Vermieter bzw Handwerker wollen während meiner Abwesenheit in die Wohnung?
Hi,
meine Hausvermietung hat kurzfristig einen Montagetermin für alle Mietparteien für Rauchmleder etc ausgehangen. Ich kann aber in dem Zeitraum nicht da ich beruflich unterwegs bin, habe auch niemand der stellvertretend vor Ort sein kann.
Die Genossenschaft meinte darauf am Telefon nur schnippisch "ihr Problem, rein kommen wir ja irgendwie". Das kanns ja wohl nicht sein. Sind die berechtigt in dem Fall einfach in meine Wohnung zu kommen? Es liegt ja kein Notfall oder sowas vor. Ich sehe das nicht ein, bzw möchte ich nicht das fremde Personen in meiner Wohnung rumlaufen.
13 Antworten
Bei so einer Maßnahme hat man immer mindestens einen Termin für die "Nachzügler" eingeplant. Kann ja immer jemand in Urlaub sein oder es einfach vergessen haben.
Wenn Sie nicht da sind und keine Vertretung organisieren können, darf auch niemand in die Wohnung. Andersherum würde ich auch als Dienstleister nie in eine Wohnung gehen, wenn dort niemand ist. Ansonsten ist doch der Ärger vorprogrammiert, wenn dann vermeintlich etwas passiert oder fehlt.
Bist du wirklich so vereinsamt, dass du niemanden, dem du vertraust, bitten kannst, die Handwerker rein zu lassen und zu beaufsichtigen? Du bist rechtzeitig informiert worden, die Rauchmelder sind wchtige Installationen, da solltest du kooperativ sein.
Teil denen mit, dass eine Installation von Rauchmeldern nicht notwendig ist, weil du ja bereits einen hast. Sie können sich davon überzeugen, zu einem Zeitpunkt der dir passt. Einfach in deine Wohnhung gehen, ist natürlich nicht drin. Aber - versuch, es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen.
Die Menschen denen ich vertraue arbeiten alle
Naja, das ist jetzt aber wirklich nicht das Problem der HV.
(Termin ist mitten in der Woche von 10-14 Uhr),
Logisch. Schließlich hat die Fremdfirma ganz normale Arbeitszeiten.
Und ich habe schon Rauchmelder, selber eingebaut
Die sind zu entfernen. Wenn die WEG den Einbau einer einheitlichen Anlage beschlossen hat, werden alle vorhandenen Systeme durch ein einheitliches System ersetzt.
Teil denen mit, dass eine Installation von Rauchmeldern nicht notwendig ist, weil du ja bereits einen hast
Falsch. Die vorhandenen Rauchmelder sind sowieso komplett zu entfernen, wenn die WEG ein einheitliches System mit identischen Komponenten installieren lässt.
Das ist sehr wohl das Problem der HV. Die haben mich als Mieter aktzeptiert und wissen das ich viel unterwegs bin. EINE Woche Vorlaufzeit, wenn man 1-2x die Woche zu Hause ist? Kein Anruf? Keine Post?
Ich kann mir das nicht aussuchen, wenn ich einfach nach Hause fahre nur wegen der Montage, geht mir ein Tag Arbeit flöten, eventuell der ganze Kunde. Ich riskiere sicherlich nicht meine Existenz wegen sowas. Wenn ich Montags heim komme und lese "seien sie in 3 Tagen von 10-14 Uhr zu Hause" ist das eben einfach nicht machbar.
Raumelder einbauen ist Sache des Vermieters. Er ist berechtigt vom Mieter selbst angebrachte wieder zu entfernen, damit sie einheitlich sind. Weiter darf er sich von der Existenz dieser Rauchmelder vergewissern, darf also nach Absprache in die Wohnung.
Das ist sehr wohl das Problem der HV.
Nein. Siehe § 555a/b ff. BGB. Die Ankündigung mit einer Vorlaufzeit von 1 Woche ist OK.
Ich kann mir das nicht aussuchen, wenn ich einfach nach Hause fahre nur wegen der Montage
Das ist verständlich, führt aber bei Nichtzugänglichkeit zu Deiner Haftung für die Mehkosten.
Wenn ich Montags heim komme und lese "seien sie in 3 Tagen von 10-14 Uhr zu Hause" ist das eben einfach nicht machbar.
Fristversäuminisse durch Nichtleeren des eigenen Briefkastens gehen schon immer zu Lasten des Empfängers.
Es ist einerseits verständlich, wenn Du Dich quer legst. Andererseits gibt es u. U. einen Mehraufwand, den auch jemand tragen muss. Wenn also vielleicht Deine Existenz davon abhängt, dass Du die Montage nicht unterbrechen kannst, wirst Du doch wohl einen gewissen Mehrpreis für die Umstände akzeptieren, die das verursacht. Auf der Basis kann man sich doch mit der HV bestimmt auf einen Termin einigen.
Die eigenen Rauchmelder kann die WEG nicht akzeptieren, da sie für die Funktionssicherheit der Geräte in der Verantwortung steht. Es kann nicht verlangt werden, dass sie die Rauchmelder der Mieter unterschiedlichster Typen und Preisklassen akzeptiert und sich damit Jahr für Jahr aufs neue bei der Prüfung damit auseinander setzt.
Was aber nicht heißt, dass Deine eigenen weg müssen. Die anderen müssen einfach nur zusätzlich montiert werden. Dazu besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Danke für die Antworten. Klar habe ich Nachbarn, aber ich habe da richtig schlechte Erfahrungen gemacht. Hatte in der alten Wohnung richtig guten Kontakt zu meinem direkten Nachbar, dem auch den Schlüssel gegeben wenn was war. Der hat sich den heimlich nachmachen lassen, war wenn ich arbeiten war in der Wohnung, hat Schubladen durchsucht etc...
Dennoch muss und darf der Handwerker irgendwann und irgendwie rein.
muss ja nicht jeder so sein wie der ... und wenn das haus eine schließanlage hat (unseres hat eine) kann auch keiner den schlüssel nachmachen der nicht befugt ist
Mag sein, ich gehe das Risiko nicht mehr ein. Mein alter Nachbar hat auch ohne Sicherungskarte das Schlüsselpaar nachmachen lassen nebenbei...
Dann lass es! Du wirst dann eben die Kosten für das nochmalige Erscheinen des Handwerkers bezahlen. Das sind dann teure Rauchmelder.
Niemand ist berechtigt in Ihrer Abwesenheit in Ihre Wohnung zu gehen. Allerdings sind Sie als Mieter verpflichtet die Handwerker zu einem Ersatztermin in die Wohnung zu lassen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet Rauchmelder in allen Mietwohnung anbringen zu lassen. Weigern dürfen Sie sich da nicht.
Die Menschen denen ich vertraue arbeiten alle (Termin ist mitten in der Woche von 10-14 Uhr), bzw wohnen zu weit weg. Und ich habe schon Rauchmelder, selber eingebaut... ;)