Handwerker Balkon Hausfriedensbruch?
Am Donnerstag Morgen gegen 8 stehe ich gemütlich aus meinem Bett auf und will in mein Bad. Als ich an der Fensterfront im Wohnzimmer vorbeikomme trifft mich fast der Schlag: Aus dem Augenwinkel sehe ich auf meiner Dachterrasse zwei Handwerker stehen. Da ich eher sehr wenig anhatte hab ich mich erstmal mit einem Hechtsprung außer Sichtweite gebracht. Das Ganze war mir so furchtbar peinlich, dass ich die Beiden gar nicht richtig zur Rede gestellt habe. Die waren mit einer Leiter einfach ohne jede Vorwarnung zu mir in den 2. Stock geklettert. Die haben auch noch in meiner an die Terrasse grenzende Abstellkammer Steckdosen für ihre Geräte gesucht. Nach einer dringenden Notfallreparatur sah das auch nicht aus, und selbst da kann man ja wohl vorher kurz klingeln? Je mehr ich den Schock verdaue desto wütender werde ich.... Also: Dürfen die das? Ist das nicht Hausfriedensbruch?
6 Antworten
Vermieter oder deren beauftagte Hausverwaltung gehen davon aus, dass es dem Mieter oder Anteilseigentümer recht ist, wenn Schäden unkompliziert behoben werden, vergessen aber zu gern die Mitteilungspflicht gegenüber dem Mieter oder Anteilseigentümer. Die beauftragte Firma kann nichts dafür, die machen nur ihre Arbeit. Da die Fa. einen Auftrag hat, ist es kein Hausfriedensbruch. Dein Ansprechpartner ist der Vermieter oder bei einer Eigentümergemeinschaft der Vorsitzende, ggf. die Hausverwaltung.
In so einem Fall muß der Vermieter sich vorher mit Dir abstimmen. Unkomplizierter ist es wenn die Firma direkt an Dich verwiesen wird und mit Dir einen Termin ausmacht. Über Dritte ist es immer ungünstig. Alles was von außen geht wird in der Regel nicht so eng gesehen. Es ist unangenehm, da stimme ich Dir zu.
Handwerker Balkon Hausfriedensbruch? Am Donnerstag Morgen gegen 8 stehe ich gemütlich aus meinem Bett auf und will in mein Bad. Als ich an der Fensterfront im Wohnzimmer vorbeikomme trifft mich fast der Schlag: Aus dem Augenwinkel sehe ich auf meiner Dachterrasse zwei Handwerker stehen.
Das fällt garantiert nicht unter Hausfriedensbruch, da die Handwerker bestimmt einen Auftrag vom Vermieter hat.
Dieser hat es wohl versäumt, die Mieter zu informieren.
Nö, Vermieter wusste da nix von, das ging vom Hausmeister, bzw der Hausverwaltung aus
Das kann dir der Vermieter beantworten,falls du ncht gefragt hast,was sie da machen...Vielleicht haben die auch geklingelt,nur du hast noch geschlafen...
Meine Klingel weckt Tote, das haben die nicht. Die Vermieterin wusste auch nix davon...
desto wütender werde ich....
warum,die haben dir doch nix getan.
Sehr witzig...
Natürlich hätte der Vermieter dir den Handwerkerbesuch durchaus ankündigen können und die Handwerker hätten durchaus mal klingeln dürfen, ob jemand (halbnackt) zu Haue ist - aber strafrechtlich relevanter Hausfriedensbruch ist schon etwas anderes, zumal, wenn sie vergeblich geklingelt hätten - und das haben sie dann schon :-)
G imager761
Haben definitiv nicht geklingelt ;)
Ok. Aber wenn die jetzt zB den Auftrag hätten meine Heizung zu überprüfen könnten die ja nun auch nicht einfach so plötzlich in meinem Wohnzimmer stehen nur weil der Vermieter denen einen Auftrag dazu gegeben hat? Und rein aus rechtlichem Sinn ist es doch irrelevant ob nun Wohnzimmer oder Terrasse, da beides zur vermieteten Wohnfläche gehört? Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Auftrag von dem der Mieter nichts weiß zu sowas legitimiert...