Autotür beschädigt anderes Auto
Guten Tag, unserer Tochter ist beim Aussteigen aus dem Auto unseres Sohnes die Autotür aus der Hand gerutscht und in ein anderes Auto geschlagen. Nach Auskunft unseres Haftpflichtversicherers tritt dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung unseres Sohnes ein. Ist diese Aussage tatsächlich korrekt? Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt. seven-kuhlis
7 Antworten
Der Schaden muss tatsächlich von der Kfz-Versicherung übernommen werden. Das liegt daran, dass sich dieser Schaden im ZUsammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges ereignet hat. Somit fällt die private Haftpflichtversicherung aus.
Der Haken an der Sache: Die Kfz-Versicherung kann Euren Sohn (er ist vermutlich der Versicherungsnehmer) in den Prozenten hochstufen. Deshalb ist es auch vielen Leuten leiber, wenn die private haftpflicht einen solchen Schaden übernehmen würde - hier fällt nämlich keine Erhöhung der Prozente an.
An Eurer Stelle würde ich mal schauen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Vielleicht ist es besser, diesen aus eigener Tasche zu bezahlen. Dann fällt auch keine Hochstufung an.
Danke für deine sachliche Antwort
Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen gehört zum Betrieb eines KFZ.
Grundsätzlich sind alle Schäden im Zusammenhang mit dem KFZ-Betrieb Sache der KFZ-Haftpflicht.
Im Übrigen trifft ja auch den Fahrer die Schuld, wenn ein Beifahrer einen Schaden verursacht. Er hätte eben mehr Abstand halten müssen.
Danke für deine sachliche Antwort... Nur leider ist das bei den üblichen Breiten der Parkboxen so nicht immer möglch :-(
Jepp! Das ist korrekt! Die Versicherung des Autos aus dem ausgestiegen wurde, muss zahlen. Und wird natürlich dann ggf. den Vertrag in der SF-Klasse hochstufen!
Danke für deine sachliche Antwort
Ja die Aussage ist korrekt. Eure Versicherung leistet auch nur ungern, also wenn die schon sagen, dass gezahlt werden muss, ist das leider auch richtig.
Die Kfz-Haftpflicht muss für Schäden eintreten, die der Fahrer eines Fahrzeuges oder dessen Insassen, beim Führen, Be- und Entladen und auch Ein- und Aussteigen verusachen. Das Anschlagen der Tür an das Nachbarfahrzeug gehört dazu.
Danke für deine sachliche Antwort
Die Aussage ist korrekt. Die Haftpflicht zahlt für Schäden die beim Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dazu gehört auch das ein-und aussteigen.
Danke für deine sachliche Antwort