Fahrerflucht beim bagatellschaden?
Hallo :) Kennt sich damit jemand aus ? Meine beste Freundin und ich sind vor ein paar Wochen mit dem Auto zur Schule gefahren und sie hat ein Auto neben uns beim einparken leicht berührt. Wir haben geguckt und wir haben keinen Schaden gesehen und gingen dann davon aus das wir es doch nicht berührt haben und sind dann in die Schule. Hat aber wohl jemand gesehen und dann musste sie nach der Schule zur Polizei und sowas alles. Jetzt hat sie Post bekommen, der Schaden am anderen Auto beläuft sich auf 600 € ( wir haben das Auto wohl doch berührt aber haben es einfach nicht so ernst genommen) Nun ja weiß jemand wie hoch die Strafe ist? Ich meine mal gelesen zu haben das es bis zu einer gewissen Höhe des Schadens eine geringere Strafe gibt. Wäre der Schaden jetzt über 1000€ wäre es logischerweise höher. Ja gut kennt sich jemand aus und weiß so in etwa was sie für eine Strafe bekommt ? Sie ist noch in der Probezeit.. Dankeschön :)
11 Antworten
Das hängt vom Schadensbild ab und ob es tatsächlich möglich war, das ihr den Schaden nicht bemerkt habt. Das entscheidet dann der Richter.
§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren ist alles möglich.
Sie haben den Schaden ja bemerkt. Sonst hätten sie ja nicht nachgesehen.
Sieht ja nun nicht ganz so gut aus für die junge Dame
Die Rechtsprechung spricht von Bagatellschäden bis ca 50 Euro!
Das steht aber so im Internet, dass es bis zu 600€ ein bagatellschaden ist.
Mein Cousin zum Beispiel hatte auch mal einen Auffahrunfall von einem Schaden über 800€ und das wurde sogar noch als bagatellschaden gewertet
Jupp, für die VERSICHERUNG ist das ein Bagatellschaden....aber die wurde ja auch informiert...ne Ohrfeige istauch ne Körperverletzung, genau wie ein Schlag mit der Faust...bei Unfallflucht ist somit die Höhe des Schadens nun nicht so das Kriterium
Also:
Versicherungen sind nicht die Rechtssprechung.
Wenn Versicherungen von Bagatellschäden sprechen, meinen sie was ganz anderes, als wenn der Richter von Bagatellschäden spricht. Der Richter legt aber die Strafe fest. Und hier zeigt sich: Je nach Richter und Fall liegt diese Grenze zwischen 25 und 50€. Nicht 600€ oder 800€. Sie ist dran, da gibt es nichts schönzureden oder versuchen, sich selbst zu beruhigen.
Im Internet steht auch, dass die kleinen grünen Männchen längst das Kommando übernommen haben.
Ein Bagatellschaden ist das in Bezug darauf, ob eine Versicherung einen Anwalt oder einen Gutachter bezahlen muss.
Aber da steht nicht was passiert wenn es sich nur um einen kleinen bagatellschaden handelt..
Nach dem Gesetz gibt es Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Solle das ihre erste Straftat gewesen sein, dann würde ich mal auf eine Geldstrafe tippen.
Öhm, ja, da habt ihr richtig gehört. Bei Bagatellschäden gibt es keine Fahrerflucht. Bagatellschäden sind Schäden, welche maximal 25-50€ kosten.
Da seid ihr leicht drüber-ihr habt Fahrerflucht begangen, da gibt es die volle Strafe für.
LG
Ich weiß nicht, ob es dir nicht klar ist, aber deine Freundin hat eine Straftat begangen....und ich rate ganz dringend dazu, dass nicht weiterhin so zu verharmlosen....
Ne also das kann jetzt auch nicht sein da im Internet steht das ein bagetellschaden bis zu 600€ ist. Und der Schaden beträgt 600€
Was für ein Schaden soll das sein der nur 20€ kostet?
Was für ein Schaden soll das sein der nur 20€ kostet?
Du hast es erfasst...
Das blöde ist: Ihr habt den Unfall bemerkt, denn ihr habt ja nachgeschaut, ob ein Schaden da ist. Damit könnt ihr euch nicht mehr damit rausreden, ihr hättet nichts bemerkt-dann wäre natürlich auch keine Fahrerflucht möglich.
