Handwerker (Fliesenleger) tritt einfach so vom Auftrag zurück / Kündigungsrecht gebrauch?
Hallo zusammen,
wir haben einen Fliesenleger beauftragt bei unserem Neubau, alle Stockwerke zu Fliesen, darunter auch die komplette Innentreppe. Wir haben mit dem Fliesenleger ein Festpreisangebot vereinbart, worin alle Posten einzeln aufgeführt sind und uns ist aufgefallen dass er nur einen geringen Betrag für die Ausführung der Fliesenlegearbeiten bei der Innentreppe berechnet hat.
Heute bekommen wir auf einmal ein Schreiben von seinem Anwalt, dass er von seinem "Kündigungsrecht" Gebrauch macht und die Innentreppe nicht mehr fliesen möchte, da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Verlegung der Fliesen auf der Treppe mit uns gibt.
Kann der Handwerker einfach so von dem Auftrag zurück treten? Wir haben einfach keine Zeit mehr um jetzt noch einen neuen Handwerker zu suchen und diesen dann damit zu beauftragen. Sicherlich sind dann auch die Kosten viel höher, als bei dem Angebot was wir mit dem jetzigen Fliesenleger vereinbart hatten.
Was können wir nun machen? Wir möchten dass er die Arbeiten zu Ende bringt, weiterhin haben wir auch noch keine Abnahme mit ihm gemacht, da es noch in den ganzen 3 Stockwerken Mängel gibt.
Der Anwalt fordert uns aber jetzt auf die Rechnung zu zahlen....
Vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße, Julian
4 Antworten
Ihr solltet Euch einen eigenen Anwalt nehmen - Fachanwalt für Vertragsrecht.
Sicher wird das eine längere Auseinandersetzung !
Erst einmal nichts zahlen !
Genau das ist unser Problem, wir haben keine Rechtschutzversicherung, daher möchten wir eigentlich auf einen Anwalt verzichten.
Ich hoffe, ihr habt eine Rechtschutzversicherung. Denn dann würde ich auch einen Fachanwalt nehmen, der diese, eure Punkte in eurem Interesse durchsetzt. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass wenn der Flieseleger bereits die Arbeiten begonnen hat, so einfach den Vertrag in seinem Interesse kündigen kann. denn dafür gibts ja Verträge. Denn wenn er seine Preise selbst zu tif kalkuliert und angibt, ist das sein Problem. Und wenn unter dem Vertrag bei Seiten unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig.
Oder sollte das eine neue Geldschneider- bzw. Abzockmasche sein ... ?
Aber das wird dir ja dann der Anwalt beim ersten Gespräch gleich sagen können.
Wenn der Fliesenleger schon Leistungen erbracht hat, hat er auch ein Recht auf Bezahlung. Für evtl. Mängel kann ein gewisser Betrag (in der Regel 5 %) einbehalten werden. Für den Rest würde ich mir auch einen eigenen Anwalt nehmen.