müssen Mieter auch sonntags handwerker Lärm ertragen?
in unserem Mietshaus...mit 20 Wohnungen...werden nun schon seit 6 Wochen- Sanierungsarbeiten durchgeführt... von Montag bis einschließlich Samstag...von 8 bis 20 Uhr. Die 4-6 polnischen Handwerker..."wohnen" alle in einer der leer stehenden Wohnungen...
Frage: 1. müssen die Mieter dulden, dass die professionellen Handwerker auch sonntags bohren und hammern? 2. welche Maßnahmen können wir durchsetzen, um die Nutzung der Handwerker nicht in den Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen? ...Erklärung dazu: der Wasserverbrauch wird pro Quadratmeter auf alle Mieter berechnet...das heißt: der Mehrverbrauch durch diese Handwerker bezahlen wir alle mit...zusätzlich wird bei uns leider Warmwasser nur durch Boiler erzeugt... ...fast durchgehend machen die Handwerker im Treppenhaus das Licht an... 3. welchen Zeitraum/ in Wochen/ Monaten) sind für Mieter zumutbar? 4. in welchem Rahmen müssen Handwerker den entstandenen Dreck sofort weg machen?... Erklärung: durch Kompletten Neueinbau der Sanitäranlagen und Fliesen ist erheblicher Dreck entstanden...die Handwerker wurden schon mehrfach angesprochen wenigstens zu fegen...auch die Verwaltung wurde schon mehrfach darauf angesprochen...
Die Wohnungssanierungen sind wohl Mitte Juli 2011 abgeschlossen- dann ist aber noch nicht Schluß mit Dreck und Lärmbelästigung... ---dann kommt das Treppenhaus dran, anschließend werden die Balkone saniert...dann noch die Außenfassade...also ist der Zusatnd noch bis September/ Oktober
welche rechtlichen Maßnahmen können wir Mieter durchsetzen- ohne einen Anwalt einzuschalten?
Danke für Antworten.
4 Antworten
Hallo,
Baulärm hat der Mieter von Mo. bis Fr. von 8,00 bis 22,00 Uhr Sa bis 13,00 Uhr zu dulden Da der Baulärm aber die Mietsache einschränkt, ist eine Mietminderung für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten zulässig. Die Mietminderung sollte aber durch einen Rechtsanwalt7Mietrecht durchgesetzt werden. Die Kosten für den Anwalt sind soweit ich weiß vom Vermieter zu tragen. Tipps dazu gibt es aber kostenlos im Mieterschutz Bund. Dort bekommst du auch Ratschläge wie der Mehrverbrauch des Warmwassers zu handhaben ist. Ich an deiner Stelle würde einfach am nächsten Samstag, wenn der Baulärm nach 13,00 Uhr nicht aufgehört hat einfach mal die Polizei anrufen, die wird dann erstens für Ruhe sorgen und zweitens auch gleich die Personalien der Polnischen Bauarbeiter überprüfen um festzustellen ob es sich hierbei um Schwarzarbeiter handelt oder nicht.
Danke für Deine Antwort... wir haben schon veranlaßt - die polnischen Arbeiter überprüfen zu lassen...es kann nämlich nicht sein, dass die freiwillig nach Feierabend arbeiten...zumindest weiß ich...dass nach Feierabend oft Barzahlung statt findet...
ein Team wurde schon ausgetauscht...wahrscheinlich habe ich da ins Schwarze getroffen mit Schwararbeit...
das Unerträglich an den " Mitbewohnern" ist...wenn einige davon von ihrem nächtlichen Ausflug heim kommen, werden Mieter raus geklingelt...oder auch unfreundlich angegangen...
Habe schon einen Anwalt konsultiert...aber leider ist eine Sammelklage anscheinend nicht mehr mäglich...oder doch? prophylaktisch bedanke ich mich für weitere hilfreiche Antworten
Sonntags ist komplett Ruhetag. Da darf kein Baulärm verursacht werden. Rufe die Polizei!
Ihr könnt die Miete mindern, weil die Wohnqualität auch gemindert ist. Welcher Anteil da angemessen ist und wie das abläuft, könnt ihr ergooglen, wenn ihr keinen Anwalt wollt. Bei 20 Parteien tut das dem Vermieter empfindlich weh und er wird sich mehr mit dem Thema befassen. Wichtig ist, dass ihr die Leute unter einen Hut bekommt.
Ich würde mich an eurer Stelle von dem Thema Mehrverbrauch lösen. Das ist sicher da, aber es spielt keine Rolle und ihr wisst auch nicht, ob der Eigentümer hier Kosten bei den Arbeitern geltend macht, was er bestimmt tut. Viel wichtiger und für den Einzelnen auch finanziell spürbar ist das Thema Minderung, denn das ist der Hebel, mit dem ihr eine Beschleunigung und Verbesserung erreicht. Wenn sich tatsächlich so viele Parteien verbünden, sind die Kosten einer anwaltlichen Beratung sehr gering.
Mietminderung, ohne Wenn und aber. Mitgliedschaft im Mieterschutzbund abschliessen udn Mietminderungsverfahren einleiten mit deren Hilfe. dazu auch mal hier reinlesen: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Baulaerm.html
Danke für schnelle Antwort... Ich werde von mindestens 15 Mieteinheiten als Ansprechpartner / Vermittler angesprochen... Erklärung: Das Mietobjekt ist in L- Form...das heißt: Unser Bau hat 20 Wohnungen...das angrenzende " L-Haus" hat weitere 20 Wohnungen...davon wenden sich auch einige Mieter an mich... Und davon sind mindestens 18 Mieteinheiten unzufrieden... ...seit Übernahme am 1.1.2011 durch die neuen Eigentümer werden wir mit allem hingehalten... Nun gründen wir eine Mietervertretung...ich vermittel dann zwischen Mietern und Vermieter... Immerhin beinhalten die Betriebskosten ...Mehrverbrauch an Waser und Hausstrom durch die hier "wohnenden" Handwerker... ...die Außenanlage soll laut MV wöchentlich gesäubert werden bzw. die Gartenanlage...seit nun schon 6 Monaten wird dies von uns Mietern gemacht( also bezahlen wir unsere Arbeit selbst) ...ich habe/ im Sinne der anderen Mieter) schon angekündigt, dass die Verwaltung bei der zu erwartendenden Jahresendabrechnung mit geschlossenem Widerspruch rechnen kann...des weiteren fordern wir eine detailierte Auflistung der Betriebskosten...alles wird dann durch einen Sachverständigen auf Richtigkeit geprüft...
Wir wollen doch nur eine angemessenen Wohnqualität... wir hoffen heirdurch, dass es für andere Geschädigte...auch hilfreiche Infos ergibt... Danke für Verständnis