Ihr seid dran. Ihr seit einfach abgehauen, habt vorher aber noch geschaut-wenn das der Zeige gesehen hat, seit ihr dran.
Das geht doch nicht, einfach abhauen....
LG
Ja das war einfach eine Kurzschlussreaktion.. hätten wir da jetzt einen schaden gesehen wären wir auch dort geblieben. Aber wir haben halt nichts gesehen. Ich weiß das war falsch aber ich möchte nur wissen was passieren kann
Was das für euch heißt:
Geldstrafe, 3 Punkte, 3 Monate Fahrverbot nach der Probezeit. Dazu eine Geldstrafe-die legt das Gericht fest.
In der Probezeit: Aufbauseminar und die Geldstrafe, die vom Richter verhängt wird.
LG
Und schäden muss man nicht sehen, vor allem vorne oder hinten beult sich das Plastik manchmal von selbst wieder aus. Unten drunter ist die komplette Karosse verzogen--> Mehrere Tausend Euro Schaden, nichts ist zu sehen. So ist es uns passiert, aber wenigstens hat der Verursacher keine Fahrerflucht begangen ;)
LG
Also ich kann mir ja von Punkten bis Geldstrafe alles vorstellen. Aber ich glaube nicht das sie zum aufbauseminar muss.. ich meine wie oft passiert so ein blöder parkrempler ?
Klar sind 600€ viel, aber es geht auch noch höher und ich weiß nicht, finde es irgendwie übertriebe wenn sie Punkte kriegt, Geldstrafe, zum aufbauseminar muss und und und
Muss sie. Punkte gibt es in der Probezeit nicht. Geldstrafe gibts sowieso-vom Richter festgelegt.
Und schau im Bußgeldkatalog: Aufbauseminar. Fahrerflucht ist ein A-Verstoß und kein Kavaliersdelikt. Fahrerflucht ist so mit das abartigste was man im Straßenverkehr machen kann. 600€ sind nicht wenig Geld. Viele sagen zwar, es ist nichts, aber schonmal darüber nachgedacht, dass es Familien gibt, die einfach keine 600€ haben?
600€ können verdammt viel Geld sein, und wenn du mir einen 600€ Schaden ins Fahrzeug fahren würdest, wäre das vermutlich kein Problem bei beschriebener Situation. Fehler passieren. Wenn du dann aber abhauen würdest, wäre ich sehr gewillt, dir die Hände abzuhacken, damit du nicht mehr Auto fahren kannst-so wie in Saudi Arabien.
Du versuchst hier eine absolute Schweinerei Kleinzureden. Ihr habt beide mächtig Mist gebaut-jetzt musst sie dafür einstehen. Und das ist auch gut so.
Also ich kann mir ja von Punkten bis Geldstrafe alles vorstellen. Aber ich glaube nicht das sie zum aufbauseminar muss.. ich meine wie oft passiert so ein blöder parkrempler ?
Natürlich folgen dann auch Probezeitmaßnahmen!
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, auch dafür gibt es Punkte, auch das ist ein schwerwiegender Verstoß.
Sorry, mein Fehler.... Natürlich kann man auch in der Probezeit Punkte sammeln.
Nein, 3 Punkte:
Als Straftat wird die Fahrerflucht gemäß StGB vor einem Gericht verhandelt. Ein Rechtsanwalt ist also unerlässlich. Im Bußgeldkatalog gibt es nur den Vermerk, dass für die Unfallflucht drei Punkte in Flensburg gut geschrieben werden.
3 Punkte, nicht 2. Wir reden hier nicht von Kavaliersdelikten.
LG
Ihr habt Beide recht.
2 Punkte gibt es im Normalfall.
3 Punkte sind es wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Beides ist möglich.
Nun ja weiß jemand wie hoch die Strafe ist?
Einstellung gegen (Geld-)Auflage, ansonsten dürfte es zwischen 15 und 30 Tagessätzen werden zzgl. Kosten des Verfahrens., ca. 1 Monat Fahrverbot, Probezeitverlängerung.
Dazu kommt dass deine Freundin als Fahrerin gegenüber der leistenden Versicherung regresspflichtig ist, heißt sie muss den regulierten Schaden vollständig ersetzen.
Das macht keinen Unterschied! Außerdem würde ich 600 Euro jetzt nicht als Bagatelle bezeichnen