Einzelunternehmung - Werbung machen
- Kann ich als Einzelunternehmer folgende Werbung auf meinem Fahrzeug machen : z.B xyverleih.de
ohne Anhang: Inhaber: Max Mustermann? Xyverleih habe ich nicht im Handelsregister eintragen lassen! - Darüberhinaus fällt mir im nachhinein auf dass ich bei der Gewerbeanmeldung kein Firmenname angeben musste! Ist das normal?
3 Antworten
Bei einer Werbung ist es nicht wichtig, ob ein Inh. oder sogar ein Impressum dran steht. Da reicht es aus, wenn Du Deine URL drauf stehen hast zumal es Dir ja freigestellt ist, was Du auf Dein Auto klebst.
Zu der Gewerbeanmeldung: Als Einzelunternehmer gibt es keinen Firmennamen, da handelt man als Person, deswegen solltest Du auch immer diesen bei Rechnungen usw. angeben. Einen Firmennamen kann man erst ab einem Handelregistereintrag angeben. z.B. bei einer GmbH, AG, oder oHG... Du kannst aber überall Deinen "Firmennamen" als Wiedererkennung angeben, nur eben bei rechtlichen Sachen in Verbindung mit Deinem Namen
Kein Name bei Gewerbeanmeldung ist normal, letztendlich bestätigt dir diese lediglich das du Gewerbe betreiben darfst, als was auch immer du angegeben hast. Was die Werbung auf deinem Fahrzeug betrifft, du kannst dir auf dein Fahrzeug kleben was du möchtest so lange dies nicht den Sichtbereich einschränkt, ob für Webseite oder was auch immer.
Wenn du Gewerbe angemeldet hast, dann kannste das auf jeden Fall...hab ich auch seit Jahren!... ach und in meinem Gewerbeschein steht auch kein Firmenname!