 Uhr) und wir haben auf den AB gesprochen.

Ghettokeks  18.03.2014, 08:25
@KleineFrage

Wenn der Anrufbeantworter nicht abgehört wird, ist das Unternehmen in gewisser Weiße ja auch selbst schuld. Angenommen die Handwerker waren bereits zu einer Uhrzeit bei dir, zu dem das Büro noch nicht oder noch nicht lange besetzt gewesen war, kann ich die Anfahrt verstehen.

Setz dich doch am besten schriftlich mit dem Unternehmen auseinander und schildere deine Sicht der Dinge.

Kann die Firma beweisen, dass in der berechneten Zeit den eingeplanten Handwerker hat tatenlos herumstehen lassen ? Ist die An-als auch Abfahrt als durchgeführt beweisbar ?

Ich kann da keine Zahlungspflicht erkennen.

Ghettokeks  17.03.2014, 16:01

Ich habe das Problem darin verstanden, dass das Unternehmen die Absage des Termines abstreitet ("Das bestreitet die Firma jedoch"). Das heißt: Wusste das Unternehmen tatsächlich, dass der Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen kann, wäre es auch ziemlich sinnlos gewesen, den Handwerker los zu schicken und dann Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.

Der Handwerker hat durch dich einen Tag verloren, den er für dich reserviert hatte.

Krimhild  17.03.2014, 15:59

Der wird doch sicherlich noch andere Kunden haben, bei denen er was machen konnte - und wenn nicht war das doch 'ne gute Gelegenheit mal die Werkstatt aufzuräumen......

Ne Ausfallentschädigung: O.K., aber einen vollen Arbeitstag mit An/und Abfahrt zu berechnen geht ja wohl gar nicht......zumal der Termin rechtzeitig abgesagt wurde.

Bitterkraut  26.03.2014, 13:44
@Krimhild

Am Abend vorher auf dem AB ist nicht rechtzeitig.

Das würd ich im Leben nicht bezahlen!

Wie will der Handwerker das denn rechtfertigen? Er hat ja nicht für euch gearbeitet....und selbst wenn er dadurch einen Ausfall hatte kann er doch höchstens eine Pauschale berechnen.

Der wird ja nicht den ganzen Tag Däumchen gedreht haben.

jockl  17.03.2014, 16:01

Ich auch nicht.

Wenn er Material berechnet hat, kannst Du das streichen. Den betriebenen Aufwand mußt Du bezahlen, wenn Die Mitarbeiter nicht anderweilig arbeiten konnten. Wieviel Zeit war dafür veranschlagt? Selbst wenn Du am Vortage abgesagt hast, kann die Firma auf die Schnelle meist keinen Erstatztermin mit anderen Kunden vereinbaren. Auch das fahrgeld muß beglichen werden.

jockl  17.03.2014, 16:00

Wurde überhaupt gefahren ??? Ist der Mitarbeiter tatenlos herum gestanden ??? Welcher Aufwand wurde nachweisbar betrieben ???

KleineFrage 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 21:58

Es wurde kein Material berechnet. Nur Arbeitsstunden und An-/Abfahrt. Die Handwerker arbeiten für unseren Vermieter und haben daher hier im Umkreis überall zu tun. Die Kollegen waren tatsächlich trotzdem bei uns aber ich musste sie leider wegschicken. Die An-/Abfahrt ist auch okay! Würde ich ja genauso machen... aber eben die 8Std find ich extrem krass!