Handelsregistereintrag vs Gewerbeanmeldung
Hey Leute,
habe mal eine Frage wenn man sich selbständig machen möchte. Muss man ERST ein Gewerbe anmelden?
Oder kann man auch den Handelsregistereintrag machen , damit man Seriöser wirkt und schon mal ein wenig was in der Hand hat. Wenn man bei Potenziellen Lieferanten Abnehmern ein besseres Bild hinterlassen kann.
Mit der Gewerbeanmeldung muss ma doch auch gleichzeitig erwarteten Gewinn angeben oder ? Problem ist das das noch nicht absehbar ist , bis ich gewisse dinge in erfahrung gebracht habe. Die ich allerdings nur Schwer ohne Handelsregister eintrag kriege ... da man mich nicht wirklich ernst zu nehmen scheint.
schon mal danke für die Infos die jetzt dabei rumkommen
6 Antworten
Erwarte dir nicht zu viele Vorteile davon, im Handelsregister eingetragen zu sein ! Die größten Gauner sind dort eingetragen. Ein Zeichen von Seriosität ist das nicht.
Ich rate dir, erst einmal ein Gewerbe als Einzelunternehmer anzumelden. Erwerbe dir bei den Kunden Vertrauen durch gute Ideen, Zuverlässigkeit und gute Leistung/Ware. Wenn du dich später doch noch im HR eintragen lässt, ist die Änderung beim Gewerbeamt kein Problem.
Sobald du übrigens mit Werbung o.ä. anfängst, bist du verpflichtet das Gewerbe anzumelden...
Wie der Name schon sagt : Gewerbeanmeldung
Sprich - dein Gewerbe musst du erst dann anmelden, wenn du tatsächlich gewerbe betreibst. Wo liegt hier die Definition. Stell dir vor du möchtest ein Online Shop aufbauen. Du setzt dein Shop System auf eine Webseite und baust diesen schön auf. ( Grafik, Produkte, Texte etc) Zu diesem Zeitpunkt brauchst du noch kein Gewerbe.
Nun setzt du aber Zahlung und Versand so das du aktiv verkaufen kannst. Ab da brauchst du dann eine Gewerbeanmeldung, weil ab diesem Zeitpunkt wird dein Online Shop "scharf" geschaltet und ab diesem Zeitpunkt führst du dann auch dein Gewerbe aus.
Es gab damals mal eine Grundregel, das du 6 Monate nach Eröffnung des Gewerbes zeit hast, für die Gewerbeanmeldung. Das stimmt natürlich nicht, aber dennoch kannst du auch beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung nachträglich einreichen.
In der Regel passiert hier nichts, solange der Zeitraum "angemessen" ist. Wir reden hier aber von Tagen, nicht von Monaten. Was aber passiert, wenn du erst später kommst? Gewerbetätigkeit ohne Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Es kommt also ggf. eine Strafe als Ordnungswidrigkeit auf dich zu.
Mir ist ein Fall bekannt, wo eine GmbH sich ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen hatte, aber nicht beim Gewerbeamt. Durch ein Umzug 10 Jahre kam dies zum Vorschein und der GF hat das nun nachträglich gemacht. Die Strafe wurde auf ca 200 € festgelegt. Aber vorsicht dabei... dieser hat sich beim OA gemeldet. Wenn das OA auf dich antritt, sieht es schlimmer aus. Viel Schlimmer.
Also nochmal zur Wiederholung. Das Ausüben einer Gewerblichen Tätigkeit ohne ordentliche Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit ( Keine Straftat)
Ebenso gilt das auch, wenn du ein gewerbe ausübst, was nicht eingetragen ist.
Beispiel - du machst ein Gewerbe als Fotograf, verkaufst nun aber nun Kameras und Zubehör professionell ( also nicht deine alte Kamera, sondern wirklich neue z.B. über einen Shop)
Du gehst aufs Ordnungsamt, meldest ein Gewerbe an. Punkt. Es gibt dort Formulare und zuständige Menschen welche entsprechende Fragen stellen und Antworten geben. Auch Punkt.
Dann bekommst Du dort eine Nummer. Wieder ein Punkt.
Mit der Nummer gehst Du zum Finanzamt damit es schneller geht. Das Finanzamt gibt Dir für das angemeldete Gewerbe eine neue Steuernummer. Punkt.
Steht bis dahin irgendwo was von Geld? Außer den Gebühren, welche vom jeweiligen Ort abhängig sind? Nein. Nichts steht da.
Geld spielt dann eine Rolle wenn Du die Steuererklärung machst. Dazu hast Du dann bitte für jeden Cent der eingenommen und ausgegeben wurde einen Beleg. Ab Gewerbeanmeldung hebst Du also jeden Beleg über Geld zum angemeldeten Gewerbe auf.
Das Gewerbeamt interessiert sich nicht für Dein Soll und Haben. Dafür ist das Finanzamt zuständig. Und, wie dargestellt, kommt das Finanzamt erst ins Spiel wenn Du vorher beim Gewerbeamt warst.
Solltest Du nun ein Gewerbe anmelden, bei dem das Gewerbeamt sich auch um finanzielle Angelegenheiten kümmert, so wirst Du das bei der Anmeldung spätestens erfahren.
Erstellst Du einen Geschäftsplan werden Dir die einzelnen Schritte schön bewusst. Er macht also nicht nur Sinn um einen Kredit zu bekommen, sondern auch um das Geschäft auf festen Boden zu stellen vom eigenen Verständnis her betrachtet.
Hallo, vor der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt. Dort erfährt man auch ob das beabsichtigte Gewerbe gewissen Zulassungsvorraussetzungen unterliegt. Meisterbrief z.B. Viel Erfolg
Nein, ganz daneben.
Wenn du Einnahmen hast, dann mußt du die immer bei der Steuer angeben.
Bei ausgewiesener Mehrwertsteuer sowieso. Gewerbe hin oder her und Handelsregister hin oder her.
Ein Gewerbeeintrag ist nötig bei Tätigkeiten, die ein Gewerbe darstellen.
Ein Hanselsregistereintrag, wenn du Handel treibst.
Z.B. IT-Berater (extra weite Berufsbezeichnung) brauchen keinen Gewerbeeintrag.
das hilft mir irgendwie so gar nicht .. , glaube du hast meine Frage missverstanden.
Ich möchte Wissen ob ich mich auch Ohne Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen kann vorläufig. Bis die Gewerbeanmeldung Folgt ^^
Ich weiß schon wieso ich Frage und ja ich brauche beides... ;) Das ist mir selber klar. Bei dem was ich machen will.